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Autor Thema: Ausmusterung wegen Untergewicht!!  (Gelesen 8473 mal)
Seppi
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« am: 25. Mai 2008, 16:10:08 »

Kann man wegen Untergewicht asugemustert werden??!!

schon mal danke im Vorraus

Seppi
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svennie
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« Antworten #1 am: 26. Mai 2008, 10:08:07 »

Kann man wegen Untergewicht asugemustert werden??!!

Grundsätzlich kann man das, das muss dann aber sehr erhebliches Untergewicht sein, so dass die Körpermasse eben kaum oder nicht ausreicht um den Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen zu sein.
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Seppi
Newbie
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Beiträge: 8


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« Antworten #2 am: 26. Mai 2008, 13:37:40 »

kannst du mal ein Beispl nennen also ich bin so circa 1,76 und wiege so um die 59-60 kg eher 59kg
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 14:58:06 »

kannst du mal ein Beispl nennen also ich bin so circa 1,76 und wiege so um die 59-60 kg eher 59kg

dann solltest du noch 12kg abnehmen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-02.pdf

Du bist nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr noch (knapp) normalgewichtig.
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Titus
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Beiträge: 2


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« Antworten #4 am: 11. Februar 2009, 20:11:41 »


Ist die Bundeswehr an die "Längen- und Gewichtstabelle" gebunden ?, d.h. wird immer/i.d.R. (?) genau danach gehandelt.

konkret: Angenommen jemand würde zum Zeitpunkt der Musterung in die Gruppe 185-188cm fallen und (leicht) unter den angegeben 64kg liegen.
Reicht das aus (wenn die Leistungsfähigkeit entsprechend auch beeinträchtigt ist ?)
... und was wenn sie nicht beeinträchtigt ist ? Gibt es dann keinerlei Chance ausgemustert zu werden ?

Gibt es dazu Erfahrungen ?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 11. Februar 2009, 23:36:53 »


Ist die Bundeswehr an die "Längen- und Gewichtstabelle" gebunden ?, d.h. wird immer/i.d.R. (?) genau danach gehandelt.

"Die Bundeswehr" ist an die Tabelle nicht gebunden. Derjenige, der den Musterungsbescheid ausfüllt weiß noch nicht mal, wie viel du wiegst.

Der Musterungsarzt ist wohl dienstrechtlich schon irgendwie daran gebunden, er macht auch den Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad. Letztlich handelt es sich aber auch nur um eine widerlegbare, pauschalisierte Einschätzung.

konkret: Angenommen jemand würde zum Zeitpunkt der Musterung in die Gruppe 185-188cm fallen und (leicht) unter den angegeben 64kg liegen.
Reicht das aus (wenn die Leistungsfähigkeit entsprechend auch beeinträchtigt ist ?)

Da fängt das eigentliche Problem doch erst an. Die Leistungsfähigkeit muss nicht nur beeinträchtigt sein, sie darf nur noch höchstens "noch angepasst" sein. Und im Zweifel kennt das KWEA einen Internisten, der bestätigt, dass die Leistungsfähigkeit angepasst - und damit ausreichend - ist.

... und was wenn sie nicht beeinträchtigt ist ?

Dann ist sie nicht beeinträchtigt.

Gibt es dann keinerlei Chance ausgemustert zu werden ?

Warum soll es die nicht geben, du versteifst dich zu sehr auf deine Körpergröße. Daran kann man aber die Belastbarkeit für den Grundwehrdienst eben gerade nicht festmachen, es sei denn man ist extrem groß oder extrem klein und leidet darunter. Das sind alles Nebenkriegsschauplätze, die mit der eigentlichen Tauglichkeitsbeurteilung nicht viel zu tun haben.
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