Hallo,
Ja also ich habe den Antrag auf befreiung gestellt, wegen der Ausblidung und da ich dann fast 24 bin wenn die beendet ist! So dann kam ein brief zurück das der Antrag abgelehnt ist und ich nach meiner AUsbildung dem Wehrdienst bis zur vollendung des 25. Lebensjahres zur verfügung stehen muss!
Das Wehrpflichtgesetz kennt keine
Befreiung wegen einer Berufsausbildung. Eine Befreiung bedeutet, dass man keinen Wehrdienst (mehr) leisten muss. Wurde nicht vielleicht eine Zurückstellung beantragt? Warum sonst sollte sich die Heranziehungsgrenze erhöht haben. Das klingt alles reichlich konfus.
Naja gut bei der OPZ wirddoch aber eine genauere Nachfolge/ Überprüfungs UNtersuchung gemacht die noch über die Musterung hinausgeht... weil die Verwendungen von nem Kumpel von mir haben sich danach auch nochmal geändert...
Kann ja sein, das hat aber
wirklich überhaupt nichts mit deinem rechtlichen Status als Wehrpflichtiger zu tun. Nicht mal ansatzweise.