User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1] 2
Drucken
Autor Thema: Zurückstellung oder Befreiung vom Zivildienst während meines Studiums?  (Gelesen 10825 mal)
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« am: 12. April 2008, 20:43:49 »

Hallo,
ich bin vorhin durchs googlen auf dieses Forum  gestoßen, es erschien mir direkt als mögliche Anlaufstelle für mein Problem.

Zu meinem Fall:
Ich bin 23 Jahre (im Mai dann 24) alt und studiere aktuell im zweiten Semester an der Fern Uni Hagen. Am 03.09.07 habe die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erhalten, seitdem quäle ich mich mit dem BAZ herum. Um genau zu sein, habe ich am 22.11.07 das erste Schreiben von denen bekommen, um mir eine Stelle zu suchen, was ich nicht getan habe. Am 14.03.08 bekam ich einen weiteren Brief, in dem mir eine weitere Frist bis zum 21.04.08 gesetzt wurde. Sollte ich bis dahin keine Stelle haben, würde es möglich sein, dass mir eine Stelle irgendwo im Land auf's Auge gedrückt wird.

Soweit zu den Fakten und den bisherigen Schriftwechseln.
Vorab möchte ich sagen, dass ich prinzipiell nichts gegen den Zivildienst habe, ihn jedoch nicht aktuell (wegen des Studiums) ausüben möchte. Nach dem Studium hätte ich kein Problem damit.

Meine bisherige Strategie war es, soviel Zeit wie möglich ablaufen zu lassen, um irgendwie ins dritte Semester zu kommen, was im Oktober beginnt. Dann wäre ich ja im zweiten Drittel des Studiums, weswegen die mich nicht mehr einziehen könnten.
Daher habe ich vor, in der kommenden Woche eine weitere Fristverlängerung zu beantragen. Ist dies möglich? Wie viel Zeit könnte ich dadurch gewinnen?
Kurz vor Ablauf dieser neu gewährten Frist wollte ich einen so genannten "Härtefallantrag" nach §11 des ZDG stellen. Dies, da meine Eltern schon sehr alt sind und auch (mittels Attest bestätigte) Leiden haben, ich mich deswegen oft um sie kümmern muss. Dies war auch einer der Gründe, warum ich ein Fernstudium gewählt habe, da ich so flexibler bin, um zu ihnen nach Hause zu fahren und Dinge zu erledigen (sei es einkaufen, Dinge transportieren etc.).
Hat jemand von euch bereits einen solchen Antrag gestellt? Wie ist die Erfolgsaussicht?

Wäre euch dankbar, wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet und/oder mir praktikable Alternativen nennen könnt, damit ich erst nach meinem Studium den Zivildienst beginnen kann.

Vielen Dank im Voraus,
K-Man   

PS: War mir nicht sicher, ob ich diesen Thread hier oder im Zivildienstforum posten sollte. Falls er hier falsch ist, bitte verschieben. Danke
« Letzte Änderung: 12. April 2008, 20:49:25 von K-Man » Gespeichert
studi27
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 13. April 2008, 12:34:54 »

Hi. Auf deine Fragen habe ich keine direkte Antwort, aber bist du nicht schon zu alt, um noch gezogen zu werden. Die Frist ist doch das 23. Lebensjahr. Falls das beim Zivildienst nicht so ist, so könntest du deinen KDV-Antrag zurückziehen. Für die Bundeswehr wärst du doch zu alt, oder?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 13. April 2008, 20:05:45 »

Hallo,
ich bin vorhin durchs googlen auf dieses Forum  gestoßen, es erschien mir direkt als mögliche Anlaufstelle für mein Problem.

Zu meinem Fall:
Ich bin 23 Jahre (im Mai dann 24) alt und studiere aktuell im zweiten Semester an der Fern Uni Hagen. Am 03.09.07 habe die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erhalten, seitdem quäle ich mich mit dem BAZ herum.

Dass das BAZ alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer einberufen will ist bekannt. Warum wurde überhaupt ein KDV-Antrag gestellt?

Vorab möchte ich sagen, dass ich prinzipiell nichts gegen den Zivildienst habe, ihn jedoch nicht aktuell (wegen des Studiums) ausüben möchte. Nach dem Studium hätte ich kein Problem damit.

Das wirst du nach dem Studium anders sehen.

Meine bisherige Strategie war es, soviel Zeit wie möglich ablaufen zu lassen, um irgendwie ins dritte Semester zu kommen, was im Oktober beginnt.

Das funktioniert ja offensichtlich nicht. Das BAZ möchte dich jetzt heranziehen.

Daher habe ich vor, in der kommenden Woche eine weitere Fristverlängerung zu beantragen. Ist dies möglich? Wie viel Zeit könnte ich dadurch gewinnen?

Es besteht kein Anspruch auf eine - wie auch immer geartete - Fristverlängerung. Sollte sie gewährt werden, so wird es sich eher um Wochen als um Monate handeln.

Kurz vor Ablauf dieser neu gewährten Frist wollte ich einen so genannten "Härtefallantrag" nach §11 des ZDG stellen. Dies, da meine Eltern schon sehr alt sind und auch (mittels Attest bestätigte) Leiden haben, ich mich deswegen oft um sie kümmern muss. Dies war auch einer der Gründe, warum ich ein Fernstudium gewählt habe, da ich so flexibler bin, um zu ihnen nach Hause zu fahren und Dinge zu erledigen (sei es einkaufen, Dinge transportieren etc.).
Hat jemand von euch bereits einen solchen Antrag gestellt? Wie ist die Erfolgsaussicht?

Die Erfolgsaussichten dürfen bei Null liegen. Es liegt kein Härtefall vor, wenn - prizipiell - auch jemand anderes für sie "Dinge erledigen" könnte.

Du solltest ernsthaft überlegen, ob ein möglichst später Verziocht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer dein Problem nicht lösen würde.

Hi. Auf deine Fragen habe ich keine direkte Antwort, aber bist du nicht schon zu alt, um noch gezogen zu werden. Die Frist ist doch das 23. Lebensjahr. Falls das beim Zivildienst nicht so ist, so könntest du deinen KDV-Antrag zurückziehen. Für die Bundeswehr wärst du doch zu alt, oder?

Entschuldigung aber so einfach ist das auch nicht. Wieso sollte er "für die Bundeswehr zu alt" sein?
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 13. April 2008, 20:50:33 »

Hi Svennie und vielen Dank für deine Antworten. Jedoch habe ich noch ein paar Folgefragen.

Ich musste den KDV-Antrag stellen, da mich der Bund nach dem Erhalt meines Abis (Juni 07) einziehen wollte. Ich war 2004, als ich kurz vor Ende meiner Ausbildung stand, bei der Musterung, sagte dem netten Herren, dass ich nach der Ausbildung mein Abi machen will, was dann als offizieller Zurückstellungsantrag bis zur zeit nach dem Abi gewertet wurde. Daher meldeten die sich kurz nach dem Erhalt meines Abis. Da aber da schon klar war, dass ich das nicht machen möchte, sondern mein Studium beginnen will, stellte ich halt den KDV-Antrag.


Du meinst also, dass ich den KDV-Antrag offiziell zurückziehen sollte, oder? Kann man das einfach so? Wäre doch irgendwie komisch, in dem KDV-Antrag erst 100 Gründe zu nennen, nicht zum Bund zu wollen, dann ein paar Monate später das wieder zu bestreiten.
Zudem würde mir doch dann wieder der Bund am Gesäß kleben, oder?



« Letzte Änderung: 13. April 2008, 20:52:43 von K-Man » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 13. April 2008, 23:44:58 »

Du meinst also, dass ich den KDV-Antrag offiziell zurückziehen sollte, oder?

nein, ich meine, dass du darüber nachdenken solltest auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten. Über den KDV-Antrag ist rechtskräftig entschieden, der Antrag kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Kann man das einfach so?

ja.

Zudem würde mir doch dann wieder der Bund am Gesäß kleben, oder?

Das funktioniert aber wieder nach anderen Spielregeln. Zum Einen ist die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst deutlich geringer. Viel wesentlicher ist aber, dass Einberufungen zum Grundwehrdienst nur zum Quartalsanfang erfolgen. Möglich wäre also nur noch eine Heranziehung zum 1. Juli 2008, danach erst wieder nach dem Studium, abhängig davon, wann das Studium tatsächlich beendet ist.
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 14. April 2008, 07:07:48 »

Was heißt denn konkret "auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten"? Dass ich dann ein formloses Schreiben aufsetze mit dem Inhalt, dass ich nun doch bereit wäre, zum Bund zu gehen?
Dass die nächste Heranziehung zum 1.7. wäre, ist ja prinzipiell gut. Wie sind denn dann meine Chancen, dass ich nicht eingezogen werde, bzw., dass ich um die Heranziehung umher komme? Kann dann ja wohl kaum ein zweites Mal den Zivildienst "beantragen", oder?
Das Grundstudium wäre 2010 beendet. Ich wäre dann 26 Jahre alt. Sollte ich alle Einberufungen bis dahin irgendwie umgehen, könnten die mich noch immer einberufen? Auch dann wäre Zivi nicht mehr möglich, oder?
Oh Mann, Fragen über Fragen...
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 16. April 2008, 21:53:48 »

Kann mir keiner meine letzten Fragen beantworten? Ich soll denen vom BAZ bis Montag eine Stelle nennen, komme also langsam unter Zugzwang...
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 16. April 2008, 22:48:53 »

Was heißt denn konkret "auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten"? Dass ich dann ein formloses Schreiben aufsetze mit dem Inhalt, dass ich nun doch bereit wäre, zum Bund zu gehen?

Nun, du schreibst, dass die Gewissensgründe die zur Anerkennung geführt haben nicht mehr bestehen und du daher auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest. Das ist reine Formsache.

Dass die nächste Heranziehung zum 1.7. wäre, ist ja prinzipiell gut. Wie sind denn dann meine Chancen, dass ich nicht eingezogen werde, bzw., dass ich um die Heranziehung umher komme?

Das kann dir niemand garantieren. Eine Einberufung zum 1.7. müsste aber bis Anfang Juni erfolgt sein. Auch könntest du beim KWEA zunächst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Kann dann ja wohl kaum ein zweites Mal den Zivildienst "beantragen", oder?

Doch, die müsstest du dann aber im Zweifel auf neue Gewissensgründe stützen.

Das Grundstudium wäre 2010 beendet. Ich wäre dann 26 Jahre alt. Sollte ich alle Einberufungen bis dahin irgendwie umgehen, könnten die mich noch immer einberufen?

nein, es sei denn du studierst Medizin oder Pharmazie oder hast dich zuvor im Katastrophenschutz verpflichtet. Es sieht also in der Tat so aus, dass du nur die Zeit bis Anfang Juni überbrücken müsstest.

Auch dann wäre Zivi nicht mehr möglich, oder?

Die Heranziehungsgrenzen bei Wehr- und Zivildienst sind identisch.
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 17. April 2008, 00:57:44 »

Gut, danke für die Antworten. Ich werde dann morgen ein Schreiben Verfassen, in dem ich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichte. Oder kann ich prinzipiell mit dem Schreiben warten, bis ich eine Stelle antreten soll? Also quasi einen Tag vor Dienstantritt? Würde doch mehr Sinn machen.

Sollte bis zum 1.6. eine Einberufung bei mir eingetroffen sein, dann melde ich mich also zur erneuten Musterung an, bei der ich dann mit den gängigen Mitteln versuche, ausgemustert zu werden? Oder ginge es dann hier nur darum, mehr Zeit zu gewinnen?

Vielen Dank in Voraus, dann sollten alle Fragen geklärt sein :-)
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 17. April 2008, 14:37:40 »

Gut, danke für die Antworten. Ich werde dann morgen ein Schreiben Verfassen, in dem ich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichte. Oder kann ich prinzipiell mit dem Schreiben warten, bis ich eine Stelle antreten soll? Also quasi einen Tag vor Dienstantritt? Würde doch mehr Sinn machen.

Ich würde nichts übereilen, ich würde aber warten, bis tatsächlich eine Einberufung kommt.

Sollte bis zum 1.6. eine Einberufung bei mir eingetroffen sein, dann melde ich mich also zur erneuten Musterung an, bei der ich dann mit den gängigen Mitteln versuche, ausgemustert zu werden?

Es gibt keine erneute Musterung, du beantragst eine Überprüfungsuntersuchung und zwar bevor das KWEA dich einberuft.

Oder ginge es dann hier nur darum, mehr Zeit zu gewinnen?

Natürlich versuchst du, den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" zu erreichen. Ferner solltest du dort auch noch einen Zurückstellungsantrag wegen des Studiums stellen, in der Hoffnung, dass du während des laufenden Semesters nicht einberufen wirst.
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 19. April 2008, 04:55:47 »

Den Zurückstellungsantrag dann stellen, wenn ich die Einberufung vom Bund bekomme? Das gleiche mit der Untersuchungsprüfung?
Ich hoffe ja, dass es erst gar nicht so weit kommt...
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 19. April 2008, 18:30:11 »

Den Zurückstellungsantrag dann stellen, wenn ich die Einberufung vom Bund bekomme?

da aber allerspätestens.

Das gleiche mit der Untersuchungsprüfung?

Ich schrieb:

du beantragst eine Überprüfungsuntersuchung und zwar bevor das KWEA dich einberuft.

Das hat den Hintergrund, dass danach kein Anspruch mehr auf eine Überprüfungsuntersuchung besteht.

Vielleicht solltest du mein ganzes letztes Posting noch mal lesen:

Abwarten bis es zu einer Einberufung durch das BAZ kommt, erst dann tätig werden.
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 28. April 2008, 16:44:04 »

Hallo,
heute traf die Einberufung zum Zivildienst bei mir ein... Nett wie die sind, natürlich ganz weit weg von mir. Aber das ist ja egal.
Ich soll am 1.7. meinen Dienst antreten.
Nach den bisherigen Plänen kann ich also nun bis Ende Juni warten, dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Dieses Schreiben schicke ich dann dem BAZ? Und wenn das alles so klappt, müsste ich ja aus dem Schneider sein, weil der Bund mich nicht mehr für den 1.7. einziehen kann, korrekt?
Gespeichert
K-Man
Newbie
*
Beiträge: 15


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 7. Mai 2008, 11:35:25 »

Weiß denn keine Bescheid?
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 7. Mai 2008, 14:58:43 »

Zitat
heute traf die Einberufung zum Zivildienst bei mir ein... Nett wie die sind, natürlich ganz weit weg von mir.

da haben sie ihre vorherigen drohungen wahrgemacht und eine heimatferne einberufung realisiert ;-)

Zitat
Aber das ist ja egal.
Ich soll am 1.7. meinen Dienst antreten
ok
Zitat
Nach den bisherigen Plänen kann ich also nun bis Ende Juni warten, dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Dieses Schreiben schicke ich dann dem BAZ? Und wenn das alles so klappt, müsste ich ja aus dem Schneider sein, weil der Bund mich nicht mehr für den 1.7. einziehen kann, korrekt?
Ende Juni ist vielleicht etwas übertrieben spät, aber wenn du etwas vorher im Juni auf die Anerkennung verzichtest bist du auf der sicheren seite und mußt den Zivildienst erstmal nicht antreten.
Eine Einberufung zur Bundeswehr ist so kurzfristig dann nicht mehr möglich, richtig.

Und zum 1.10. beginnt ja dein drittes Semester, richtig?! Damit würde ein Zurückstellungsgrund erwachsen und nach dem Studium bist du dann wohl eh über 25...
was studierst du denn?
Gespeichert
Seiten: [1] 2
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits