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Autor Thema: Einberufung zum 01.07.08 -> KDV-Antrag gestellt -> was nun? *HILFE!*  (Gelesen 6654 mal)
Siggi
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Beiträge: 3


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« am: 11. Mai 2008, 13:26:26 »

Guten Tag,
ich habe am 14.03.08 eine „Einberufungsplanung und Vorbenachrichtigung“ vom KWEA bekommen, in der drin stand, dass ich vielleicht zum 01.07.08 einberufen werde, als Ersatz für andere Soldaten. Da ich gelesen hatte, dass die Wahrscheinlichkeit einberufen zu werden bei so einem Brief sehr gering ist, habe ich nichts weiter unternommen und gehofft, dass ich mein Studium beginnen könnte.
Am 09.05.08, also letzten Freitag, habe ich dann schließlich den Einberufungsbescheid per Einschreiben bekommen. Ich soll zum 01.07.08 in einer Kaserne antreten, die am anderen Ende Deutschlands liegt! Ich habe daraufhin beim KWEA angerufen und gefragt, ob ich noch vorbeikommen könnte, um meinen KDV-Antrag abzugeben. Antwort war „nein!“, weil die schon um 12 Uhr zu machen… den Brief habe ich um 11 Uhr bekommen. Außerdem meinte der unfreundliche Herr am Telefon, dass die 3 Tages Frist nicht mehr gilt, weil die Frist schon bei der Vorbenachrichtigung abgelaufen ist… toll, hätte ich das gewusst, hätte ich den Antrag gleich nach der Vorbenachrichtigung gestellt, um die aufschiebende Wirkung zu nutzen.

Jetzt kann ich aber nichts mehr daran ändern… habe dann auf jedenfall meinen KDV-Antrag per Einschreiben (mit Rückschein) am gleichen Tag noch verschickt. Im Antrag selbst habe ich extra darum gebeten, dass mein Antrag vorrangig bearbeitet werden soll, da ich bereits einberufen/Soldat bin. Ankommen wird der Brief wahrscheinlich erst am Dienstag (-> blöde Feiertage).

Jetzt meine Frage: Was soll ich als nächstes tun? Soll ich einen Widerspruch gegen die Einberufung einlegen? Mit welcher Begründung? Bin nicht gerade der sportlichste und ich kann mir nicht vorstellen, wie ich die Grundausbildung überleben sollte…
Weiß einer, wie schnell so ein KDV-Antrag bearbeitet wird? Ich habe noch 1 ½ Monate Zeit, bis ich in die Kaserne muss…
Und stimmt es, dass fast alle Anträge angenommen werden? Ich habe etwas über meine Großeltern geschrieben, meine Erziehung, dass Kriege nichts bringen und Waffen keinen Frieden sichern könnten, außerdem würde ich niemals eine Waffe anfassen, weil mich das für den Rest meines Lebens verfolgen würde, etc. Am Ende habe ich geschrieben, dass mein Antrag erst so spät kommt, weil ich unter einem großem Abi-Stress stand und nicht gedacht habe, dass die Einberufung so kurz bevor steht.

Helft mir bitte!

MfG,
Siggi
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freakhunter
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Beiträge: 1


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« Antworten #1 am: 13. Mai 2008, 04:52:10 »

Hallo Leidensgenosse,

Selbiges bei mir: Einschreiben am letzten Freitag bekommen. Schnell KDV-Antrag verfasst und noch am selben Tag bei den Herrn in Camouflage in den Briefkasten geworfen, machen ja schon mittags dicht -.-. Hatte vorher allerdings kein ähnliches Schreiben wie Du bekommen. Denke dies sollte aber deinem KDV-Antrag nicht im Wege stehen. Was sagt denn dieses Schreiben denn schon aus? Dass du eventuell gezogen wirst? Ist ja bekanntlich immer der Fall, egal ob man nun ein solches Schreiben bekommt oder nicht. Wenn der KDV-Antrag nicht akzeptiert wird, reiche einfach einen Widerspruch ein und der wird dann alles klären. Zunächst würde ich aber auf die endgültige Reaktion auf deinen KDV-Antrag Seitens des KWE warten.
Ich weiß allerdings selber nichts genaues, aber denke, dass es wohl so laufen dürfte.
Du schreibst ja selber, dass es eine aufschiebende Wikrung hat, wenn man die 3-Tages-Frist einhält, wie darf man das verstehen? Habe dies bereits des Öfteren gelesen, aber nie verstanden warum.
Die Beweggründe für deinen KDV-Antrag sind im Übrigen die üblichen; mein Antrag enthielt so ziemlich die gleichen Aspekte.

Machst du nun Zivildienst soweit der Antrag durch ist, oder versuchst du dich irgendwie rauszumogeln? Ich persönlich würde einen Zivildienst ableisten, jedoch wenn ich das bereits jetzt täte, würde ich zwei semester verlieren und wenn ich den Dienst erst nach dem ersten semester antrete eventuell nur ein. Verzwickt, verdammt =(

Übrigens sind da so einige Unfreundlich!

Viel Glück weiterhin =)
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 13. Mai 2008, 11:05:40 »

Jetzt kann ich aber nichts mehr daran ändern… habe dann auf jedenfall meinen KDV-Antrag per Einschreiben (mit Rückschein) am gleichen Tag noch verschickt. Im Antrag selbst habe ich extra darum gebeten, dass mein Antrag vorrangig bearbeitet werden soll, da ich bereits einberufen/Soldat bin.

Der Antrag wird automatisch weil du bereits einberufen bist vorrangig bearbeitet.

Jetzt meine Frage: Was soll ich als nächstes tun?

abwarten.

Soll ich einen Widerspruch gegen die Einberufung einlegen? Mit welcher Begründung?

Gehst du denn davon aus, dass die EInberufung rechtswidrig ist? Wenn nicht, dann bringt auch der Widerspruch nichts.

Bin nicht gerade der sportlichste und ich kann mir nicht vorstellen, wie ich die Grundausbildung überleben sollte…

Dann hättest du gegen dein Musterungsergebnis Widerspruch einlegen sollen.

Weiß einer, wie schnell so ein KDV-Antrag bearbeitet wird? Ich habe noch 1 ½ Monate Zeit, bis ich in die Kaserne muss…

Das wird in aller Regel ausreichen.

Und stimmt es, dass fast alle Anträge angenommen werden?

ja.

Denke dies sollte aber deinem KDV-Antrag nicht im Wege stehen. Was sagt denn dieses Schreiben denn schon aus? Dass du eventuell gezogen wirst?

Die Möglichkeit der aufschiebenden Wirkung des KDV-Antrags entfällt und die Ladungsfrist für den Dienstantritt entfällt ebenfalls.

Ist ja bekanntlich immer der Fall, egal ob man nun ein solches Schreiben bekommt oder nicht.

Hä?  Huch

Wenn der KDV-Antrag nicht akzeptiert wird, reiche einfach einen Widerspruch ein und der wird dann alles klären.

Meinst du nicht, dass dem Fragesteller irgendwann die Zeit wegläuft!?

Zunächst würde ich aber auf die endgültige Reaktion auf deinen KDV-Antrag Seitens des KWE warten.

Die Reaktion des KWEA ist, dass es den Antrag an das Bundesamt für den Zivildienst weiterleitet.

Ich weiß allerdings selber nichts genaues, aber denke, dass es wohl so laufen dürfte.

Hm...

Du schreibst ja selber, dass es eine aufschiebende Wikrung hat, wenn man die 3-Tages-Frist einhält, wie darf man das verstehen? Habe dies bereits des Öfteren gelesen, aber nie verstanden warum.

1. Das kommt in diesem Fall nicht zum tragen.
2. Ein KDV-Antrag hindert die Einberufung bis zur Entscheidung über den Antrag es sei denn, dem Wehrpflichtigen wurde eine Einberufung oder einbe Vorbenachrichtigung zugestellt. Beim Einschreiben gibt es eine sogenannte Fiktion des Zugangs, die besagt, dass (wenn nichts anderes behauptet und ggf. bewiesen wird) die Zustellung 3 Tage nach Absendung erfolgt. Ein einen Tag nach Absendung des Einberufungsbescheids gestellter KDV-Antrag hat also in der Regel noch seine die EInberufung verhindernde (aufschiebende) Wirkung.
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Siggi
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« Antworten #3 am: 14. Mai 2008, 17:23:30 »

Danke erstmal für die Antworten!
In dem Widerspruch wollte ich reinschreiben, dass ich mit dem Fuß umgeknickt bin und nur noch unter Schmerzen laufen kann, was ja auch im Prinzip stimmt. Bin das erste mal vor ein paar Monaten umgeknickt und dann letztens wieder... habe nun Schmerzen, wenn ich den Fuß seitlich bewege... beim Arzt war ich deswegen noch nicht, weil alle im Urlaub sind, kann mir also kein Attest holen, bevor die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Brauch ich überhaupt ein Attest? Wollte dann außerdem noch was wegen "Plattfüßen" schreiben und dass ich denen ihre Schuhe nicht anziehen kann... bei der Musterung haben die mich deswegen nicht ernst genommen. Außerdem wegen Schuppenflechten an den Ellenbogen und dass ich deswegen nicht denen ihre Kleidung anziehen kann. Bei der Musterung wurde das auch nicht ernst genommen, bzw. genauer untersucht oder gar angeschaut. Hatte halt keine Atteste vorliegen, weil das alles viel zu kurzfristig war. Ich habe nämlich meinen Musterungsbrief bekommen und musste mir einen anderen Termin geben lassen, weil ich bei dem vorgeschlagenen Termin keine Zeit hatte. Der neue Termin war dann gleich am nächsten Tag...
Kann es sein, dass das rechtswidrig war? Der Typ hat mir nämlich keine andere Chance gelassen, als am nächsten Tag zu kommen...
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svennie
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« Antworten #4 am: 15. Mai 2008, 14:03:36 »

Brauch ich überhaupt ein Attest?

nein.

Wollte dann außerdem noch was wegen "Plattfüßen" schreiben und dass ich denen ihre Schuhe nicht anziehen kann... bei der Musterung haben die mich deswegen nicht ernst genommen.

Meinst du nicht, dass du damit etwas spät kommst?

Außerdem wegen Schuppenflechten an den Ellenbogen und dass ich deswegen nicht denen ihre Kleidung anziehen kann.

dito.

Bei der Musterung wurde das auch nicht ernst genommen, bzw. genauer untersucht oder gar angeschaut. Hatte halt keine Atteste vorliegen, weil das alles viel zu kurzfristig war. Ich habe nämlich meinen Musterungsbrief bekommen und musste mir einen anderen Termin geben lassen, weil ich bei dem vorgeschlagenen Termin keine Zeit hatte. Der neue Termin war dann gleich am nächsten Tag...

tja, genau das passiert wenn man da anruft und sich so richtig "beraten" lässt.

Kann es sein, dass das rechtswidrig war?

nein.

Der Typ hat mir nämlich keine andere Chance gelassen, als am nächsten Tag zu kommen...

Was sonst? Kopf ab? Und auf die Idee das Musterungsergebnis anzufechten bist du nicht gekommen!?

Was meinst du was passiert wenn du die Rechtmäßigkeit einer Einberufung dadurch anzweifelst, dass du mit dem Fuß umgeknickt bist, was aber keiner ärztlichen Behandlung bedurfte?
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Siggi
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« Antworten #5 am: 28. Mai 2008, 23:51:32 »

Juhu, ich wurde anerkannt. :-)
Jetzt habe ich aber eine neue Frage! Im Brief steht:
*bla bla*
Ihre Heranziehung zum Zivildienst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beabsichtigt. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie sich schon jetzt eine Zivildienststelle suchen oder Gründe nennen, die einer Einberufung entgegenstehen.

Was heißt in diesem Fall "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"? Ist das der 1. Juli? oder der 1. Oktober?
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svennie
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« Antworten #6 am: 29. Mai 2008, 09:18:44 »

Was heißt in diesem Fall "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"? Ist das der 1. Juli? oder der 1. Oktober?

"Der nächsmögliche Zeitpunkt" ist zunächst nur eine Floskel, es wird vermutlich demnächst das übliche Ankündigungsritual des BAZ beginnen, es kommen also mehrere Briefe in denen dir eine Frist zur Suche eines Zivildienstplatzes gesetzt wird und (sinngemäß) angekündigt wird, dich ansonsten heimatfern einzusetzen.

Ein Dienstantritt ist dem Grunde nach zu jedem Tag möglich, in der Praxis zumeist zum Monatsanfang (nicht wie beim Grundwehrdienst zum Quartalsanfang).
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