Padreic
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« am: 16. Mai 2008, 20:44:01 » |
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Hallo!
Im Dezember 07 wurde ich T2 gemustert und erhielt einen Brief, dass ich evtl. am 1.7.2008 einberufen werde.
Am 15.05.08 erhielt ich einen Brief, dass ich nur zum 1.7. einberufen werde wenn es einen Mangel an Wehrpflichtigen die ihren Grundwehrdienst antreten gibt. Wenn ich bis zum 23.06. keinen Einberufungsbescheid erhalten habe ist meine Einberufung für den 01.10.08 vorgesehen.
Ich habe jedoch andere Pläne: Ich möchte Anfang Januar 2009 ein Jahr im Ausland antreten und dieses als Ziviersatz anerkennen lassen.
Das Problem ist nur, dass Organisationen die dies anbieten erst spät (ca Oktober) Bewerbungen zu ihren Programmen zulassen. D.h. ich habe bisher noch keine feste Stelle und nur unverbindliche Anfragen an die Organisationen gestellt.
Ist es sinnvoll erst bei dem tatsächlichen Einberufungsbescheid den KDV-Antrag zu stellen? Ich habe von einer 3 Tagesfrist ab Zustellung des Einschreibens gelesen. Ich habe auch gelesen, dass diese Frist nicht gilt, wenn man vorher über seine mögliche EInberufung (wie es ja bei mir der Fall ist) unterrichtet wurde? Diese Ankündigungen wurde aber per "normalpost" versandt und könnten ja nie angekommen sein...?
Wielange nach der erfolgreichen Verweigerung muss ich einen festen Ziviplatz gefunden haben?
Kann ich denen nicht einfach erklären, dass die Organisationen erst Bewerbungen ab Oktober zulassen und sie mir deshalb mehr Zeit geben sollen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
mfg
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