User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Nachträgliche Ausmusterung,wie geht`s weiter?  (Gelesen 5623 mal)
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« am: 14. Juli 2008, 10:46:41 »

Hallo,
mein Sohn wollte eigentlich gerne zum Grundwehrdienst.
es kam aber alles anders.Er erwischte eine besonders harte AGA und kommt damit psychisch ÜBERHAUPT nicht klar.
Zu Beginn hieß es schon *Abiturienten nehmen wir ungern,die dneken zu viel nach*.
Er ist dermassen psychisch angeschlagen,da er mit der Brüllerei und dem -ich nenns mal *kleinmachen* - in keinster Weise umgehen kann.
Er ass nicht mehr,schlief kaum,hatte psychosomatische Probleme.
Nun sind 2 Wochen AGA vorbei,er wurde auf Grund der Probleme mit ca 30 anderen Rekruten zum zivilen Psy gebrcht,der dringend anriet,meinen Sohn auszumustern.
Einen KDV - Antrag schrieb er letzte Woche auch,das ging schon seinen Weg.
Jetzt ist er zuhause bis nächste Woche Sonntag,ich nehme an,KZH.
Anfang nächster Woche würde er dann ausgemustert.
Mir stellen sich jetzt 2 dringende Fragen:

Wann kann ich sein Kindergeld neu beantragen? Er wird ja wohl ohne Geld da stehen,da er direkt nach Abi einberufen wurde.

Desweiteren bekam er durch Exmann,der selbst keinen UH zahlen kann (will..),einen Unterschiedsbetrag der deutschen Post Versorgungsstelle,sogenannter Familienzuschlag.
Stehen ihm diese beiden Sachen im Falle einer Ausmusterung wieder zu?
Handelt es sich bei Ausmusterung aufgrund Psyche um eine medizinische AM?
Bekommt er dann weiter Wehrsold ?
Ich bin nicht scharf auf weiteren Sold für ihn,las das nur irgendwo und ich muss so schnell wie möglich agieren,damit der Junge nicht ganz ohne Einkommen da steht.
Klar würde man an uns treten,bevor er ALG 2 bekäme (ääätzend) und wieder wäre mein jetziger Mann dran,der zahlen dürfte,aber kaum könnte.
Hat jemand Erfahrung oder Ahnung,was ich wann wie tun kann?

LG Pia
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 14. Juli 2008, 13:04:34 »

...
Einen KDV - Antrag schrieb er letzte Woche auch,das ging schon seinen Weg.
Jetzt ist er zuhause bis nächste Woche Sonntag,ich nehme an,KZH.
Anfang nächster Woche würde er dann ausgemustert.

Oh je...

Zunächst wünsche ich dem Sohnemann, dass er das alles gut übersteht, jetzt kommts aber 'etwas' faustdick:

"Ausgemustert" wird er dort nicht, allenfalls entlassen. Sein Status als "wehrdienstfähig" wird dabei nicht geändert, er ist nur (derzeit) "nicht dienstfähig", das ist aber etwas ganz anderes.

Wann kann ich sein Kindergeld neu beantragen? Er wird ja wohl ohne Geld da stehen,da er direkt nach Abi einberufen wurde.

Kindergeld gibts erst dann wieder, wenn er entlassen ist, er also nicht mehr im Dienstverhältnis mit der Bundeswehr steht. Derzeit hat er ja noch Anspruch auf seinen Sold, der sich durch seinen "Heimataufenthalt" sogar noch etwas erhöht.

Desweiteren bekam er durch Exmann,der selbst keinen UH zahlen kann (will..),einen Unterschiedsbetrag der deutschen Post Versorgungsstelle,sogenannter Familienzuschlag.
Stehen ihm diese beiden Sachen im Falle einer Ausmusterung wieder zu?

Wie gesagt, er wird nicht "ausgemustert" sondern entlassen, dann besteht auch wieder ein entsprechender Anspruch.

Handelt es sich bei Ausmusterung aufgrund Psyche um eine medizinische AM?

Was ist denn eine medizinische AM?

Bekommt er dann weiter Wehrsold ?

Er bekommt (taggenau) so lange Wehrsold, bis er entlassen ist.

Ich bin nicht scharf auf weiteren Sold für ihn,las das nur irgendwo und ich muss so schnell wie möglich agieren,damit der Junge nicht ganz ohne Einkommen da steht.
Klar würde man an uns treten,bevor er ALG 2 bekäme (ääätzend) und wieder wäre mein jetziger Mann dran,der zahlen dürfte,aber kaum könnte.
Hat jemand Erfahrung oder Ahnung,was ich wann wie tun kann?

Die Sache mit dem ALG-2 ist sicherlich wieder etwas komplizierter. Da stellt sich zunächst die Frage, wo er denn wohnt und ich vermute, er wohnt bei Ihnen und Sie bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft, sprich Ihr Einkommen wird auf ihren und auf seinen Bedarf (Regelleistung plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung) angerechnet, abzuziehen ist dann natürlich geleisteter Unterhalt (und Kindergeld). Und da stellt sich wieder die Frage, ob der Unterhaltstitel nicht geändert werden sollte (nach unten) weil sein Vater eben nicht so viel zahlen kann wie er eigentlich sollte.

Das dicke Ende, dass ich oben schon etwas angedeutet habe:

Wird er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, so droht ihm der Zivildienst weil er eben nicht "ausgemustert" wurde.

Wer iost denn auf die Idee mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag gekommen!?

Ach ja: Unbedingt auch an die Familienversicherung in der Krankenversicherung denken!
Gespeichert
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 14. Juli 2008, 14:44:15 »

Hallo,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Den KDV Antrag hat er auf eigene Faust gestellt,da er ja gerne ZD machen MÖCHTE.
Da aber sein psychischer Zustand ziemlich nach unten ging,wurde er mit wie gesagt mehreren Mitleidensgenossen einem Psy vorgestellt.
Ich habe eben mit dem KWEA telefoniert,genaues konnte man mir nicht sagen.
Kindergeld kann ich erst mit einem evtlen Ausmusterungsbescheid (davon sprachen wohl die Vorgesetzten)beantragen..der Eingang dieses Bescheids soll allerdings weitere 3 Wochen dauern.
Und erst mit dem Kindergeldbescheid,der wohl auch mind. einen Monat dauert,kann ich den Unterhalt beantragen,was dann evtl im Oktober anlaufen würde.
Uh änderung ist nicht möglich,Exmann hat sich durch *Psyche*- Frührente als Postbeamter und einem Insolvenzantrag (ca 30.000 Euro Kindesunterhaltrückstände und kleinen Schulden) sehr gut aus der Affaire gezogen.Der Unterschiedsbetrag wird seit Jahren gepfändet.
Mein jetziger Mann dürfte also angerechnet werden...und er ist für die anderen 3 Kinder schon genug da.
Mein Sohn würde echt alles dafür tun, wenn er statt Wehrdienst nun Ersatzdienst leisten könnte,wir haben schon mit einigen Zivistellen telefoniert.
Ich kann jetzt nur noch beten,dass ein KDV Antrag durchkommt und keine Entlassung.
Denn er ist nicht psychisch zu labil für Ersatzdienst,er kommt nur im Wehrdienst nicht klar.
Einen 400 € job zu finden,wäre auch kein Thema,aber dieses Überbrücken mit gebundenen Händen..das lässt mich echt verzweifeln.Seinen ersten Sold bekommt er ja erst am 15.08. rückwirkend,ich das Kindergeld und Uh aber seit 1.7. nicht mehr.
Dabei ging er mit soo viel Elan in die AGA,obwohl wir von diesem Standort schon oft gehört hatten *au man..da ists hart*.
Bitte mal Daumen drücken,dass sich das alles regelt in gutem Sinne.

Lg Pia
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 14. Juli 2008, 20:59:50 »

...
Ich kann jetzt nur noch beten,dass ein KDV Antrag durchkommt und keine Entlassung.
Denn er ist nicht psychisch zu labil für Ersatzdienst,er kommt nur im Wehrdienst nicht klar.

Vorsicht!

Entweder ist er psychisch zu labil für den Wehrdienst, dann ist er nicht wehrdienstfähig und damit auch nicht zivildienstfähig. Oder aber da lief einiges ganz dramatisch falsch und sollte dem Wehrbeauftragten bekanntgegeben werden.

Einen 400 € job zu finden,wäre auch kein Thema,aber dieses Überbrücken mit gebundenen Händen..das lässt mich echt verzweifeln.Seinen ersten Sold bekommt er ja erst am 15.08. rückwirkend,ich das Kindergeld und Uh aber seit 1.7. nicht mehr.

Nein er hat Abspruch auf Zahlung des Wehrsoldes am 15. des laufenden Monats, also morgen (§ 2 (4) Wehrsoldgesetz)).

Dabei ging er mit soo viel Elan in die AGA,obwohl wir von diesem Standort schon oft gehört hatten *au man..da ists hart*.
Bitte mal Daumen drücken,dass sich das alles regelt in gutem Sinne.

Geregelt wird dort nichts, da wird nur entweder entlassen oder auch nicht. Danach fangen die eigentlichen Probleme erst an.

- Ist eine "Ausmusterung" (Änderung des Tauglichkeitsgrades zu erreichen bzw. soll sie überhaupt erreicht werden.
- Ist eine Änderung des Tauglichkeitsgrades in "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" bzw. "vorübergehend nicht zivildienstfähig" denkbar? Will man dies hinnehmen?

Angenommen man hätte keinen KDV-Antrag gestellt, dann wäre es vermutlich darauf hinausgelaufen, dass der Tauglichkeitsgrad nicht geändert worden wäre und das KWEA ihn danach (vermutlich(!)) in Ruhe gelassen hätte.
Gespeichert
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 15. Juli 2008, 14:14:04 »

Hallo Svennie,

mal wieder ein dickes Danke schön für Deine Antwort!
das erste erleichternde Wunder hat sich getan - sein Sold war heute auf dem Konto,er wollte es mir erst nicht glauben,aber war dann sichtlich erleichtert.
Frage: dramatisch falsch gelaufen ?
       Meinst Du damit Situationen der Aga?
Was wohl allen Heimkehrern am Freitag auf dem Bahnhof und im Zug auffiel,war,dass die Leute aus seiner Mannschaft bzw Aga sehr,sehr fertig aussahen...alle anderen dagegen lustig und fidel.
Es soll wohl dort sehr hart sein,das Körperliche macht meinem Sohn aber wohl nicht so viel,trotz allergischem,leichtem Asthma und T2.
<Zum Thema nicht zivildienstfähig...das wäre sehr schade,er möchte ja unbedingt etwas tum,bevor er eine Ausbildung im März beginnt.
Wir haben das Glück,dass mein Mann Baustellenleiter ist und dort immer ein Job für die Überbrückungszeit verfügbar wäre,auch,wenn es Montage ist.
Wenn der Grad nicht geändert wird,ist also ein weiterer Anlauf in Sicht?
Meiner Meinung nach wäre das alles nicht so gekommen,wenn er einen anderen Standort getroffen hätte,denn viele seiner Freunde haben ihm einiges von ihren Standorten erzählt und er ging ja nicht völlig blauäugig an den GWD.
Ich danke nochmal und werde dann demnächst mal schreiben,wie das Alles ausging.
Im Vordergrund stand für uns jetzt,dass er NICHT dort bleiben muss,da er echt total litt und dass er finanziell überbrückt wird ...während KZH usw.
Schade...ich bin ja Frau und alt..g*..ich glaub,ich hätte das gerne mal selbst erlebt mit meiner Einstellung *Ihr kriegt mich nicht klein,Ihr kriegt mich höchstens hart.*.Oder mich hätten die Feldjäger nach einer Woche suchen müssen.....

Lg Pia
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 16. Juli 2008, 10:59:17 »

Frage: dramatisch falsch gelaufen ?
       Meinst Du damit Situationen der Aga?

ja, militärische Ausbildung hin oder her, es kann aber nicht sein, dass da gleich mehrere Rekruten psychische Probleme kriegen.

<Zum Thema nicht zivildienstfähig...das wäre sehr schade,er möchte ja unbedingt etwas tum,bevor er eine Ausbildung im März beginnt.
Wir haben das Glück,dass mein Mann Baustellenleiter ist und dort immer ein Job für die Überbrückungszeit verfügbar wäre,auch,wenn es Montage ist.
Wenn der Grad nicht geändert wird,ist also ein weiterer Anlauf in Sicht?

Das wäre durchaus denkbar, wobei man vermutlich (eben wegen des Untersuchungsergebnisses das zur Entlassung geführt hat) erstmal etwas abwarten wird.
Gespeichert
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 16. Juli 2008, 15:44:55 »

Zur Erklärung Überbrückung noch mal kurz: mein Sohn lebt mehr oder weniger mit seiner Freundin zusammen und bekam bisher sein Kindergeld u. Uh von mir ausbezahlt...klang sonst evtl so,als wollten wir ihn HIER zuhause nicht mit ernähren.

 Lg Silke
Gespeichert
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 25. Juli 2008, 12:32:31 »

So...es reißt nicht ab - für mich.
Er wurde heute für ein jahr ausgemustert,bzw entlassen.
Gesagt - getan,ich rief die Familienkasse an.
Nun soll er den Bescheid und Bewerbungsbemühungen nachweisen,um erneut Kindergeld zu beantagen.
Wie soll man sich aber um eine Lehrstelle bewerben,wenn man nur für ein Jahr zurückgestellt wird?
Er muss wohl dann auch erneut einen Verweigerungsantrag schreiben.
So langsam bekomm ich eine Krise,denn UH kann ich auch nur mit einem neuen Kindergeldbescheid beantragen und die Zahlung desselbigen kann bis Oktober dauern.
Mensch Sohnemann..hättest Du nicht durchhalten können..,danach in Bonn Funk und IT  wärs bestimmt klasse geworden...jammer.
Es wurden übrigens angeblich aus diesem Zug ca 20 Leute ausgemustert.
Gemunkelt wurde ausserhalb,die Züge seien zu voll und es solle selektiert werden....
Und dann wollen sie ihn in einem Jahr wieder haben?

Verzweifelte Grüsse
Pia
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 25. Juli 2008, 12:54:13 »

So...es reißt nicht ab - für mich.
Er wurde heute für ein jahr ausgemustert,bzw entlassen.

Da fängt die Idiotie wieder an. Über irgendwelche Zeiträume hat "die Truppe" überhaupt nicht zu entscheiden. Letztlich sind diese Leute sogar zu dämlich entsprechende Entlassungsbescheide richtig auszugüllen, so dass ein entsprechender Eindruck entsteht.

Nun soll er den Bescheid und Bewerbungsbemühungen nachweisen,um erneut Kindergeld zu beantagen.
Wie soll man sich aber um eine Lehrstelle bewerben,wenn man nur für ein Jahr zurückgestellt wird?

Wie schon mehrfach beschrieben, er ist überhaupt nicht zurückgestellt, es sei denn das Kreiswehrersatzamt erlässt einen entsprechenden Bescheid. Die entsprechenden Eigenbemühungen kann er dadurch nachweisen, dass er sich bei der Berufsberatung im Arbeitsamt meldet. Und 1 bis 2 Bewerbungen kann er ja auch schon mal so schreiben, es geht ja darum, dass er sich um einen Ausbildungsplatz bemüht, nicht darum, dass seine Bemühungen auch Erfolg haben.

Davon abgesehen liegt ja ein Zurückstellungsgrund dann vor, wenn eine (hier erneute) Einberufung zum Grundwehrdienst die Aufnahme einer solchen Ausbildung verhindern würde oder eine solche Ausbildung unterbrechen würde.

Er muss wohl dann auch erneut einen Verweigerungsantrag schreiben.

Warum sollte er das müssen? Für die Bearbeitung eines solchen Antrages ist das Bundesamt für den Zivildienst zuständig und das wird über seinen Antrag auch entscheiden, wenn er denn dort eintrifft. Dies würde aber aus meiner Sicht seine Situation nicht gerade verbessern.

Mensch Sohnemann..hättest Du nicht durchhalten können..,danach in Bonn Funk und IT  wärs bestimmt klasse geworden...jammer.

Man sollte sich nicht der Vorstellung hingeben, dass Wehrpflichtige in der Bundeswehr gebraucht werden oder gar irgendwo sinnvoll eingesetzt werden. Das ist in der Praxis nicht der Fall. Man will sich nur nicht eingestehen, dass die Wehrpflicht überholt ist und wurschtelt weiter so rum wie bisher.

Es wurden übrigens angeblich aus diesem Zug ca 20 Leute ausgemustert.
Gemunkelt wurde ausserhalb,die Züge seien zu voll und es solle selektiert werden....

Wie gesagt, darum sollte sich der Wehrbeauftragte kümmern. Wenn massenhaft Grundwehrdienstleistende in bestimmten Einheiten tatsächliche psychische Probleme bekommen, dann ist da was faul.

Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass seitens von Herrn Jung ständig und überall die Erhöhung der Zahl der Einberufungen angekündigt wird. Allerdings bleibt die Zahl der tatsächlich Grundwehrdienstleistenden dabei recht konstant.

Und dann wollen sie ihn in einem Jahr wieder haben?

Dass sie das wollen ist eher unwahrscheinlich. Hätte er keinen KDV-Antrag gestellt, so würde er recht wahrscheinlich nie wieder etwas vom KWEA hören. Mit seinem KDV-Antrag hat Ihr Sohn aber leider alles dafür getan, trotzdem noch irgendeinen Dienst leisten zu müssen.
Gespeichert
pia
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 25. Juli 2008, 13:06:20 »

Dankeschön für die wieder mal umfang - aufschlussreiche Antwort,Svennie.

Wir werden jetzt Alles daran setzen,dass er möglichst umgehend eine Ausbildungsstelle bekommt.In Informatik und ähnlichem sind hier im Kreis sogar zum 01.08. noch welche unbesetzt.
Es ist nicht so,dass er auf der Strasse sitzen soll..und ein bis zwei Bewerbungen für Kindergeld reichen sollen.
Die Zukunft war nur einfach anders geplant - inbegriffen Bundeswehrzeit,was ja nun leider hinfällig ist.
Wir hatten sogar schon rumtelefoniert,ob kurzfristig noch Zivistellen frei seien.
Wenn alles nichts hilft,wird er sich um ein FSJ bemühen..nur nicht taten - und sinnlos zuhause sitzen und abkassieren.
Bitte Daumen drücken und nochmals vielen Dank!

LG
Pia
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 25. Juli 2008, 13:38:49 »

Wenn alles nichts hilft,wird er sich um ein FSJ bemühen..nur nicht taten - und sinnlos zuhause sitzen und abkassieren.

Ich drücke die Daumen aberan dieser Stelle noch ein Hinweis:

Ein FSJ kann unter bestimmten Umständen auf den Zivildienst (aber nur auf diesen) angerechnet werden.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits