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Autor Thema: Nachträglich mit Attest ausmustern lassen ...  (Gelesen 7585 mal)
trekO
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« am: 19. Januar 2007, 19:58:29 »

Hallo,

ich habe Belastungs-Asthma und war schon bei der Musterung und wurde T2 gemustert.

Als ich denen erzählt hatte das ich Asthma hatte und ob sie nicht einen Lungentest mit mir machen wollen, meinte die Ärtztin: "Nöö, das ist kein Ausmusterungsgrund" ...  Huch Huch

Jetzt bekomme ich von einem Lungenfacharzt mein Asthma bestätigt.
Nun die Frage: Wenn ich mit den Befunden wieder zum KWEA gehe, kann es dann sein das die mich da hinsichtlich meines Asthmas auch untersuchen ?
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Phoenix1984
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2007, 21:08:41 »


Als ich denen erzählt hatte das ich Asthma hatte und ob sie nicht einen Lungentest mit mir machen wollen, meinte die Ärtztin: "Nöö, das ist kein Ausmusterungsgrund" ...  Huch Huch

Das kommt auf die Ausprägung die Krankheit an. Normalerweise gehen die mit Asthma ernsthafter um.

Jetzt bekomme ich von einem Lungenfacharzt mein Asthma bestätigt.
Nun die Frage: Wenn ich mit den Befunden wieder zum KWEA gehe, kann es dann sein das die mich da hinsichtlich meines Asthmas auch untersuchen ?

Du kannst natürlich eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Ist die Widerspruchsfrist (2 Wochen nach erhalt des Musterungsbescheides) schon abgelaufen? Wenn nicht, müsstest du nur Widerspruch einlegen.
Eine Überprüfungsuntersuchung kann normalerweise beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
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trekO
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« Antworten #2 am: 20. Januar 2007, 16:33:04 »

Die Musterung ist schon fast zwei Monate her ...
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen um die besten Chancen zu erreichen ?
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svennie
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« Antworten #3 am: 20. Januar 2007, 16:36:38 »

Die Musterung ist schon fast zwei Monate her ...
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen um die besten Chancen zu erreichen ?

Im Frühling (wenn die Natur noch Jahreszeiten in Mitteleuropa vorsieht  Grinsend ) schreiben, dass sich dein Asthma stark verschlimmert hat und dein Arzt von einer Untauglichkeit für den Wehrdienst ausgeht.

Ansonsten hast du dir nämlich leider mit dem Verstreichenlassen der Widerspruchsfrist ein Eigentor geschossen.
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trekO
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2007, 18:08:44 »

OK, danke für die Tipps. Mal sehen was am Mittwoch genau der Arzt sagt und je nachdem rufe ich beim KWEA an.

Sobald ich was zu berichten habe, sage ich euch Bescheid ...
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svennie
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« Antworten #5 am: 21. Januar 2007, 18:14:15 »

...und je nachdem rufe ich beim KWEA an.

Das solltest du bleiben lassen, das führt nämlich zu nichts.
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trekO
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« Antworten #6 am: 22. Januar 2007, 17:41:34 »

Das solltest du bleiben lassen, das führt nämlich zu nichts.

Wie soll ich das den am geschickttisten anstellen bzw wie soll ich dann vorgehen ...
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svennie
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« Antworten #7 am: 22. Januar 2007, 20:02:27 »

Wie soll ich das den am geschickttisten anstellen bzw wie soll ich dann vorgehen ...

Anträge sollte man schriftlich stellen. Telefongespräche mit dem Kreiswehrersatzamt können zwar amüsant sein, führen aber selten zum Ziel.
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trekO
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« Antworten #8 am: 24. Januar 2007, 18:24:17 »

Hmmm, auf was solch ich mich den berufen... Was soll ich denen schreiben ??ß
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svennie
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« Antworten #9 am: 24. Januar 2007, 18:29:54 »

Hmmm, auf was solch ich mich den berufen... Was soll ich denen schreiben ??

Siehe oben: Dein Gesundheitszustand aht sich verschlechtert und deshalb beantragst du eine Überprüfungsuntersuchung.
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trekO
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« Antworten #10 am: 14. Februar 2007, 23:54:18 »

So, habe letzte Woche nen schönen Brief mit dem ärztlichen Befund abgeschickt  Grinsend ... Wie lange dauerts nun bis die mal was zurückschreiben ?
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svennie
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« Antworten #11 am: 14. Februar 2007, 23:57:05 »

So, habe letzte Woche nen schönen Brief mit dem ärztlichen Befund abgeschickt  Grinsend ... Wie lange dauerts nun bis die mal was zurückschreiben ?

Sowas dauert durchaus 2-4 Wochen, manchmal auch länger.
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trekO
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« Antworten #12 am: 15. Februar 2007, 00:00:14 »

Man biste schnell  Cool Cool
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« Antworten #13 am: 16. Februar 2007, 18:58:40 »

wenn man so einen Brief mit nem Attest vom Arzt dahinschickt, kommt es dann zu einer Nachmusterung, oder je nachdem was in dem Attest steht sofort zu einer Ausmusterung?!
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svennie
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« Antworten #14 am: 16. Februar 2007, 19:36:42 »

wenn man so einen Brief mit nem Attest vom Arzt dahinschickt, kommt es dann zu einer Nachmusterung, oder je nachdem was in dem Attest steht sofort zu einer Ausmusterung?!

Eine "Nachmusterung" gibt es nicht. Ob es zu einer Untersuchung kommt oder nach Aktenlage entschieden werden kann hängt vom Einzelfall ab.
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