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Autor Thema: Erneute Musterung und wieder T4.  (Gelesen 6162 mal)
Chrislll
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Beiträge: 2


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« am: 8. Mai 2008, 19:59:59 »

Hallo,

im letzten Jahr war ich bereits bei der Musterung und habe gleich diesen Verweigerungsantrag (war zu diesem Zeitpunkt wohl nicht besonders klug, aber das kann man jetzt auch nicht mehr ändern
) ausgefüllt. Da ich eine feste Zahnspange habe wurde ich ein Jahr zurückgestellt. Inzwischen bin ich mit der Schule fertig (20 Jahre alt) und wurde heute erneut zur Musterung geladen. Nun habe ich leider immer noch eine feste Zahnspange (wahrscheinlich noch bis in den Spätsommer), aber ich will auf keinen Fall diese elende Prozedur wiederholen. Eigentlich habe ich mir vorgenommen, zunächst ein Jahr "Pause" zu machen
(Zivildienst oder sonstige Jobs) und dann das Studium zu beginnen. Wie soll ich also  vorgehen um entweder ganz ausgesmustert zu werden oder um im Herbst den Zivildienst beginnen zu können. Mit anderen Worten ich will auf keinen Fall wieder T4 gerwertet werden.

Außerdem habe ich auf einem Auge eine Sehstärke von -6,75 könnte das ein Grundfür eine Ausmusterung sein. Ich habe mal was gehört von 7 oder 8 Dioptrien als Grenze...

Vielen Dank für die Mühe.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 13. Mai 2008, 19:47:02 »

Mit anderen Worten ich will auf keinen Fall wieder T4 gerwertet werden.

Dann solltest du eine entsprechende Entscheidung des KWEA angechten. Das könnte aber dauern.

Außerdem habe ich auf einem Auge eine Sehstärke von -6,75 könnte das ein Grundfür eine Ausmusterung sein. Ich habe mal was gehört von 7 oder 8 Dioptrien als Grenze...

Die entsprechende Seite der Dienstvorschrift (die allerdings nicht wirklich verbindlich ist aber an die sich Musterungsärzte zumeist halten) kannst du hier nachlesen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-22.pdf
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Chrislll
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 15. Mai 2008, 14:51:37 »

Hätte ich bei der Anfechtung des Urteils überhaupt Erfolgsaussichten, angenommen ich lege ein Attest bei, dass die Zahnspange in 2-3 Monaten raus kommt? Und wie lange würde es etwa dauern bis das bearbeitet werden würde?
Oder kann ich ganz einfach nachdem die Zahspange raus ist eine baldige Musterung "beantragen" (so das ich nicht wieder ein Jahr warten muss bis zur nächsten Musterung) oder muss ich das vielleicht sogar mitteilen?
« Letzte Änderung: 15. Mai 2008, 15:28:17 von Chrislll » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 15. Mai 2008, 16:38:49 »

Hätte ich bei der Anfechtung des Urteils überhaupt Erfolgsaussichten,

Der Musterungsbescheid ist kein Urteil (Urteile fällt ein Gericht) sondern ein Bescheid, das Rechtsmittel ist der Widerspruch. Der kann Erfolg haben wenn das KWEA die Entscheidung im Ergebnis auf die irrige Annahme gesetützt hat, dass die kieferorthopädische Behandlung länger dauert.

angenommen ich lege ein Attest bei, dass die Zahnspange in 2-3 Monaten raus kommt? Und wie lange würde es etwa dauern bis das bearbeitet werden würde?

Das lässt sich nicht sagen, das KWEA kann sich Zeit lassen, mit 2-3 Monaten Bearbeitungszeit wäre also zu rechnen, so dass man eigentlich gleich zu einem ganz anderen Ergebnis kommen könnte. Einen Versuch ist es aber in jedem Fall wert.
Oder kann ich ganz einfach nachdem die Zahspange raus ist eine baldige Musterung "beantragen" (so das ich nicht wieder ein Jahr warten muss bis zur nächsten Musterung) oder muss ich das vielleicht sogar mitteilen?
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