User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.959 Mitglieder
Neuestes Mitglied: bhrf41112

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Klage gegen Musterung  (Gelesen 4906 mal)
tteg
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« am: 20. Januar 2007, 15:44:52 »

Hallo,

ich versuche einen Plan zu machen, wie ich die 1 1/2 Jahre bis zum 3. Semester überbrücken kann. Dazu würde ich gerne folgendes wissen:

1)Wie lange nach der Musterrung hat man das Recht widerspruch einzulegen?

2)Wie kann ich widerspruch einlegen / klagen? Was kostet eine klare vor dem verwaltungsgericht? bekomme ich das bezahlt, muss ich nur den Anwalt tragen, wenn ich gewinne, bekomme ich alles zurück?

3)Gegen was kann man klagen, auch wenn man gesundheitlich i.O. ist, was möglichst lange dauert?

4)Da die Klage (verbunden mit KDV Antrag) die Einberufung hinder und ich in der Zeit studiere darf ich doch trotzdem danach den zurückstellungsgrund 3. semester geltend machen, oder?

5)Bis zu welchem Alter darf ich mit zurückstellungsgrund 3. semester einberufen werden nach dem studium, 23 oder 25 Jahre? Ich bin recht flott mit der schule gewesen und müsste in diesem fall evt. ein Semester Zwangspause machen, das mir lieber wäre als Zwangsdienst!

Danke für Eure Hilfe!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 20. Januar 2007, 16:02:20 »

1)Wie lange nach der Musterrung hat man das Recht widerspruch einzulegen?

2 Wochen ab Zustellung des Bescheids.

2)Wie kann ich widerspruch einlegen

Schriftlich oder zur Niederschrift des Kreiswehrersatzamtes

/ klagen?

Schriftlich oder zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts.

Was kostet eine klare vor dem verwaltungsgericht?

Rechne mal mit gut 300 Euro Gerichtskosten für das streitige Verfahren.

bekomme ich das bezahlt,

Wer soll dir das bezahlen?

muss ich nur den Anwalt tragen, wenn ich gewinne, bekomme ich alles zurück?

Wenn du gewinnst, dann muss der Verlierer (hier die Bundesrepublik Deutschland) die notwendigen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) erstatten.

3)Gegen was kann man klagen, auch wenn man gesundheitlich i.O. ist, was möglichst lange dauert?

 Grinsend

Gegen alle Feststelungen, die im Bescheid getroffen sind (Tauglichkeit, Verfügbarkeit) und wenn du vermutest, dass der Bescheid wegen Verfahrensfehlern insgesamt rechtswidrig ergangen oder nichtig ist.

4)Da die Klage (verbunden mit KDV Antrag) die Einberufung hinder und ich in der Zeit studiere darf ich doch trotzdem danach den zurückstellungsgrund 3. semester geltend machen, oder?

Ja.

5)Bis zu welchem Alter darf ich mit zurückstellungsgrund 3. semester einberufen werden nach dem studium, 23 oder 25 Jahre?

Das kommt darauf an, wie alt du nach der Zeit für die du zurückgestellt wurdest bist.
Gespeichert
tteg
Newbie
*
Beiträge: 7


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 20. Januar 2007, 16:09:52 »

Also sollte ich versuchen mit Verschiebungen zur Musterung zusätzlich Zeit zu schinden, oder ist das quatsch?

Was könnte ich denn alles machen, um die Musterung aufzuschieben? Lohnt sich das oder wecke ich damit schlafende Hunde, die böse werden auf diese lästigen KDV Futzies? Sollte ich also lieber als anständiger Wehrpflichtiger auftreten, der dann sein Recht einklagt aber pünktlich zur musterung erscheint?

Wie werden die Unterlagen zur mUsterung zugestellt? Kann ich sagen, dass die einfach nicht angekommen sind? Weiß nicht ob einer im Haushalt unterschieben hat, die langen morgens aufm Tisch...

Die 300 € sind also nur für den eigenen Anwalt oder wie? Was sollte das noch kosten und ist das richtig, dass so ein verfahren i.d.R. 2 Jahre dauert, also in jedem falle ausrecihen sollte? Der Anwalt müsste sich ja gar nicht um die Faktenlage bemühen, sondern nur die Zeit schinden....

Danke!
« Letzte Änderung: 20. Januar 2007, 16:13:16 von tteg » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 20. Januar 2007, 16:28:51 »

Also sollte ich versuchen mit Verschiebungen zur Musterung zusätzlich Zeit zu schinden, oder ist das quatsch?

ja, kein Quatsch.

Was könnte ich denn alles machen, um die Musterung aufzuschieben?

Krank sein und verreisen. Und Anfangs die Post nicht bekommen.

Lohnt sich das oder wecke ich damit schlafende Hunde, die böse werden auf diese lästigen KDV Futzies? Sollte ich also lieber als anständiger Wehrpflichtiger auftreten, der dann sein Recht einklagt aber pünktlich zur musterung erscheint?

Du sollst anfangs überhaupt keinen KDV-Antrag stellen und wenn du dann doch zur Musterung gehst, dann sollte dies möglichst ruhig und unspektalulär ablaufen.

Wie werden die Unterlagen zur mUsterung zugestellt? Kann ich sagen, dass die einfach nicht angekommen sind? Weiß nicht ob einer im Haushalt unterschieben hat, die langen morgens aufm Tisch...

Im Normalfall als normalier Brief, später dann schon per Einschreiben oder gegen Postzustellungsurkunde. Und am Porto müsste man eigentlich sehen, ob da irgendwelche Zusatzleistungen (Einschrieben) beauftragt waren.

Die 300 € sind also nur für den eigenen Anwalt oder wie?

Nein, die sind für die Gerichtskosten.

Was sollte das noch kosten und ist das richtig, dass so ein verfahren i.d.R. 2 Jahre dauert, also in jedem falle ausrecihen sollte? Der Anwalt müsste sich ja gar nicht um die Faktenlage bemühen, sondern nur die Zeit schinden....

Und das kann man im Zweifel auch selbst. Man sollte aber die Zeit um die es geht überschaubarer halten, also wenn du noch nicht angefangen hast zu studieren, dann solltest du möglichst auch die Musterung etwas aufschieben.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits