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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Nachträgliche Verweigerung  (Gelesen 1302 mal)
flipffm
Gast
« am: 18. März 2008, 11:34:39 »

Hallo,
ich habe mich vor 1 Jahr in Wiesbaden mit T2 mustern lassen, den Sachbearbeitern habe ich erklärt das ich beim Bund meinen Wehrdienst machen möchte. Eingezogen sollte ich am 01.07.09 werden. Jetzt möchte ich nichtmehr zum Bund, da ich mitbekommen habe ich kann auch als Zivi ein FSJ im sportlichen Berreich absolvieren.. Ist es möglich im nachinein noch zu verweigern. Mit ner Begründung das ich nun älter geworden bin und mir klarer geworden ist was krieg eigendlich bedeutet usw....
grüße flip
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 18. März 2008, 13:20:55 »

Ist es möglich im nachinein noch zu verweigern.

Selbstverständlich ist das möglich. Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht, das jederzeit ausgeübt werden kann.

Mit ner Begründung das ich nun älter geworden bin und mir klarer geworden ist was krieg eigendlich bedeutet usw....

So große Verrenkungen kannst du da eh nicht machen. Deine Äußerung gegenüber dem KWEA du würdest Wehrdienst leisten (wollen) war nämlich ziemlich sinnfrei weil du ohnehin - kraft Gesetzes - der Wehrpflicht unterliegst. Auf den Zeitpunkt der Verweigerung solltest du trotzdem eingehen, es kann jedoch auch jede andere schlüssige Erklärung zum Ziel führen.
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