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Autor Thema: T2 gemustert trotz...  (Gelesen 1808 mal)
twinkel
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Beiträge: 1


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« am: 21. April 2008, 14:09:37 »

Hallo!

Also meine Musterungsgeschichte ist schon etwas länger. Wurde vor 1 1/2 Jahren T2 gemustert und wäre zum 2.Juli 2007 eingezogen worden. Habe mir aber eine Bescheinigung für meinen Heuschnupfen (Frühblüher und Gräser) besorgt und einen neuen Musterungstermin vereinbart.
Dort wurde ich dann bis zum November 2007 vom Wehrdienst zurückgestellt. Warum, keine Ahnung.
Nach meiner letzten Musterung und ein paar weiteren Tests bin ich nun noch immer eingeschränkt wehrdienstfähig, obwohl ich Bescheinigungen für:

-Heuschnupfen (dadurch kann ich nur über die Wintermonate gezogen werden)
-Laktoseintoleranz (nicht sehr stark ausgeprägt)
-Sehschwäche
-leichte Neurodermitis

habe und insgesamt körperlich nicht Topfit bzw. 1A in Ordnung bin (schiefer Rücken, zu kurzes Bein, schwacher Blutdruck).

Aber jetzt kommt der Hammer:
Bei meinem ersten Musterungsbescheid ohne Bescheinigungen war ich für 92 Verwendungen tauglich, bei meinem letzten Bescheid war ich aufeinmal für 120 tauglich. (nein ich habe die unangekreuzten Kästchen gezählt) Das ergibt doch keinen Sinn oder?


EDIT: Besser gehts nicht: Ich darf jegliche Jäger"berufe" ausführen obwohl ich eine Sehschwäche habe und ich darf sogar Panzerfahrer werden, bin ja nur 194cm.
« Letzte Änderung: 21. April 2008, 14:31:04 von twinkel » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. April 2008, 14:49:12 »

-Heuschnupfen (dadurch kann ich nur über die Wintermonate gezogen werden)

Ein derartiger Bescheid dürfte rechtswidrig sein, das Wehrpflichtgesetz kennt keine jahreszeitlich bedingte wehrdienstfähigkeit.

-Laktoseintoleranz (nicht sehr stark ausgeprägt)

eben, nicht sehr stark ausgeprägt

-Sehschwäche

Das bringt auch nichts.

-leichte Neurodermitis

eben, leicht (!)

habe und insgesamt körperlich nicht Topfit bzw. 1A in Ordnung bin (schiefer Rücken, zu kurzes Bein, schwacher Blutdruck).

Wieviel ist das Bein denn zu kurz?

Davon abgesehen, du hast genau die Einschränkungen, die ein Großteil der Wehrpflichtigen auch hat.

Bei meinem ersten Musterungsbescheid ohne Bescheinigungen war ich für 92 Verwendungen tauglich, bei meinem letzten Bescheid war ich aufeinmal für 120 tauglich. (nein ich habe die unangekreuzten Kästchen gezählt) Das ergibt doch keinen Sinn oder?

Im Musterungsbescheid selbst gibt es keine Verwendungsausschlüsse, diese sind auch nicht durch Rechtsbehelf anfechtbar, sie sind auch nicht verbindlich. Es handelt sich um Vorschläge für den Truppenarzt.
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