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Autor Thema: Musterung - Bewerbung - Antrag auf Befreiung - Abgelehnt - Ausmusterung??  (Gelesen 7498 mal)
M@ve87
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« am: 18. April 2008, 17:27:41 »

Hallo,

also meine Geschichte ist etwas anders als die meissten anderen hier!
Ich wollte eigentlich zur Bundeswehr und wurde zunächst T2 gemustert und habe dann Einspruch eingelegt und bekam dann den Status T1..
Also nächstes bewarb ich mich bei der Bundeswehr für eine Offizierslaufbahn und musste zu EUF diese schloss ich mit 1,8 (überdurchschnitt) ab.
So nun muss ich nächste Woche zur OPZ! Also 3 Tage tests....
Ich habe mich natürlich nicht nur bei der Bundeswehr beworben sondern auch in der freien WIrtschaft und dort auch schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben mit mögl. Anschlussstudium!
Also hat mein Beratungsoffizier gemeint einfach mal parallel zur Bewerbung einen Antrag auf Befreiung zu stellen das tat ich dann auch... Dieser wurde dann aber leider abgelehnt... OBwohl mein Beratungsoffizier meinte das ich entweder ja freiwillig mich verpflichte oder halt mit fast 24 nach der AUsbildung eh schon etwas zu alt bin und somit dieser Antrag durch kommen sollte.... naja
So bei der Bundeswehr habe ich mich für den fliegerischen Dienst beworben und bisher sahs auch ganz gut aus das es was damit wird... Nun habe ich in den letzten 1,5 Monaten erfahren das ich eine chronische Magenentzündung habe, also oft Übelkeit etc...! Und fliegen is nun damit auf jedenfall schonmal nich mehr!!
Aber die Frage ist ja ob ich jetzt bei der medizinischen Untersuchung bei der OPZ die Chance habe nachträglich ausgemustert zu werden, sodass ich ungestört die ausbildung und das studium durchziehen kann wo ich ja auch schon einen Vertrag unterschrieben habe...ich meien mein T1 werde ich ja auf jedenfall nicht behalten können...

Danke schonmal für die Hilfe

Gruß
« Letzte Änderung: 18. April 2008, 17:30:23 von M@ve87 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 18. April 2008, 18:18:15 »

...
Aber die Frage ist ja ob ich jetzt bei der medizinischen Untersuchung bei der OPZ die Chance habe nachträglich ausgemustert zu werden, sodass ich ungestört die ausbildung und das studium durchziehen kann wo ich ja auch schon einen Vertrag unterschrieben habe...ich meien mein T1 werde ich ja auf jedenfall nicht behalten können...

Was für eine "Befreiung" wurde denn beantragt? Oder ging es um eine Zurückstellung. Und wie wurde die Ablehnung begründet?

Nun aber zur Sache: Tauglichkeitsgrade werden vom Kreiswehrersatzamt (oder im Widerspruchsverfahren von der Wehrbereichsverwaltung bzw. im Klageverfahren vom Verwaltungsgericht) vergeben. Einen Tauglichkeitsgrad T1 gibt es im Übrigen nicht, bei der Floskel T1 handelt es sich um die bundeswehrinterne Bezeichnung des Vorschlages zur Verwendungsfähigkeit. Der hier vom KWEA festgestellte Tauglichkeitsgrad dürfte also "wehrdienstfähig" gewesen sein.

Weitere Untersuchungsergebnisse irgendwelcher Annahmestellen für Freiwillige bzw. darauf aufauende Folgeutnersuchung haben keinen Einfluss auf den Status nach dem Wehrpflichtgesetz, eine Änderung des Tauglichkeitsgrades erreicht man also nur über den Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung wobei natürlich auch andere Untersuchungsergebnisse in die Entscheidung einzubeziehen sind.
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M@ve87
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« Antworten #2 am: 18. April 2008, 19:21:02 »

Hallo,

Ja also ich habe den Antrag auf befreiung gestellt, wegen der Ausblidung und da ich dann fast 24 bin wenn die beendet ist! So dann kam ein brief zurück das der Antrag abgelehnt ist und ich nach meiner AUsbildung dem Wehrdienst bis zur vollendung des 25. Lebensjahres zur verfügung stehen muss!

Naja gut bei der OPZ wirddoch aber eine genauere Nachfolge/ Überprüfungs UNtersuchung gemacht die noch über die Musterung hinausgeht... weil die Verwendungen von nem Kumpel von mir haben sich danach auch nochmal geändert...

Gruß
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svennie
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« Antworten #3 am: 18. April 2008, 19:46:03 »

Hallo,

Ja also ich habe den Antrag auf befreiung gestellt, wegen der Ausblidung und da ich dann fast 24 bin wenn die beendet ist! So dann kam ein brief zurück das der Antrag abgelehnt ist und ich nach meiner AUsbildung dem Wehrdienst bis zur vollendung des 25. Lebensjahres zur verfügung stehen muss!

Das Wehrpflichtgesetz kennt keine Befreiung wegen einer Berufsausbildung. Eine Befreiung bedeutet, dass man keinen Wehrdienst (mehr) leisten muss. Wurde nicht vielleicht eine Zurückstellung beantragt? Warum sonst sollte sich die Heranziehungsgrenze erhöht haben. Das klingt alles reichlich konfus.

Naja gut bei der OPZ wirddoch aber eine genauere Nachfolge/ Überprüfungs UNtersuchung gemacht die noch über die Musterung hinausgeht... weil die Verwendungen von nem Kumpel von mir haben sich danach auch nochmal geändert...

Kann ja sein, das hat aber wirklich überhaupt nichts mit deinem rechtlichen Status als Wehrpflichtiger zu tun. Nicht mal ansatzweise.
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M@ve87
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« Antworten #4 am: 19. April 2008, 13:21:34 »

Hallo,

also die Befreiung vom Wehrdienst war weil ich nach der ausbildung das 23. Lebensjahr vollendet habe und mein Beratungsoffizier meinte mit etwas Glück wird der angenommen... Aber dann kam das Antwortschreiben und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurde ich in dem selben schreiben dann automatisch bis nach der AUsbildung zurück gestellt!

Hmm.. Ok gut dann muss ich nach der OPZ halt mal einen Brief an das KWEA schicken und eine 2. Musterung einfordern immerhin liegt meine musterung auch schon etwas zurück und wenn ich ja eh nicht genommen werde als Offiziersanwärter dann mach ich ja sowieso die Ausbildung...

Danke

Gruß
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. April 2008, 18:26:35 »

also die Befreiung vom Wehrdienst war weil ich nach der ausbildung das 23. Lebensjahr vollendet habe und mein Beratungsoffizier meinte mit etwas Glück wird der angenommen...

Das ist einfach nur ausgemachter Unsinn.

Aber dann kam das Antwortschreiben und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurde ich in dem selben schreiben dann automatisch bis nach der AUsbildung zurück gestellt!

Nein du wuirdest nicht automatisch zurückgestellt, man hat deinen Antrag als Zurückstellungsantrag ausgelegt.

Hmm.. Ok gut dann muss ich nach der OPZ halt mal einen Brief an das KWEA schicken und eine 2. Musterung einfordern

Es wird aber keine 2. Musterung geben, nur eine Überprüfungsuntersuchung. Kleiner aber feinder Unterschied.  Zwinkernd
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