Lieg ich damit richtig?!
Ja, denn die von dir gesuchte "Lücke im Gesetz" gibt es nicht.
Du kannst davon ausgehen, dass in dem Moment wo du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurdest bereits klar war, dass du spätestens zu einem vom Bundesamt für den Zivildienst gewünschten Termin deinen Zivildienst auch anreten wirst - es sei denn du kannst dem eine der im Gesetz abschließend genannten Zivildienstausnahmen entgehenhalten, z. B.
- Zivildienstunfähigkeit
- Zurückstellung
- Befreiung
- Unabkömmlichstellung
Man könnte argumentieren, dass hier eine besondere Härte vorliegt, wenn du während der Probezeit (oder gar vor Antritt der Arbeitsstelle) der Dienstantritt im Zivildienst erfolgt. Das Bundesamt wird da aber anderer Meinung sein.
Inwieweit macht dir denn (derzeit) "der Zivildienst" einen Strich durch die Rechnung?