Jetzt kann ich aber nichts mehr daran ändern… habe dann auf jedenfall meinen KDV-Antrag per Einschreiben (mit Rückschein) am gleichen Tag noch verschickt. Im Antrag selbst habe ich extra darum gebeten, dass mein Antrag vorrangig bearbeitet werden soll, da ich bereits einberufen/Soldat bin.
Der Antrag wird automatisch weil du bereits einberufen bist vorrangig bearbeitet.
Jetzt meine Frage: Was soll ich als nächstes tun?
abwarten.
Soll ich einen Widerspruch gegen die Einberufung einlegen? Mit welcher Begründung?
Gehst du denn davon aus, dass die EInberufung rechtswidrig ist? Wenn nicht, dann bringt auch der Widerspruch nichts.
Bin nicht gerade der sportlichste und ich kann mir nicht vorstellen, wie ich die Grundausbildung überleben sollte…
Dann hättest du gegen dein Musterungsergebnis Widerspruch einlegen sollen.
Weiß einer, wie schnell so ein KDV-Antrag bearbeitet wird? Ich habe noch 1 ½ Monate Zeit, bis ich in die Kaserne muss…
Das wird in aller Regel ausreichen.
Und stimmt es, dass fast alle Anträge angenommen werden?
ja.
Denke dies sollte aber deinem KDV-Antrag nicht im Wege stehen. Was sagt denn dieses Schreiben denn schon aus? Dass du eventuell gezogen wirst?
Die Möglichkeit der aufschiebenden Wirkung des KDV-Antrags entfällt und die Ladungsfrist für den Dienstantritt entfällt ebenfalls.
Ist ja bekanntlich immer der Fall, egal ob man nun ein solches Schreiben bekommt oder nicht.
Hä?

Wenn der KDV-Antrag nicht akzeptiert wird, reiche einfach einen Widerspruch ein und der wird dann alles klären.
Meinst du nicht, dass dem Fragesteller irgendwann die Zeit wegläuft!?
Zunächst würde ich aber auf die endgültige Reaktion auf deinen KDV-Antrag Seitens des KWE warten.
Die Reaktion des KWE
A ist, dass es den Antrag an das Bundesamt für den Zivildienst weiterleitet.
Ich weiß allerdings selber nichts genaues, aber denke, dass es wohl so laufen dürfte.
Hm...
Du schreibst ja selber, dass es eine aufschiebende Wikrung hat, wenn man die 3-Tages-Frist einhält, wie darf man das verstehen? Habe dies bereits des Öfteren gelesen, aber nie verstanden warum.
1. Das kommt in diesem Fall nicht zum tragen.
2. Ein KDV-Antrag hindert die Einberufung bis zur Entscheidung über den Antrag es sei denn, dem Wehrpflichtigen wurde eine Einberufung oder einbe Vorbenachrichtigung zugestellt. Beim Einschreiben gibt es eine sogenannte Fiktion des Zugangs, die besagt, dass (wenn nichts anderes behauptet und ggf. bewiesen wird) die Zustellung 3 Tage nach Absendung erfolgt. Ein einen Tag nach Absendung des Einberufungsbescheids gestellter KDV-Antrag hat also in der Regel noch seine die EInberufung verhindernde (aufschiebende) Wirkung.