-Heuschnupfen (dadurch kann ich nur über die Wintermonate gezogen werden)
Ein derartiger Bescheid dürfte rechtswidrig sein, das Wehrpflichtgesetz kennt keine jahreszeitlich bedingte wehrdienstfähigkeit.
-Laktoseintoleranz (nicht sehr stark ausgeprägt)
eben, nicht sehr stark ausgeprägt
-Sehschwäche
Das bringt auch nichts.
-leichte Neurodermitis
eben, leicht (!)
habe und insgesamt körperlich nicht Topfit bzw. 1A in Ordnung bin (schiefer Rücken, zu kurzes Bein, schwacher Blutdruck).
Wieviel ist das Bein denn zu kurz?
Davon abgesehen, du hast genau die Einschränkungen, die ein Großteil der Wehrpflichtigen auch hat.
Bei meinem ersten Musterungsbescheid ohne Bescheinigungen war ich für 92 Verwendungen tauglich, bei meinem letzten Bescheid war ich aufeinmal für 120 tauglich. (nein ich habe die unangekreuzten Kästchen gezählt) Das ergibt doch keinen Sinn oder?
Im Musterungsbescheid selbst gibt es keine Verwendungsausschlüsse, diese sind auch nicht durch Rechtsbehelf anfechtbar, sie sind auch nicht verbindlich. Es handelt sich um Vorschläge für den Truppenarzt.