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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Zivi nach 4,5 Monaten abbrechen. Wie vorgehen?  (Gelesen 9418 mal)
schi
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Beiträge: 5


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« am: 25. Mai 2008, 20:32:24 »

Seit 2.1. bin ich im Zivi. Am Anfang "gings noch" inzwischen ist es nicht mehr auszuhalten. Außerdem würde ich lieber das Vorpraktikum für meinen Studiengang machen. Dass ich dieses 3-monatige Vorpraktikum brauche weiß ich erst seit wenigen Wochen...

1. Ich möchte da SO SCHNELL wie möglich raus.

Ich will mich auch nicht übergangsweise dauernd krankschreiben, weil dann meine Zivistelle ohne Zivi da steht - das haben die auch nich verdient. Ohne Zivi geht's nicht.

2. Wie stelle ich das an.

Ich habe im Internet von mehreren Möglichkeiten gelesen. Und zwar: Von der KDV Abstand nehmen und sich ausmunstern lassen. Überprüfungsuntersuchung, Neu oder Nachmusterung - wie auch immer das heißt.

So wie ich das mitbekommen habe, geht das mit dem KDV zurückziehen am schnellsten. Das ist auch gut so, wenn ich dann nicht nächsten Monat in der Kaserne stehe (soweit ich das mitbekommen habe is am 1.7. der nächste Einziehungstermin).


Fragen:

Wenn ich nach 4,5 abgeleisteten Dienstmonaten die KDV zurückziehe - werde ich noch eingezogen? (ich denke mal schon, reicht ja für Grundausbildung)

Wie lange dauert der Antrag auf Überprüfungsuntersuchung, falls ich im Zivi bleibe (mich halt jetz ein zwei Wochen krankschreiben lasse und die KDV NICHt zurückziehe) ? Dauert das einen Monat?

Wenn ich die KDV zurückgezogen habe, wie läuft das dann mit der Überprüfungsuntersuchung bzw. Nachmusterung?
Wo stelle ich den Antrag darauf, BAZ oder KWEA?

Wenn ich jetzt die KDV zurückziehe, erstmal cool bleiben ob die mich überhaupt einziehen, oder sofort Schritte in Richtung ausmustern unternehmen?


Versteht das bitte nicht falsch, ich gehe gern arbeiten, aber meine Zivistelle bhandelt mich wie Dreck und der Gedanke, wenn ich nicht hingehe holt mich die Polizei macht mich fertig.


Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

ich muss da raus... ich brauch das Vorpraktikum... ich will in's kommende Wintersemester!
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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 25. Mai 2008, 22:47:50 »


Zitat
Seit 2.1. bin ich im Zivi. Am Anfang "gings noch" inzwischen ist es nicht mehr auszuhalten. Außerdem würde ich lieber das Vorpraktikum für meinen Studiengang machen. Dass ich dieses 3-monatige Vorpraktikum brauche weiß ich erst seit wenigen Wochen...
ok..

1. Ich möchte da SO SCHNELL wie möglich raus.

Zitat
Ich will mich auch nicht übergangsweise dauernd krankschreiben, weil dann meine Zivistelle ohne Zivi da steht - das haben die auch nich verdient. Ohne Zivi geht's nicht.
ein krankgeschriebener zivi der in der krankenzeit ein vorpraktikum macht-das geht ohnehin nicht (und praktisch würde ich es auch nicht machen, kann ärger geben bei unfällen o.ä.)

Zitat
2. Wie stelle ich das an.

Ich habe im Internet von mehreren Möglichkeiten gelesen. Und zwar: Von der KDV Abstand nehmen
nach zurückziehen des kdv-antrags dürfte eine entlassung tatsächlich innerhalb von so maximal 2 wochen erfolgen.

Zitat
und sich ausmunstern lassen. Überprüfungsuntersuchung, Neu oder Nachmusterung - wie auch immer das heißt.
ja, eine überprüfungsuntersuchung. die ist auch bei BAZ möglich (also auch als aktiver zivi). eine ausmusterung ist im KWEA aber tendenziell einfacher zu erreichen.

Zitat
So wie ich das mitbekommen habe, geht das mit dem KDV zurückziehen am schnellsten. Das ist auch gut so, wenn ich dann nicht nächsten Monat in der Kaserne stehe (soweit ich das mitbekommen habe is am 1.7. der nächste Einziehungstermin).
fraglich ist, ob du überhaupt noch vom KWEA einberufen werden würdest,
da du ja nicht mehr die vollen 9 monate ableisten müßtest, sondern nur noch einen teil davon.

Zitat
Fragen:

Wenn ich nach 4,5 abgeleisteten Dienstmonaten die KDV zurückziehe - werde ich noch eingezogen? (ich denke mal schon, reicht ja für Grundausbildung
s.o. ich würde die wahrscheinlich als nicht sehr hoch erachten, aber ausschließen kann mans leider auch nicht.

Zitat
Wie lange dauert der Antrag auf Überprüfungsuntersuchung, falls ich im Zivi bleibe (mich halt jetz ein zwei Wochen krankschreiben lasse und die KDV NICHt zurückziehe) ? Dauert das einen Monat?
du meinst bis du einen arzttermin bekommst? das kann ich dir leider nicht genau sagen, das variiert.

Zitat
Wenn ich die KDV zurückgezogen habe, wie läuft das dann mit der Überprüfungsuntersuchung bzw. Nachmusterung?
Wo stelle ich den Antrag darauf, BAZ oder KWEA?
wenn du den antrag zurückgezogen hast, dann beim KWEA!

Zitat
Wenn ich jetzt die KDV zurückziehe, erstmal cool bleiben ob die mich überhaupt einziehen, oder sofort Schritte in Richtung ausmustern unternehmen?
ich würde auf jeden fall versuchen, eine ausmusterung zu erwirken! damit wäre die sache endgültig vom tisch und die ausmusterungsquote liegt nahe 50%. was läge denn bei dir vor?


 

Zitat
ich muss da raus... ich brauch das Vorpraktikum... ich will in's kommende Wintersemester!

ich könnte mir EVENTUELL vorstellen, dass aus Kulanzgründen eine vorzeitige entlassung aus dem dienst erfolgen könnte, damit du das vorpraktikum machen kannst.
allzu große hoffnungen würde ich mir beim BAZ da aber nciht machen.
du kannst diesbezüglich mal bei der Zentralstelle kdv anfragen, vll haben die erfahrungen.
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schi
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« Antworten #2 am: 25. Mai 2008, 23:06:47 »

Erstmal HERZLICHEN DANK für die schnelle Antwort!

Wenn ich das richtig verstanden habe, verzichte ich zuerst auf die KDV Anerkennung. Auf die Tour bekäme meine Zivistelle am schnellsten einen neuen Zivi.

Die nächste Frage wäre dann, will mich der Bund überhaupt. Klar dass es darauf keine eindeutige Antwort gibt.

Zitat
ich würde auf jeden fall versuchen, eine ausmusterung zu erwirken! damit wäre die sache endgültig vom tisch und die ausmusterungsquote liegt nahe 50%. was läge denn bei dir vor?

Okay, wie ich das dann machen würde, weiß ich noch nicht. Richtig "krank" bin ich nicht... Drogen? Was psychisches?

Du würdest das ganze aber "präventiv" machen. Klingt sehr sinnvoll. Das heißt, wenn ich dann aus dem Zivi raus bin (oder bereits während des Vorgangs???) einen Brief an das KWEA schicken? Abstrakt "Gesundheitszustand hat sich seit der letzten Musterung geändert" oder konkret? Atteste mitschicken scheint nicht sinnvoll zu sein (so hab ich das vermehrt gelesen).


Eine Frage jetzt noch. Wenn ich bereits einmal auf die KDV verzichtet habe, kann ich dann nochmal verweigern?
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svennie
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« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 09:44:07 »

Seit 2.1. bin ich im Zivi. Am Anfang "gings noch" inzwischen ist es nicht mehr auszuhalten. Außerdem würde ich lieber das Vorpraktikum für meinen Studiengang machen. Dass ich dieses 3-monatige Vorpraktikum brauche weiß ich erst seit wenigen Wochen...

Gut, dass "Krankfeiern" und Vorpraktikum nicht gleichzeitig geht, das weißt du jetzt.

Ich will mich auch nicht übergangsweise dauernd krankschreiben, weil dann meine Zivistelle ohne Zivi da steht - das haben die auch nich verdient. Ohne Zivi geht's nicht.

Das geht schon ohne Zivi, muss es auch. Der Zivildienst ist ja schließlich arbeitsmarktpolitisch neutral.

So wie ich das mitbekommen habe, geht das mit dem KDV zurückziehen am schnellsten. Das ist auch gut so, wenn ich dann nicht nächsten Monat in der Kaserne stehe (soweit ich das mitbekommen habe is am 1.7. der nächste Einziehungstermin).

Na so schnell geht das auch wieder nicht.

Rechnen wir doch mal: Du bist seit Anfang Januar Zivildienstleistender wobei der 01.01.08 womöglich sogar mitzählt, selbst wenn du da noch nicht "gedient" hast. Wir haben jetzt fast Ende Mai, du hast also fast 9 Monate gedient.

Weiter angenommen, dir gehts wirklich dreckig, dann lasse dich krankschreiben, so lange du krankgeschrieben bist bekommst du weiter deinen Sold (womöglich sogar etwas mehr weil Sachbezüge wie Mittagessen bar ausgezahlt werden).

Nehmen wir weiter an, du bleibst Zivildienstleistender bis kurz nach Ende des 6. Dienstmonats und verzichtest dann auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Dann ist eine Einberufung zum Grundwehrdienst äußerst unwahrscheinlich weil du bereits während der (3monatigen) Grundausbildung wieder entlassen werden müsstest weil der Zivildienst ja voll auf die 9 Monate Grundwehrdienst angerechnet wird.

Wenn ich nach 4,5 abgeleisteten Dienstmonaten die KDV zurückziehe - werde ich noch eingezogen? (ich denke mal schon, reicht ja für Grundausbildung)

Die Frage lässt sich in der Tat nicht genau beantworten. Ich halte es für eher unwahrscheinlich aber garantieren kann dir da niemand etwas.

Wie lange dauert der Antrag auf Überprüfungsuntersuchung, falls ich im Zivi bleibe (mich halt jetz ein zwei Wochen krankschreiben lasse und die KDV NICHt zurückziehe) ? Dauert das einen Monat?

Womöglich wird man deinen Antrag auf eine "ärztliche Untersuchung" ganz einfach ablehnen. Offenbar kennst du das BAZ schlecht...

Wenn ich die KDV zurückgezogen habe, wie läuft das dann mit der Überprüfungsuntersuchung bzw. Nachmusterung?

Du ziehst nichts zurück sondern du verzichtest. Der Antrag ist dann beim KWEA zu stellen, eine Überprüfungsuntersuchung muss nur erfolgen, wenn du wieder einberufen werden sollst.

Versteht das bitte nicht falsch, ich gehe gern arbeiten, aber meine Zivistelle bhandelt mich wie Dreck und der Gedanke, wenn ich nicht hingehe holt mich die Polizei macht mich fertig.

Dann würde ich die Frage, ob "die Stelle das verdient hat" für mich anders beantworten. Aus meiner Sicht ist es sicherer, du wartest noch kanpp 1,5 Monate ab und dann siehst du zu, dass du da wegkommst.
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schi
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« Antworten #4 am: 26. Mai 2008, 09:48:13 »

Zitat von: svennie
Aus meiner Sicht ist es sicherer, du wartest noch kanpp 1,5 Monate ab und dann siehst du zu, dass du da wegkommst.

dann kann ich das vorpraktikum nicht machen.
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schi
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« Antworten #5 am: 26. Mai 2008, 20:04:19 »

Hallo liebe Leute,
besonderen Gruß nochmal an die bisherigen Antwortgeber; habe nun mit nem Freund telefoniert, der beim THW ist.

Siehe oben: ich kann mir aufgrund seiner Beschreibung vorstellen, diesen Ersatzdienst zu leisten, unter einer Bedingung:

bekomme ich meine inzwischen knappen 5 Monate Zivi beim THW angerechnet, bzw. muss ich die vollen 6 Jahre dort ableisten?


lg und vielen Dank im Vorraus
schi
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svennie
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« Antworten #6 am: 26. Mai 2008, 23:17:47 »

bekomme ich meine inzwischen knappen 5 Monate Zivi beim THW angerechnet, bzw. muss ich die vollen 6 Jahre dort ableisten?

Der Dienst im Katastrophenschutz wird aufgrund einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung geleistet, er hat nichts mit dem Wehrdienst zu tun, außer dass eben das Leisten dieses Dienstes unter bestimmten Umständen die Einberufung zum Grundwehrdienst bzw. zum Zivildienst verhindert und utner einer weiteren Bedingung die Verpflichtung zum Ableisten dieser Dienste (in Friedenszeiten) ganz erlischt.

Angerechnet wird da überhaupt nichts, allenfalls im Ausnahmefall im umkehreten Fall (bei Beendigung des Dienstes im Katastrophenschutz aus anderen als den Gründen die der Dienstleistende zu verantworten hat kann dieser Dienst ausnahmsweise teilweise auf den Wehrdienst bzw. Zivildienst angerechnet werden).
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schi
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« Antworten #7 am: 27. Mai 2008, 15:49:47 »

Ok, wenn nichts angerechnet wird, find ich das zu krass. 6 Jahre - nein.

Was anderes:
Ich hab meine Unterlagen nochmal studiert und festgestellt, dass meine ich im Februar 2006 gemustert wurde (t2).

Wenn ich jetzt die KDV Anerkennung zurücknehme, habe ich doch das RECHT auf eine erneute Musterung. Richtig?

Führen harte Drogen sicher zu einer Ausmusterung?

Und dass man zum Entzug kommt, ist das ein Mythos?
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svennie
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« Antworten #8 am: 27. Mai 2008, 22:04:19 »

Wenn ich jetzt die KDV Anerkennung zurücknehme, habe ich doch das RECHT auf eine erneute Musterung. Richtig?

Nein, nicht richtig. Es besteht ein Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung.

Führen harte Drogen sicher zu einer Ausmusterung?

Die Abhängigkeit von harten Drogen führt in aller Regel zu einer "Ausmusterung".

Und dass man zum Entzug kommt, ist das ein Mythos?

Wie sollte es zum Entzug kommen? Das Kreiswehrersatzamt kann niemanden zu einer Behandlung (von was auch immer) zwingen.
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