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Autor Thema: KDV-Antrag besser zurückziehen?  (Gelesen 4314 mal)
Matt
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« am: 17. März 2008, 00:30:53 »

Hallo!
Also ich hatte vor ein paar Wochen meine Musterung (T2 gemustert) und da ich auf keinen Fall zur Bundeswehr möchte, habe ich auch gleich meine KDV und Zurückstellung wegen Ausbildung beantragt.
Eigentlich will ich am liebsten auch keinen Zivildienst machen, aber es wäre immernoch besser als der Wehrdienst.
Ich habe dann auch meinen Lebenslauf und die Begründung zum KWEA geschickt, aber ein paar Wochen später einen Brief vom BAZ gekriegt, dass meine Begründung nicht ausführlich genug ist. Wenn ich keine neue Begründung hinschicke wird mein Antrag abgelehnt.
Jetzt bin ich aber am überlegen ob ich die Begründung überhaupt hinschicken soll. Der Berater im KWEA hat mir damals gesagt, dass es nur noch einen Einberufungstermin nach Ablauf meiner Zurückstellung gäbe. Einen Monat später wäre ich nämlich schon 25 und damit zu alt.

Wäre es jetzt sinnvoll abzuwarten bis der KDV-Antrag abgelehnt wird?
Wie hoch wäre die Chance dass ich am letzten Einberufungstermin noch zur Bundeswehr eingezogen werde?

Ich bitte um schnellst mögliche Antwort, da ich die Begründung jetzt so schnell wie möglich fertig machen müsste. Die Frist verstreicht in ein paar Tagen! Danke!
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svennie
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« Antworten #1 am: 17. März 2008, 12:26:31 »

Hallo!
Also ich hatte vor ein paar Wochen meine Musterung (T2 gemustert)

T2? Das steht so im Musterungsbescheid?  Lächelnd

und da ich auf keinen Fall zur Bundeswehr möchte, habe ich auch gleich meine KDV und Zurückstellung wegen Ausbildung beantragt.

Warum stellt man einen KDV-Antrag wenn man - zurückstellungsbedingt - ohnehin (noch) nicht einberufen werden kann!?

Eigentlich will ich am liebsten auch keinen Zivildienst machen, aber es wäre immernoch besser als der Wehrdienst.
Ich habe dann auch meinen Lebenslauf und die Begründung zum KWEA geschickt, aber ein paar Wochen später einen Brief vom BAZ gekriegt, dass meine Begründung nicht ausführlich genug ist. Wenn ich keine neue Begründung hinschicke wird mein Antrag abgelehnt.
Jetzt bin ich aber am überlegen ob ich die Begründung überhaupt hinschicken soll.

Es könnte nunmehr durchaus Sinn machen den Antrag zu vervollständigen. Aber nur um den Fehler den du bei der Musterung gemacht hast nicht noch zu verschlimmbessern.

Der Berater im KWEA hat mir damals gesagt, dass es nur noch einen Einberufungstermin nach Ablauf meiner Zurückstellung gäbe.

Und? Warum hast du dann trotzdem einen KDV-Antrag gestellt!?

Einen Monat später wäre ich nämlich schon 25 und damit zu alt.

Wäre es jetzt sinnvoll abzuwarten bis der KDV-Antrag abgelehnt wird?

nein.

Wie hoch wäre die Chance dass ich am letzten Einberufungstermin noch zur Bundeswehr eingezogen werde?

Das lässt sich nicht sagen, aber angenommen du würdest einberufen werden, dann hätte ein KDV-Zweitantrag keine aufschiebende Wirkung.

Ich bitte um schnellst mögliche Antwort, da ich die Begründung jetzt so schnell wie möglich fertig machen müsste. Die Frist verstreicht in ein paar Tagen! Danke!

Mein Gott, falls der Antrag abgelehnt werden würde, dann könntest du immer noch Widerspruch einlegen.  Cool

Ach ja, und wenn es dann so weit ist und die Heranziehung zum Zivildienst kommt: Suche dir einen Zivildienstplatz mit möglichst spätem Dienstantrittstermin und verzichte dann kurz vor Dienstantritt auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
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Matt
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« Antworten #2 am: 17. März 2008, 17:00:18 »

Zitat
T2? Das steht so im Musterungsbescheid?

Soweit ich weis schon  Huch hat mir aber auch die Musterungsärztin damals erzählt.

Zitat
Warum stellt man einen KDV-Antrag wenn man - zurückstellungsbedingt - ohnehin (noch) nicht einberufen werden kann!?

Ich dachte es wäre sinnvoll mich sofort abzusichern. War wohl falsch gedacht.  Verlegen

Zitat
Es könnte nunmehr durchaus Sinn machen den Antrag zu vervollständigen. Aber nur um den Fehler den du bei der Musterung gemacht hast nicht noch zu verschlimmbessern.

Was wäre wenn der Antrag doch noch abgelehnt wird? Könnte ja sein dass ihnen die 2. Begründung immernoch nicht ausreicht. Wäre dann ein 2. Antrag mit Aufschiebung immernoch möglich?
Und was genau passiert wenn ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlege?

Zitat
Und? Warum hast du dann trotzdem einen KDV-Antrag gestellt!?

Für den Fall dass ich am letzten Termin doch noch gezogen werde. Ich weis ja nicht wie die Chancen da stehen.

Zitat
Ach ja, und wenn es dann so weit ist und die Heranziehung zum Zivildienst kommt: Suche dir einen Zivildienstplatz mit möglichst spätem Dienstantrittstermin und verzichte dann kurz vor Dienstantritt auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Würden die dann nicht sagen: "Oh schön, du hast deine moralischen Bedenken also verloren. Ab mit dir zum Bund!"  Schockiert
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. März 2008, 23:48:30 »

Zitat
T2? Das steht so im Musterungsbescheid?

Soweit ich weis schon  Huch hat mir aber auch die Musterungsärztin damals erzählt.

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da steht sicher:

Wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten.

Die Floskel "T2" ist kein Musterungsergebnis sondern eine behördeninterne Umschreibung des Vorschlags der Musterungsärztin.

Was wäre wenn der Antrag doch noch abgelehnt wird? Könnte ja sein dass ihnen die 2. Begründung immernoch nicht ausreicht. Wäre dann ein 2. Antrag mit Aufschiebung immernoch möglich?

nein, nur der erste Antrag hat eine aufschiebende Wirkung.

Und was genau passiert wenn ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlege?

Das BAZ überprüft seine Entscheidung. In der Praxis sieht es dann so aus, dass das Verfahren einfach weiterläuft und du deine Begründung nachbesserst.

Zitat
Und? Warum hast du dann trotzdem einen KDV-Antrag gestellt!?

Für den Fall dass ich am letzten Termin doch noch gezogen werde. Ich weis ja nicht wie die Chancen da stehen.

Dann hättest du den Antrag immer noch stellen können.

Würden die dann nicht sagen: "Oh schön, du hast deine moralischen Bedenken also verloren. Ab mit dir zum Bund!"  Schockiert

Ja schon, nur an der Höchstaltersgrenze und der Tatsache, dass ein Dienstantritt zum Grundwehrdienst nur zum Quartalsanfang möglich ist und eine Ladungsfrist zum Dienstantritt von 4 Wochen einzuhalten ist ändert sich ja nichts. Das ist eine der wenigen Lücken im System.
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Matt
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« Antworten #4 am: 18. März 2008, 00:13:14 »

Zitat
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da steht sicher:

Wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten.

Die Floskel "T2" ist kein Musterungsergebnis sondern eine behördeninterne Umschreibung des Vorschlags der Musterungsärztin.

Ja stimmt, genau das steht da. Aber trotzdem hat die Ärztin damals gesagt "Ich trag sie mal als T2 ein"  Grinsend

Zitat
Dann hättest du den Antrag immer noch stellen können.

Wusste ich vorher alles nicht. Ich dachte wenn die fragen dann muss es entscheiden werden sonst ist es zu spät.  Augen rollen

Zitat
Ja schon, nur an der Höchstaltersgrenze und der Tatsache, dass ein Dienstantritt zum Grundwehrdienst nur zum Quartalsanfang möglich ist und eine Ladungsfrist zum Dienstantritt von 4 Wochen einzuhalten ist ändert sich ja nichts. Das ist eine der wenigen Lücken im System.

Also wenn ich frühestens 4 Wochen vor dem letzten (und einzigen möglichen) Einberufungstermin, den KDV Antrag zurückziehe muss ich garnichts mehr machen?

Achja, Danke für die große Hilfe erstmal!  Lächelnd
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. März 2008, 19:06:13 »

Also wenn ich frühestens 4 Wochen vor dem letzten (und einzigen möglichen) Einberufungstermin, den KDV Antrag zurückziehe muss ich garnichts mehr machen?

Streiche "KDV Antrag zurückziehen" und nimm "auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten" und es stimmt.
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Matt
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« Antworten #6 am: 19. März 2008, 19:54:11 »

Alles klar! Habe jetzt die neue Begründung abgeschickt. Ich hoffe diesmal klappt es. Danke nochmals für die Hilfe!  Zwinkernd
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