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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Musterungsladung wat nun  (Gelesen 1957 mal)
soRum
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Beiträge: 2


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« am: 21. Januar 2007, 00:23:28 »

Hallo erstmal,
ich hab mal ein Frage.

Zuerst meine Situationsbeschreibung:

Also, ich habe ein Ausbildung gemacht während dieser hat sich das KWEA bei mir gemeldet und gemeint ich sollte zur Musterung erscheinen. Natürlich hab ich denen gesagt, dass ich eine Ausbildung mache und habe meine Unterlagen (Ausbildungsvertrag) hingeschickt. Daraufhin hab ich die nächsten 2 Jahre nichts mehr von denen gehört.

Nun habe ich meine Ausbildung verkürzt und habe ein Studium (in einer anderen Stadt) begonnen (noch nicht umgemeldet). Heute habe ich erfahren, dass in meiner alten Heimat (bei Mami und Papi) die Ladung zur Musterung eingetroffen ist.

Ich würde jedoch vor irgendeinem Dienst (in meinem Falle wenn Zivi) gerne zuerst mein Studium beenden. Das Problem ist ich bin erst im ersten Semester und kann noch nicht einen Rückstellungsantrag stellen.

Worüber ich mir nun auch Gedanken mache ist über die Ausmusterung.
Folgende Gründe wären vielleicht interessant:
- Leichte Rückenbeschwerden (jedoch bisher bei noch keinem arzt gewesen
interessanter vielleicht:
- ich hatte einen Kapselriss im rechten Knie vor etwa zwei Jahren und    habe bis heute noch arge Probleme mit dem Knie (bei langem laufen, Nässe und Kälte)
- Außerdem habe ich ein Problem mit den Ohren, ich kann nicht tauchen, da ich sonst riesige Ohrenschmerzen und Kopfschmerzen kriege.

Nun, meine Frage ist sind diese Gründe hinreichend für eine Ausmusterung, bzw. was kann ich sonst noch tun.

Vielen Dank
Gruß soRum
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 21. Januar 2007, 18:05:30 »

Nun, meine Frage ist sind diese Gründe hinreichend für eine Ausmusterung,

jedenfalls nicht zwingend.

bzw. was kann ich sonst noch tun.

Deine Eltern könnten den Brief zurückschicken, das löst dein Problem aber natürlich nicht auf Dauer. Wenn es nur um das Erreichen des 3. Semesters geht, dann kannst du die Sache aber einigermaßen in die Länge ziehen.
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soRum
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 21. Januar 2007, 19:22:28 »

Dank, dir, noch ne Frage, reicht wirklich der Beginn des dritten Semesters aus oder muss ich bis März nächsten Jahres warten, denn meine Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 21. Januar 2007, 19:27:44 »

Dank, dir, noch ne Frage, reicht wirklich der Beginn des dritten Semesters aus oder muss ich bis März nächsten Jahres warten, denn meine Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

Lt. § 12 WPflG (zu erreichen über die die Startseite von musterungsforum.de, dann auf Gesetze, WPFlG) genügt das Erreichen des 3. Semesters.
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