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Autor Thema: Soll ich zur Musterung?  (Gelesen 2891 mal)
tommy18
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« am: 29. März 2008, 14:23:20 »

Hallo!
ich bekam heute per Brief meinen Musterungstermin...21.04.08!
Klasse Termin, denn das ist 4 Tage vor meiner ersten schriftlichen Abitur-Prüfung...Die Gründe warum ich überhaupt hier schreibe sind diese:
1.) Ich habe bereits einen Ausbildungsplatz zum 01.09. diesen Jahres
2.) Laut Allergietest bin ich extrem allergisch gegen Gräser, d.h. zwischen Mai und Juni

Ich habe mir nun überlegt, ob ich jetzt doch zur Musterung gehen soll, da ich meine Chancen auf eine Ausmusterung jetzt (wegen der Allergie) noch besser sehe als in 3 Jahren. D.h. ich würde ihnen erstmal meine Ausbildung verschweigen. Meint ihr die Taktik könnte aufgehen, oder ist es besser gleich mit offenen Karten zu spielen und mich um 3 Jahre zurückstellen zu lassen? Die Frage ist auch wir gut meine Chancen auf eine Ausmusterung sind, wenn ich mit einer Kopie des Allergietests, nach dem ich wirklich sehr allergisch bin, bei denen ankomme.

Gruß Tommy
« Letzte Änderung: 29. März 2008, 14:27:41 von tommy18 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 29. März 2008, 15:54:27 »

Meint ihr die Taktik könnte aufgehen

Ich kann da keine "Taktik" erkennen, jedenfalls keine habwegs sinnvolle.

Ein Verschweigen eines Zurückstellungsgrundes führt im Ergebnis dazu, dass du nicht zurückgestellt wirst, das steht jedenfalls so in § 20 Wehrpflichtgesetz.

Dass das KWEA von sich aus auf die Idee kommt, dich wegen einer jaheszeitlich bedingten Allergie auf Gräserpollen als "nicht wehrdienstfähig" zu mustern, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du die Musterung vor den Abiturprüfungen hinter dich bringst oder ob du während den Abiturprüfungen ständig nervende Briefe vom KWEA bekommst, wobei ich letztere Variante persönlich unter Umständen auch vorziehen würde.

Aussitzen wirst du da Problem aber nicht können, weil du eben im Vergleich zu anderen Wehrpflichtigen noch verhältnismäßig jung bist.
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Nixe
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« Antworten #2 am: 10. April 2008, 21:13:58 »

Geh ruhig hin (dauert ja nicht Tagelang) und sag auf jedenfall, dass du einen Ausbildungsplatz hast. So böse sind die da nicht, dass sowas nicht berücksichtigt wird Zwinkernd
Und mit deiner Allergie wirst du nicht ausgemustert, würdest für die Winterminate einberufen werden, wenn überhaupt.
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svennie
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« Antworten #3 am: 11. April 2008, 00:21:51 »

Und mit deiner Allergie wirst du nicht ausgemustert, würdest für die Winterminate einberufen werden, wenn überhaupt.

Das Wehrpflichtgesetz kennt keine jahreszeitlich bedingte Wehrdienstfähigkeit. Entweder ist man wehrdienstfähig oder nicht. Die Praxis, eine Einberufung in den Wintermonaten vorzuschlagen dürfte im Ergebnis rechtswidrig sein. Wenn der Musterungsarzt davon ausgeht, dass man in den Sommermonaten den Anforderungen des Grundwehrdienstes voraussichtlich nicht gewachsen sein wird, dann spricht viel dafür, dass man in Wirklichkeit nicht wehrdienstfähig ist.

Das Problem ist nur, dass dieser Vorschlag eh nicht Bestandteil des Musterungsbescheids ist und somit auch nicht anfechtbar ist, es muss das ganze Musterungsergebnis angefochten werden. Diesen Zusammenhang erkennen nur leider die meisten Wehrpflichtigen nicht.
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Nixe
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« Antworten #4 am: 11. April 2008, 17:46:52 »

Auf dem Verwendungsausweis kann man ein Kreuzchen für "Einberufung in den Wintermonaten" (oder so ähnlich) setzen. Kann auch sein, dass da steht "Einberufung in den Wintermonaten empfohlen" *g*
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svennie
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« Antworten #5 am: 11. April 2008, 17:57:37 »

Auf dem Verwendungsausweis kann man ein Kreuzchen für "Einberufung in den Wintermonaten" (oder so ähnlich) setzen.

Ja kann man machen, nur ist der Verwendungsausweis für das weitere Verwaltungsverfahren vollkommen bedeutungslos, er stellt nur einen Vorschlag für den Truppenarzt dar. Aus diesem Grund sind z.B. auch einzelne Verwendungsausschlüsse nicht separat durch Widerspruch bzw. Klage anfechtbar.
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