Im 1. wird Person A ein neuer Termin zugeteilt zu einer weiteren äztlichen Untersuchung / einem Gespräch.
Erwartet Person A jetzt nur ein Gespräch erstmal oder wieso fett gedruckt?
Tja, das wirst du erst wissen, wenn es so weit ist. Derartige Schreiben haben es leider an sich, vollkommen undurchsichtig zu sein.
Person A denkt über eine Verschiebung des Termines nach, wäre Sinnvoll oder?
Jedenfalls nicht dumm. Teile dem KWEA trotzdem mit, dass du ein derartiges Verhalten für befremdlich hältst und weise darauf hin, dass du auf Fahrtkostenerstattung bestehst. Und bitte (einfach mal so) um Erläuterung, was für eine Untersuchung stattfinden soll.
Nun zum 2. Brief von Person A ...
Dort schreibt ein netter Herr Dr. das die Übersendung der G-Unterlagen von Person A nicht sinnvoll sei, da die Doku. zu missverständnissen führt.
Aha ...
Teile dem Herrn Dr. mit, dass du ärztliche Dokumentationen im Allgemeinen für unmissverständlich hältst. Sollte es Probleme bei der Interpretation des Geschriebenen bestehen - was aber unwahrscheinlich ist -, würdest du dich ggf. an das KWEA wenden.
Eine mündliche Erläuterung ist deshalb aus Datenschutzgründen erforderlich.
Teile im mit, dass keinerlei Datenschutzgründe bestehen, es handelt sich
ausschließlich um die Dokumentation
deines eigenen Gesundheitszustandes.
Wie soll Person A weiter vor gehen ?
Hat Person A kein Recht seine G-Unterlagen schriftlich zu erhalten?!
Ich fürchte, darüber hat bislang noch kein Gericht entschieden. Ich meine, du hast einen Anspruch weil sie Teil des Musterungsverfahrens sind, also Teil eines Verwaltungsverfahrens. Du hast zumindest Anspruich auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber, ob dir schriftlich Akteneinsicht zu gewähren ist. Dass die Unterlagen missverständlich sein könnten, dürfte jedenfalls nicht dagegen sprechen, Datenschutzgründe sehe ich auch nicht.
Person A hat demnächst noch ein Termin beim Orthopäden, wenn dort Person A kein Erfolg erzielt würd der nächste Schritt den Person A in erwägung zieht der Rechtsanwalt sein. Sinnvoll? Andere Vorschläge/Tipps zur Vorgehensweise für Person A?
Es spricht absolut nichts gegen einen Rechtsanwalt, der wird im Übrigen keinerlei Probleme haben, die Akten zu bekommen. Aber nicht etwa, weil Anwälte da mehr Ansprüche im Verwaltungsverfahren haben, sondern eben einfach so. Solltest du einen Anwalt aufsuchen, dann nimm einen, der sich auf dieses Gebiet (Wehrrecht) spezialisiert hat.