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Autor Thema: Zurückstellung oder Befreiung vom Zivildienst während meines Studiums?  (Gelesen 10826 mal)
K-Man
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« Antworten #15 am: 7. Mai 2008, 22:32:41 »

Ja, zum 1.10. sollte das dritte Semester beginnen. Ich studiere Kulturwissenschaften an der Fern Uni Hagen. Werden sich die Herren vom Bund dann eigentlich bei mir melden, dass ich eventuell zum 1.10. eingezogen werde, oder sollte ich die vorab informieren, dass ich dann im dritten Semester bin?

Gruß,
Martin
« Letzte Änderung: 30. Mai 2008, 15:43:53 von K-Man » Gespeichert
K-Man
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« Antworten #16 am: 30. Mai 2008, 15:45:15 »

Weiß keiner Bescheid? Wäre ja die letzte offene Frage...
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svennie
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« Antworten #17 am: 30. Mai 2008, 19:51:20 »

Ja, zum 1.10. sollte das dritte Semester beginnen. Ich studiere Kulturwissenschaften an der Fern Uni Hagen. Werden sich die Herren vom Bund dann eigentlich bei mir melden, dass ich eventuell zum 1.10. eingezogen werde, oder sollte ich die vorab informieren, dass ich dann im dritten Semester bin?

Eine Einberufung ist dann vorher anzukündigen, wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.

Ist dies der Fall und liegt ein Zurückstellungsgrund vor und ist man unter 23, dann sollte man sich nur dann selbst melden, wenn die Zurückstellung bis über die Heranziehungsgrenze hinaus erfolgen hat.
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K-Man
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« Antworten #18 am: 2. Juli 2008, 17:58:57 »

So, hier das neueste Kapitel dieser epischen Geschichte...
Nachdem ich letzte Woche die Bestätigung vom BAZ erhalten habe, dass ich nicht mehr auf ihrer Liste stehe, sondern von nun an wieder beim Bund, habe ich heute eine Einladung für den kommenden Montag zur Musterung erhalten...
Muss ich dort wirklich hin? Wie sollte ich mich am besten dort verkaufen, wenn ich hingehe? Auch unter dem Aspekt, dass die mich ja eh nicht mehr ab dem 1.10. einziehen können (wegen des Studiums).

Gruß
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svennie
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« Antworten #19 am: 2. Juli 2008, 19:56:29 »

So, hier das neueste Kapitel dieser epischen Geschichte...
Nachdem ich letzte Woche die Bestätigung vom BAZ erhalten habe, dass ich nicht mehr auf ihrer Liste stehe, sondern von nun an wieder beim Bund, habe ich heute eine Einladung für den kommenden Montag zur Musterung erhalten...

Du bist doch längst gemustert, oder nicht!?

Muss ich dort wirklich hin?

Das dürfte von der Formulierung der Ladung abhängen.
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K-Man
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« Antworten #20 am: 2. Juli 2008, 22:07:45 »

Hi,
ja klar wurde ich bereits gemustert. Dies aber vor mittlerweile 4 Jahren. Denke also, dass die einen neuen Stand meiner Tauglichkeit einholen wollen oder so.

In dem Schreiben steht wörtlich "Sie sind wehrdienstfähig gemustert worden und dafür vorgesehen, Ihren Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten. Im Rahmen Ihrer Musterung wurde festgestellt, in welchen Tätigkeiten Sie aus ärztlichen Gründen nicht verwendet werden dürfen. Zur Festlegung eignungsgerechter Verwendungsmöglichkeiten bitte ich Sie daher, am 7.7. um 0700 im KWEA Dortmund einzufinden. Die Teilnahme an der Eignungsprüfung liegt auch in Ihrem Interesse, da Ihre persönlichen Qualifikationen festgestellt werden und Sie Gelegenheit haben, Interessen und Verwendungswünsche zu äußern. Eignung und Einsatzwünsche bilden eine wichtige Grundlage für die Einberufung."

Dann gibt es noch ein Infoblatt, auf dem steht, dass ich die Leute informieren soll, wenn ich aus welchen Gründen auch immer (Hauptsache, die sind total wichtig), nicht kommen kann, zudem Fahrtkostenerstattung etc.
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svennie
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« Antworten #21 am: 2. Juli 2008, 23:30:07 »

Hi,
ja klar wurde ich bereits gemustert. Dies aber vor mittlerweile 4 Jahren.

Das dachte ich mir durchaus, und genau deswegen lädt dich das KWEA ja gerade nicht zur Musterung sondern zur Eignungs- und Verwendungsfeststellung.

Denke also, dass die einen neuen Stand meiner Tauglichkeit einholen wollen oder so.

Genau das will das KWEA gerade nicht.

Es liegt jetzt an dir, ob du einer Einberufung tatsächlich bis zum Erreichen der (ggf. erhöhten) Heranziehungsgrenze eine Wehrdienstausnahme entgegenhalten kannst. Aber selbst wenn, dann müsstest du auf Verlangen des KWEA zur EUF erscheinen.
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K-Man
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« Antworten #22 am: 3. Juli 2008, 15:11:33 »

Konkret heißt das, dass ich hingehen soll und denen vormachen soll, dass ich gerne für sie tätig wäre und in jedem Punkt kooperiere? Was soll ich denen denn sagen, wenn die mich fragen, was ich aktuell tue, bzw. demnächst tue? Soll ich dann mein Studium verschweigen?

Eine wirkliche Möglichkeit, das ganze zu umgehen gibt es also nicht? Auch nicht, wenn ich denen sagen würde, dass sie mich ab Oktober eh nicht mehr einziehen könnten?

Das ist alles so unnötig...
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K-Man
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« Antworten #23 am: 5. Juli 2008, 04:43:52 »

Sorry wegen dem Doppelposting, aber ich habe neue Gedankengänge...

Die Einladung zur EUF war kein Einschreiben. Ergo kann es doch einfach "verloren" gegangen sein, so dass ich es nie erhalten habe, oder? So kann ich mir zumindest dieses Mal den Gang zum KWEA sparen.

Bei der EUF werden dann nur diese Idiotentests gemacht, ein Arzt wird mich nicht untersuchen, oder?

Der nächste realistische Einzugsstermin, der mich erwarten könnte, ist auch wirklich der 1.10.? Nicht, dass plötzlich so was wie der 1.9. käme, dann hätte ich ein Problem.

Gruß
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svennie
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« Antworten #24 am: 6. Juli 2008, 14:47:46 »

Bei der EUF werden dann nur diese Idiotentests gemacht, ein Arzt wird mich nicht untersuchen, oder?

richtig, und ja, das KWEA kann nicht beweisen, dass das Schreiben angekommen ist.

Der nächste realistische Einzugsstermin, der mich erwarten könnte, ist auch wirklich der 1.10.?

ja.
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K-Man
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« Antworten #25 am: 21. Juli 2008, 14:03:25 »

Hi und Ring frei zur nächsten Runde!
War heute bei der EUF, wo mir mitgeteilt wurde, dass wenn die mich nicht zum nächsten Einzugstermin im Oktober (wegen des 3. Semesters) einziehen können, sie es einfach nach der Regelstudienzeit (im Jahre 2010 also) einziehen werden. Es soll sogar Ärzte geben, die mit teilweise 32 Jahren ihren Grundwehrdienst ableisten, wenn sie ihr Studium fertig haben. Ist das nicht krank?
Inwiefern ist es realistisch, dass ich dann fällig bin?
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