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Autor Thema: Musterung- wie soll ich mich verhalten? - Studium  (Gelesen 1763 mal)
Holger
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« am: 20. Mai 2008, 22:25:21 »

Schönen Guten Abend!

Ich bin in folgender Situation:
2. Semester Bachelor, komme am 1.9.2008 ins 3. Semester und bin 21 Jahre alt.
Habe am 11.6.2008 eine Einladung zur Musterung bekommen (ist bereits die zweite, bin auf ersten Brief nicht eingegangen)
Wenn ich richtig auf dem laufendem bin muss man einen Monat vor der Enberufung gemustert werden?! Sprich bei mir am 01.06.2008 da ich nur noch am 01.07.2008 gezogen werden kann da ich im Oktober im 3. Semester bin.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten??
- Soll ich schon jetzt mit offenen Karten spielen und da anrufen von    wegen  Studium?
- Oder nochmal verschieben?

Außerdem: Ich werde dann doch zurückgestellt und nach dem Studium gezogen oder?? -Kann man da jetzt schon entgegenwirken?
 

« Letzte Änderung: 20. Mai 2008, 22:27:22 von Holger » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. Mai 2008, 09:39:38 »

Wenn ich richtig auf dem laufendem bin muss man einen Monat vor der Enberufung gemustert werden?!

Nein, die Ladungsfrist zum Dienstantritt beträgt vier Wochen, die Einberufung ist aber nur zulässig, wenn der Musterungsbescheid nicht mehr durch Widerspruch angefochten werden kann und das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist, es geht also insgesamt um mindestens 6 Wochen.

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten??
- Soll ich schon jetzt mit offenen Karten spielen und da anrufen von    wegen  Studium?

Und was willst du denen am Telefon sagen? Was soll das bringen?

- Oder nochmal verschieben?

Das ist doch letztlich im Ergebnis egal. du legst einfach nach der Musterung Widerspruch gegen den Musterungsbescheid ein.

Außerdem: Ich werde dann doch zurückgestellt

Wenn du dies beantragst, ja.

und nach dem Studium gezogen oder??

Es kann sein, dass du dann nach dem Studium einberufen wirst.

-Kann man da jetzt schon entgegenwirken?

Durch das Musterungsergebnis "nicht wehrdienstfähig" oder durch eine andere Wehrdienstausnahme (z. B. Befreiung).

Ach ja: Zur Zeit keinen KDV-Antrag stellen!
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Holger
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 21. Mai 2008, 16:17:15 »

Besten Dank erstmal!

Ich dachte wenn ich da jetzt anrufe und sage dass ich bald im 3.Semester bin muss ich gar nicht erst zur Musterung hin.
Oder muss ich da auf jeden Fall antreten??
- muss mich doch nicht untersuchen lassen wenn die mich eh erstmal nicht ziehen können. vor allem ist dann jetzt in der Prüfungsvorbereitung nen ganzer Tag weg zum lernen!

Also MUSS ich keine Zurückstellung beantragen?
 
Wie sieht das dann eingentlich aus, wenn ich anschließend noch den Master machen möchte? Kann man da dann wieder gezogen werden?
« Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 16:20:33 von Holger » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 21. Mai 2008, 22:30:48 »

Ich dachte wenn ich da jetzt anrufe und sage dass ich bald im 3.Semester bin muss ich gar nicht erst zur Musterung hin.

Das wird wohl nicht funktionieren.

Oder muss ich da auf jeden Fall antreten??

Was lässt dich daran zweifeln?

- muss mich doch nicht untersuchen lassen wenn die mich eh erstmal nicht ziehen können.

Du bist 21 Jahre alt, wenn du nicht rechtzeitig vor dem 23. Geburtstag gemustert wirst dann ist es im Ergebnis überhaupt nicht mehr möglich dich einzuberufen. Du hast Glück, dass du überhaupt so spät gemustert wirst.

vor allem ist dann jetzt in der Prüfungsvorbereitung nen ganzer Tag weg zum lernen!

Dann beantrage eine Terminverlegung wenn dir dieser Tag so wichtig zum lernen ist.

Also MUSS ich keine Zurückstellung beantragen?

Warum solltest du einen Antrag stellen müssen?

Wie sieht das dann eingentlich aus, wenn ich anschließend noch den Master machen möchte? Kann man da dann wieder gezogen werden?

Dann liegt ein weiterer Zurückstellungsgrund vor, du könntest dann erneut die Zurückstellung beantragen, so du dies denn willst.
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