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Autor Thema: LWK2 Fraktur = Ausmusterungsgrund?!  (Gelesen 4907 mal)
DarkDevil
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« am: 19. Januar 2007, 16:46:51 »

hallo erstmal,

ich bin neu hier (weil ich gestern auch endlich meine einladung zur musterung erhalten habe Augen rollen ).
im moment halte ich es zunächst für das sinnvollste, diese direkt zu entsorgen.. hat halt der orkan gestern dem briefboten direkt aus der hand geweht und is dadurch nie bei mir angekommen Zwinkernd

ne ok.. spaß beiseite..

aber irgendwann werden die ja bestimmt auch ma per einschreiben etc. anrücken, und nachdem ich erst ca. 21,5 jahre alt bin (und die bis 25 einziehen?), würde es ja mit rauszögern u.U. etwas hart werden.

nachdem ich jedoch vor ca 3,5 jahren einen schweren autounfall hatte (folgen waren eine LWK2-fraktur (2ter lendenwirbel gebrochen), stumpfes bauchtrauma)..
was auch einen ca. 2,5 wochen langen krankenhausaufenthalt, 3 wochen reha sowie gute 3-4 monate dienstausfall nach sich zog.

durch schmerzensgeldklage etc. haben sich auch einige ärtzliche gutachten angesammelt (in einem wurde zb eine 10%-ige bewegungseinschränkung der wirbelsäule festgestellt).
röntgenbilder sind auch vorhanden (hatte da ja schrauben reingekriegt, wurden später aber wieder entfernt).

trotz eines guten heilungsprozesses (was ich denen bei einer möglichen musterung ja so ned erzählen muss), leide ich unter wetterfühligkeit, und bin auch nicht mehr voll belastbar (was auch aus den arztberichten, -gutachten hervorgehen sollte, dazu muss werde ich diese in der nächsten zeit wohl nochmal genauer durchsehen).

sorry auch, dass es soviel text geworden ist, aber ich wollte einfach mal von euch (da ihr euch ja doch besser auskennt, und die lage woh besser einschätzen könnt), meinungen zu meiner "ausmuterungschance" einholen.

vielen dank schonmal.

mfg martin

ps: als alternative könnte ich mir vllt auch von meiner arbeitsstelle eine unabkömmlichkeitserklärung holen ;-)
bin auch oft auf dienstreise, auch im ausland, unterwegs.. das könnte man auch gut zum rauszögern verwenden, aber wie gesagt, is doch noch ne lange zeit bis 25  Augen rollen
und primär würde ich auch eine ausmusterung aus o.g. gesundheitlichen gründen bevorzugen.
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2007, 17:04:54 »

aber irgendwann werden die ja bestimmt auch ma per einschreiben etc. anrücken, und nachdem ich erst ca. 21,5 jahre alt bin (und die bis 25 einziehen?), würde es ja mit rauszögern u.U. etwas hart werden.

Nein, im Normalfall nur bis 23, herauszögern kann sich also durchaus bezahlt machen, wobei ja trotzdem noch rd. 1,5 Jahre zu überbrücken sind.

ps: als alternative könnte ich mir vllt auch von meiner arbeitsstelle eine unabkömmlichkeitserklärung holen ;-)

Dein Arbeitgeber stellt Unabkömmlichkeitserklärungen aus?  Huch


bin auch oft auf dienstreise, auch im ausland, unterwegs.. das könnte man auch gut zum rauszögern verwenden, aber wie gesagt, is doch noch ne lange zeit bis 25  Augen rollen

ja, diese Möglichkeiten solltest du nutzen.

Jetzt zum Gesundheitszustand:

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-42.pdf

Hier kannst du sehen, wie die Bundeswehr gesundheitliche Probleme mit der Wirbelsäule einordnet. Unter "VI" bist du auf der sicheren Seite, bei "IV" vermutlich auch.
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DarkDevil
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« Antworten #2 am: 19. Januar 2007, 17:20:54 »

danke erstma für die schnelle antwort :-)

Nein, im Normalfall nur bis 23, herauszögern kann sich also durchaus bezahlt machen, wobei ja trotzdem noch rd. 1,5 Jahre zu überbrücken sind.
aso.. ja das is ja schonma gut.. :-)


Dein Arbeitgeber stellt Unabkömmlichkeitserklärungen aus?  Huch
tut er ned? ja ka wie das läuft..  Augen rollen


ja, diese Möglichkeiten solltest du nutzen.

mh jo.. hab das ma eben angeschaut..
also IV könnte schon soweit zutreffend sein..
vllt krieg ich mit meiner ned ganz perfekten körperhaltung sogar den rundrücken noch mit durch Zwinkernd

najo ich denk erstma rauszögern, und falls die sich doch als hartnäckig erweisen, rück ich da mit arztberichten etc an..
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svennie
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« Antworten #3 am: 19. Januar 2007, 17:26:53 »

tut er ned? ja ka wie das läuft..  Augen rollen

Er (der Arbeitgeber) beantragt dies bei der zuständigen Behörde (meist Stadt- oder Kreisverwaltung), diese schlägt dann eventuell dem Kreiswehrersatzamt die Unabkömmlichstellung vor.

najo ich denk erstma rauszögern, und falls die sich doch als hartnäckig erweisen, rück ich da mit arztberichten etc an..

Ja, ggf. solltest du die Zeit auch nutzen noch mal mit nem Facharzt drüber zu reden um etwas schriftliches in die Finger zu bekommen was in das Schema der von mir genannten PDF-Datei reinpasst oder ansonsten auf Einschränkungen zumindest bei Tätigkeiten in der Grundausbildung hinausläuft.
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DarkDevil
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2007, 01:12:42 »

so..
am letzten mittwoch wars dann ja soweit..

hatte ja extra noch die woche davor die besten drei arztberichte, zwei gutachten und nen schreiben vom anwalt (bezügl. einer schmerzensgeldklage, war einfach ganz gut zusammengefasst da, und schadet ja auch ned, wenn die mitkriegen, dass ich mit schmerzensgeldklagen erfahrung hab Zwinkernd) ans KWEA geschickt..

na gut, auf jedenfall bin ich dann pünktlich zu meinem musterungstermin erschienen..
setz mich ins wartezimmer, waren noch ca. 5 andere vor mir da, dachte ich mir gut, wird bissl dauern.. und schon wurd ich aufgerufen..
mh komisch..
naja dann meinte die, ich hätte garnimma kommen müssen, weil ich eh untauglich bin aufgrund des unfalls..
hätten mir auch 2 tage vorher nen brief deswegen geschickt (sehr intelligent, bei der deutschen post kann das doch auch ma länger dauern, der brief war dann im briefkasten als ich vom musterungstermin zurück war..)

najo, hab mir dann noch die fahrtkosten erstatten lassen, und war dann pünktlich 7 mins nachdem ich das KWEA betreten hatte auch schon wieder im auto auf der heimfahrt Lächelnd

so konnt ich auch den freien nachmittag noch genießen :-)

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svennie
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« Antworten #5 am: 11. Februar 2007, 14:42:48 »

Glückwunsch!  Lächelnd
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DarkDevil
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« Antworten #6 am: 11. Februar 2007, 22:10:57 »

dankeschön :-)
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