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ich bin jetzt 21, fast 22 Jahre alt und habe heute meinen zweiten Musterungsbescheid bekommen. Den ersten Termin habe ich abgesagt, da ich umgezogen bin. Dadurch wurde ein anderes KWEA zuständig.
Ich habe nach meiner Berufsausbildung schon zwei Jahre gearbeitet und bin seit 01.04.08 mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen.
Ich habe bedenken das ich mir aber durch den geringen Sold und die Ausgleichszahlung die Wohnung nicht mehr leisten kann.
Die Miete beträgt knapp 700€ und meine Freundin ist ab 01.08.08 arbeitslos. Sie bekommt in dem Fall keinen Mietzuschuss, da sie noch ALG 1 bezieht und unter 25 ist.
Dann sollte sie Wohngeld und nicht ergänzendes Arbeitslosengeld 2 beantragen (Anspruch auf Erstattung der Kosten der Unterkunft als ALG2 hat sie aber vermutlich trotzdem).
Ich habe vom Betrieb ans Herz gelegt bekommen, das ich doch den Techniker in Teilzeit nebenbei machen soll.
Bringt mir dieser etwas im Bezug auf den Bund (Einberufung)?
natürlich, es handelt sich ja um eine Berufsausbildung.
Ist eine Zurückstellung für diesen Zeitraum möglich? (4 jahre, mit Fachhochschulreife)
Es handelt sich zunächst um eine Ausbildung die zu einem schulischen Abschluss führt und danach um die Techniker-Ausbildung? Das sind dann 2 verschiedene Paar Schuhe. Die Zurückstellung für die Fachhochschulreife gibt es erst dann, wenn die Schulausbildung tatsächlich begonnen hat, also im Idealfall nach den Sommerferien.
Ich würde den Techniker im Neujahr beginnen und wäre 26 Jahre alt, wenn er enden würde.
Das ist so weit kein Problem.