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Autor Thema: Nachmusterung - Wie muss ich mich verhalten?  (Gelesen 4248 mal)
TomK
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« am: 18. Januar 2007, 10:23:21 »

Hey,

Ich gehe in England zur Schule und mach mein Abi schon mit 18. Ich hab auch schon Studienplätze in England, die sich nur sehr schwer verlängern bzw um ein Jahr verschieben lassen.

Jetzt wurde ich aber schon im Sommer mit 17 1/2 gemustert. Ich war angeblich tauglich und das trotz Asthma, Migräne und Pollenallergien. Ich wurde auch zu 3 (!) Ärzten geschickt die alle gesagt haben, dass ich eigentlich ausgemustert werden müsste.
Lächerlich war auch dass die Bundeswehrärztin mein Allergiebedingtes Asthma im Herbst mit einem Belastungstest beweisen wollten. Dass das nicht klappt war mir auch klar. Ich hab Asthma ja nur im Frühling, aber da total heftig.

Wie auch immer, hab ich sofort Widerspruch eingelegt und war bei der Nachmusterung. Da wurde mir dann lediglich ein neuer Termin bei einem neuen Arzt gegeben.
Ich erwarte allerdings nicht, dass mein linker Arm mich jetzt untauglich machen wird.

Jetzt frage ich mich: Wie komme ich am besten da raus? Ich habe schon darüber nachgedacht den Arzt anzubetteln mir einfach irgendwas dahinzuschreiben damit meine Studienplätze erhalten bleiben.

Ich werde nach diesem Bescheid wieder Widerspruch einlegen, wo ich dann in eine neue Dienststelle zu einer neuen Musterung komme (nach Düsseldorf).

Habt ihr da irgendwelche Tips oder Erfahrungen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 18. Januar 2007, 13:32:15 »

Jetzt frage ich mich: Wie komme ich am besten da raus?

Dann erklär uns doch erst mal, warum du überhaupt gemustert wurdest wenn du zum einen in England zur Schule gehst und zum anderen vorhast in England zu studieren. Irgendwas passt da nämlich nicht. Hast du "vergessen" deinen deutschen Wohnsitz abzumelden?

Ich habe schon darüber nachgedacht den Arzt anzubetteln mir einfach irgendwas dahinzuschreiben damit meine Studienplätze erhalten bleiben.

Das wird nichts bringen, genauso wie es im Ergebnis wenig bringt sich vom KWEA von Arzt zu Arzt scheuchen zu lassen ohne genau zu wissen, was diese Ärzte festgestellt haben und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden. Es kann ja durchaus sein, dass es nicht an den Diagnosen an sich liegt sondern lediglich an den aus ihnen gezogenen Schlussfolgerungen.

Ich werde nach diesem Bescheid wieder Widerspruch einlegen, wo ich dann in eine neue Dienststelle zu einer neuen Musterung komme (nach Düsseldorf).

Gegen den Widerspruchsbescheid (der von der zuständigen Wehrbereichsverwaltung kommt) kannst du Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben und dann ist Schluss.

Habt ihr da irgendwelche Tips oder Erfahrungen?

Ja: Irgendwas läuft da mächtig falsch! Warst du vielleicht noch so clever deine vorzeitige Musterung auch noch selbst beantragt zu haben  Huch
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TomK
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« Antworten #2 am: 25. Januar 2007, 20:36:47 »

Danke für die „freundliche“ Antwort.
Ich habe mich nicht abgemeldet, weil ich dann den Führerschein nicht machen könnte. In England ist es nahezu unmöglich neben der Schule auch noch nen Führeschein zu machen, weil man ohnehin nie Freizeit hat.

Ich hab meine Musterung außerdem, völlig richtig, beantragt und zwar weil ich mich parallel zu den Englischen Unis auch für duale Studiengänge beworben habe. Letzteres ist aber nur möglich wenn man geklärte Verhältnisse hinsichtlich Bund hat.
Außerdem ist es doch eh scheiß egal WANN man mich mustert. Gemustert werd ich ja eh.

Davon abgesehen hatte ich darauf gehofft wegen meiner hohen Dioptrienzahl (4,5 und 5) sowie meiner Sehfähigkeit von 20% auf einem Auge UND meines starken Asthmas im Frühling ausgemustert zu werden.

Dem ist aber nicht so.
Jetzt bringt es mir ja wenig zu wissen was ich hätte machen sollen, sondern eher was ich jetzt machen soll.
Und dass die mich von Arzt zu Arzt schicken ist doch bei einem Widerspruch völlig klar. Was sollen die denn auch sonst machen?

Gibts denn nicht ne Möglichkeit das Ganze so lange rauszuzögern bis ich anderthalb Jahre studiert hab? Oder z.B. dass ich einen ordentlichen Asthmatest im Zusammenhang mit meiner ALlergie machen lasse, der bestätigt, dass ich im Frühjahr wirklich NICHTS machen kann was mit Sport zusammenhängt? (das ist nämlich wirklich so)
« Letzte Änderung: 25. Januar 2007, 21:13:59 von TomK » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 25. Januar 2007, 22:48:05 »

...
Außerdem ist es doch eh scheiß egal WANN man mich mustert. Gemustert werd ich ja eh.

Nein es ist nicht egal. Derzeit wird ein nicht unerheblicher Teil der Wehrpflichtigen erst mit 22 gemustert. Dann legt man gegen das Ergebnis Widerspruch ein und schafft es so häufig ohne weitere Probleme über die Heranziehungsgrenze von 23 zu kommen.

Hättest du dich _rechtzeitig_ in Deutschland abgemeldet, hättest in England studiert udw., dann hätte sich womöglich nie ein deutsches Kreiswehrersatzamt für dich interessiert.

Davon abgesehen hatte ich darauf gehofft wegen meiner hohen Dioptrienzahl (4,5 und 5) sowie meiner Sehfähigkeit von 20% auf einem Auge UND meines starken Asthmas im Frühling ausgemustert zu werden.

Es hätten => 7 dpt. sein müssen, Asthma ist auch etwas Auslegungssache, vielleicht hat sich der Musterungsarzt es etwas sehr leicht gemacht.

Und dass die mich von Arzt zu Arzt schicken ist doch bei einem Widerspruch völlig klar. Was sollen die denn auch sonst machen?

Was sie machen sollen? Deinen konkreten Angaben folgen und den Musterungsbescheid überprüfen. Und eben nicht wild im Neben herumstochern und dich wild drauflos zu irgendwelchen Ärzten schicken.

Gibts denn nicht ne Möglichkeit das Ganze so lange rauszuzögern bis ich anderthalb Jahre studiert hab? Oder z.B. dass ich einen ordentlichen Asthmatest im Zusammenhang mit meiner ALlergie machen lasse, der bestätigt, dass ich im Frühjahr wirklich NICHTS machen kann was mit Sport zusammenhängt? (das ist nämlich wirklich so)

Die Probleme die du jetzt hast sind zu schwierig um hier irgendwelche einfachen Tipps zu geben:

Du studierst im Ausland? Ohne Genehmigung des KWEA? Dann wird das Erreichen des 3. Semesters auch nicht unbedingt helfen weil du dir den Zurückstellung ja (und so kann das KWEA ja durchaus argumentieren) durch einen ungenehmigten Auslandsaufenthalt erschlichen hast. Umgekehrt gibt es keine Genehmigung des Auslandsaufenthalts solange man dich einberufen will.

Der einzig verantwortungsvolle Tipp ist also:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm

(und da insbesondere die Herren Hofferbert und Frings).

Gut, es hilft dir nichts wenn ich dir sage, du hättest dir das alles (komplett) ersparen können, es entspricht aber eben den Tatsachen. Und jetzt musst du aufpassen, dass man dir nicht noch einen ungenehmigten Auslandsaufenthalt nachweisen kann. Also lass das am besten von einem Profi wieder geraderücken bevor es noch schlimmer wird.

Keines der Rechtsmittel, die man nach dem Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegt hat im übrigen automatisch eine aufschiebende Wirkung, Zeit schinden klappt so also wohl kaum.
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TomK
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2007, 23:22:26 »

Langsam...du tust ja gerade so, als hätte ich das Gesetz gebrochen. Hab ich aber nicht. Ich hab eine Erlaubnis im Ausland zur Schule gehen zu dürfen. Bisher hab ich also nichts verbrochen.
Davon abgesehen steht für mich noch nicht fest ob ich im Ausland oder in Deutschland studieren will.

Von "gerade rücken" kann also schonmal garnicht die Rede sein, und warum ich mich nicht abgemeldet hab, hab ich ja schon erwähnt.

Und außerdem: was soll ich denn dagegen tun, dass das KWEA mich von Arzt zu Arzt schickt? Ich kann ja schlecht sagen: "nö, mach ich nicht!"
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svennie
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2007, 23:41:10 »

Langsam...du tust ja gerade so, als hätte ich das Gesetz gebrochen. Hab ich aber nicht. Ich hab eine Erlaubnis im Ausland zur Schule gehen zu dürfen.

Dann könnte man wiederum anfragen, ob die Genehmigung auch für das Studium erteilt wird. Dann wäre das Hauptziel ja erreicht.

Und außerdem: was soll ich denn dagegen tun, dass das KWEA mich von Arzt zu Arzt schickt? Ich kann ja schlecht sagen: "nö, mach ich nicht!"

Kann man schon, mal abgesehen davon, dass das KWEA - wenn der Auslandsaufenthalt genehmigt ist - ja auch die Anfahrt bezahlen müsste.

Ein Arztbesuch wird ja auch kein Selbstzweck sein, man will irgendetwas erreichen, sprich das KWEA will vom Arzt eine Einschätzung für einen bestimmten Sachverhalt bekommen und auch hier ist es duchaus legitim im Einzelfall den Sinn einer Untersuchung zu bezweifeln, nämlich wenn der Streit letztlich nicht um eine Diagnose geht sondern nur um eine Schlussfolgerung aus einer Diagnose, da bedarf es nämlich im Zweifel gar keiner Untersuchung sondern nur einer Einschätzung aufgrund der Aktenlage.
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TomK
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« Antworten #6 am: 26. Januar 2007, 11:10:32 »

Könnte man, aber das würde mir ja bei der Verzögerung nicht helfen.

Die Anfahrt zahlen die übrigens nicht, weil’s in den Ferien ist.

Also gut; gehen wir jetzt mal vom wahrscheinlichen Fall aus, dass mir der Arzt zu dem ich jetzt im Februar gehe mir die Diagnose "völlig gesund" gibt. Mein Widerspruch wird abgelehnt und ich komm nach Düsseldorf.

Da werd ich dann ja, so wie ich das verstanden hab, völlig neu gemustert.
Das heißt die verwenden da Atteste von den Ärzten bei denen ich schon war. Soll ich dann da die Schlussfolgerung anzweifeln? Und wie mach ich das am besten?

Am meisten stört mich eben, dass ich in meinen Augen wirklich Wehrdienst unfähig bin, eben aufgrund der Allergie und des Asthmas, aber wie soll ich denen das denn bei bringen?
Oder soll ich mich wirklich jetzt schonmla mit nem Anwalt in Verbindung setzen?

Ich hab übrigens auch das Gefühl, dass das alles lediglich an der Musterungsärztin liegt. Die war nämlich unfassbar unfreundlich und unhöflich (sie hat nicht mal guten Tag und auf Wiedersehen sagen können) und ich hatte wirklich das Gefühl ihr Lebensinhalt bestehe darin, Leute tauglich zu mustern.

Ein Kumpel von mir war lustigerweise bei der gleichen und wurde trotz Asthmas tauglich gemustert aber vor n paar Jahren. Und nach dem Widerspruch war er dann doch untauglich. Deshalb hab ich auch noch Hoffnung.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2007, 11:25:26 von TomK » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 26. Januar 2007, 12:44:19 »

Da werd ich dann ja, so wie ich das verstanden hab, völlig neu gemustert.

Warum solltest du in Düsseldorf neu gemustert werden? Die Wehrbereichsverwaltung überprüft lediglich im Widerspruchsverfahren den Musterungsbescheid und ob deine Argumente vom KWEA richtig gewürdigt wurden. Dabei kann es zu erneuten Untersuchungen kommen, die WBV kann sich aber auch am Akteninhalt orientieren.

Das heißt die verwenden da Atteste von den Ärzten bei denen ich schon war. Soll ich dann da die Schlussfolgerung anzweifeln? Und wie mach ich das am besten?

Du solltest in Erfahrung bringen, welche Schlussfolgerungen genau bislang gezogen wurden und welche Tatsachen genau berücksichtigt wurden. Also ohne selbst den Akteninhalt zu kennen läuft eigentlich garnichts.

Am meisten stört mich eben, dass ich in meinen Augen wirklich Wehrdienst unfähig bin, eben aufgrund der Allergie und des Asthmas, aber wie soll ich denen das denn bei bringen?

Du musst dich an ganz konkreten Mindestanforderungen orientieren. Warum kannst du die Tätigkeit XY nicht ausüben. Wenn du jetzt sagst (z.B.) du hast eine Hausstauballergie, dann wird man dir sagen, kein Problem es gibt Allergikerbettwäsche und ansonsten solltest du die Stube in der Kaserne immer gut auswischen.

Die genauen Mindestanforderungen kannst du hier nachlesen:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/

Du solltest dich dabei nicht in Details verheddern (also ob du nun nach x km Marsch _leichte_ Schmerzen hast, da wird man dann argumentieren, dass sei eine Sache des Trainings, es geht also um grundsätzliches.

Beispiele:

- Du bist überzeugter Veganer, kommst also mit der Truppenverpflegung nicht zurecht und im Umkehrschluss würde die Ernährung eines Veganers nicht ausreichen um genügend Nährstoffe aufzunehmen.

- Ruhen im Zwei-Mann-Zelt geht nicht, weil du nachts immer um dich schlägst.

- Allgemeines Lauftraining geht nicht, weil deine Knie das nicht mitmachen

Oder soll ich mich wirklich jetzt schonmla mit nem Anwalt in Verbindung setzen?

Das wäre dem Grunde nach besser, diese Leute haben nämlich im Umgang mit der Bundeswehr mehr Erfahrung.

Ich hab übrigens auch das Gefühl, dass das alles lediglich an der Musterungsärztin liegt. Die war nämlich unfassbar unfreundlich und unhöflich (sie hat nicht mal guten Tag und auf Wiedersehen sagen können) und ich hatte wirklich das Gefühl ihr Lebensinhalt bestehe darin, Leute tauglich zu mustern.

Es hätte dir auch nichts genützt wenn sie scheiß freundlich gewesen wäre und sie dann "ganz hinterhältig" zum gleichen Ergebnis gekommen wäre. Das Problem bei der Sache ist nämlich, dass das Musterungsergebnis nicht nachvollziehbar ist eben weil man dem Musterungsbescheid nicht entnehmen kann wie es überhaupt zsutandegekommen ist.

Ein Kumpel von mir war lustigerweise bei der gleichen und wurde trotz Asthmas tauglich gemustert aber vor n paar Jahren. Und nach dem Widerspruch war er dann doch untauglich. Deshalb hab ich auch noch Hoffnung.

Ja es klappt aber im Zweifel nicht mit "ich hab Asthma" sonder eben nur mit "weil ich Asthma habe wäre X, Y und Z für mih mit gesundheitlichen Gefahren verbunden". X wäre dann zum Beispiel ein Ausdauertraining im März oder im Mai wenn alles so schön blüht. Und das es so ist, das muss eben im Zweifel bewiesen werden.
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TomK
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« Antworten #8 am: 26. Januar 2007, 22:56:12 »

Wow, danke. Das ist wirklich hilfreich.

Mich regts nur son bisschen auf, dass man beim Bund nicht anständig erfährt was los ist, sondern sich das irgendwie alles im Internet erfragen muss.

Naja ich schau mal ob ichs hinbekomm.
Schlimmstenfalls fang ich mit 19 an zu studieren.
Bringt mich auch nicht um.

Sagmal ich hab mir grad mal den ersten Paragraphen da durchgelesen. Selbst WENN ich das jetzt mit dem Asthma schaffen würde, könnte es ja sein, dass die sagen: "Gut, dann kriechst und rennst du halt nicht" und den Rest muss ich trotzdem machen und meine Zeit vergeude ich auch...
« Letzte Änderung: 26. Januar 2007, 23:36:15 von TomK » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 27. Januar 2007, 00:13:14 »

Sagmal ich hab mir grad mal den ersten Paragraphen da durchgelesen. Selbst WENN ich das jetzt mit dem Asthma schaffen würde, könnte es ja sein, dass die sagen: "Gut, dann kriechst und rennst du halt nicht" und den Rest muss ich trotzdem machen und meine Zeit vergeude ich auch...

Bis 2004 gab es einen weiteren Verwendungsgrad ("mit Einschränkungen in der Grundausbildung), einige Jahre davor einen weiteren ("unter Freistellung von der Grundausbildung").

Damals waren solche Späße also machbar, jetzt bist du wehrdienstunfähig wenn eine einzige dieser in dem Erlass definierten Mindestanforderungen bei dir nicht gegeben ist, bis Ende 2004 wurde utnerschieden zwischen den unterstrichenen und den nicht unterstrichenen Anforderungen und noch davor haben die Leute statt einer Grundausbildung eben Dienstgrade auswendig gelernt oder ähnlichen Mist gemacht, weil der damalige Verteidigungsminister (Herr Rühe) halt der Meinung war, dass jeder wichtig ist. Hauptsache er kann eine Uniform und Stiefel tragen.

Seit 2004 heißt aber die Devise "Auswahlwehrpflicht" und "der richtige Mann am richtigen Platz" und ähnlicher Unsinn, dafür muss man eben das können was in der Liste steht...
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