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Autor Thema: KDV Antrag abgelehnt  (Gelesen 8053 mal)
Slater
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« am: 16. März 2008, 20:13:58 »

Hi,

bin mit T2 gemustert worden und hab leider die Fristen zum KDV Antrag versäumt. Letzte Woche bekam ich einen Brief indem Stand das mein Antrag abgelehnt wurde. Dagegen werde ich natürlich Widerspruch einlegen noch soll ich meine moralische Begründ gleich mit in dem Brief wegschicken oder soll der Widerspruch erstmal zur Kentniss genommen werden....

Danke im Voraus
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svennie
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« Antworten #1 am: 17. März 2008, 00:26:12 »

soll ich meine moralische Begründ gleich mit in dem Brief wegschicken oder soll der Widerspruch erstmal zur Kentniss genommen werden....

Das ist egal, wobei du keine moralische Begründung mitschicken sollst sondern deine Gewissensgründe darlegen sollst.
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Slater
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« Antworten #2 am: 17. März 2008, 15:46:23 »

ja klar, mein ich doch. Also kann ich das gleich als Anhang zum Widerspruch mitschicken Huch und noch was... Hab ich denn überhaupt eine Chance das mein KDV-Antrag durchkommt Huch Ihr wisst schon wegen den verstrichenen Fristen.... Fehler darf ich mir wohl keine mehr leisten
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. März 2008, 15:59:35 »

ja klar, mein ich doch. Also kann ich das gleich als Anhang zum Widerspruch mitschicken Huch

ja.

und noch was... Hab ich denn überhaupt eine Chance das mein KDV-Antrag durchkommt Huch Ihr wisst schon wegen den verstrichenen Fristen.... Fehler darf ich mir wohl keine mehr leisten

Das ganze Verfahren ist nunmehr (mit Absicht) so aufgebaut, dass derjenige, der anerkannt werden will auch anerkannt wird.
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Slater
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« Antworten #4 am: 17. März 2008, 21:20:46 »

also können die mich nicht zum Bund schicken? Hab ich das so richtig verstanden..?? Wenn ich Zivi machen will darf ich das auch trotz KDV-Antrag Ablehnung...( natürlich reiche ich meine Unterlagen nach)
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svennie
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« Antworten #5 am: 17. März 2008, 23:53:54 »

also können die mich nicht zum Bund schicken? Hab ich das so richtig verstanden..?? Wenn ich Zivi machen will darf ich das auch trotz KDV-Antrag Ablehnung...( natürlich reiche ich meine Unterlagen nach)

Gegen die Ablehnung musst du natürlich vorgehen und eine schlüssige Darlegung deiner Gewissensentscheidung nachliefern. Du wirst aber anerkannt, wenn

- du Gründe nennst, die geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen
- das Gesamtvorbringen in sich schlüssig ist
- die Begründung nicht abgeschrieben ist und
- ein Lebenslauf beigefügt ist.

Irgendwo hapert es noch. Die ganze Sache erscheint dem BAZ entweder nicht schlüssig oder du nennst keine Gründe, die geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen.
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Slater
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« Antworten #6 am: 18. März 2008, 15:56:29 »

erstmal danke für deine Antworten Svennie aber es geht mir darum das mein Antrag schon abgelehnt wurde und zwar Aufgrund der nicht eingehaltenen Fristen.. verstehst du ....
Ich hab da noch keine "Gewissensgründe" hingeschickt !!! und deshalb haben die meinen Antrag abgelehnt.

Ich werde nun Widerspruch einlegen und die ganze Sache inkl. Lebenslauf ect.) dahinschicken...

Nun will ich wissen ob ich denn überhaupt noch eine Chance hab das mein Antrag angenommen wird, denn wenn nicht muss ich ja rein theoretisch Grundwehrdienst leisten oder Huch
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #7 am: 19. März 2008, 19:02:31 »

Nun will ich wissen ob ich denn überhaupt noch eine Chance hab das mein Antrag angenommen wird,

Natürlich.

denn wenn nicht muss ich ja rein theoretisch Grundwehrdienst leisten oder Huch

Dann musst du - für den Fall das zu zum Grundwehrdienst einberufen wirst - diesen auch antreten.
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