Wenn ich richtig auf dem laufendem bin muss man einen Monat vor der Enberufung gemustert werden?!
Nein, die Ladungsfrist zum Dienstantritt beträgt vier Wochen, die Einberufung ist aber nur zulässig, wenn der Musterungsbescheid nicht mehr durch Widerspruch angefochten werden kann und das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist, es geht also insgesamt um mindestens 6 Wochen.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten??
- Soll ich schon jetzt mit offenen Karten spielen und da anrufen von wegen Studium?
Und was willst du denen am Telefon sagen? Was soll das bringen?
- Oder nochmal verschieben?
Das ist doch letztlich im Ergebnis egal. du legst einfach nach der Musterung Widerspruch gegen den Musterungsbescheid ein.
Außerdem: Ich werde dann doch zurückgestellt
Wenn du dies beantragst, ja.
und nach dem Studium gezogen oder??
Es kann sein, dass du dann nach dem Studium einberufen wirst.
-Kann man da jetzt schon entgegenwirken?
Durch das Musterungsergebnis "nicht wehrdienstfähig" oder durch eine andere Wehrdienstausnahme (z. B. Befreiung).
Ach ja: Zur Zeit
keinen KDV-Antrag stellen!