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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Musterungsergebniss wehrdienstfähig ...  (Gelesen 6324 mal)
HeMe
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« am: 6. März 2008, 13:41:55 »

Moin, komme gerade von der Musterung und das Ergebniss der Musterung ist "Wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten".
Habe eigtl darauf gehofft das ich als nicht tauglich gemustert werde.
Und das ist auch immer noch mein Ziel. Zunge
Fange nächsten Montag ein Praktikum in einer Firma an und da ich dort gute Chancen auf eine Übernahme habe, passt mir der ganze Bundeswehr / Zivi Kram überhaupt nicht.
Wie kann ich nun weiter vorgehen ?
Widerspruch gegen das Ergebniss einlegen ?
Bei der Musterung hat die Ärztin einen schiefen Rücken und irgendwas mit einem Knorpel an den Knien festgestellt zusätzlich festgestellt von dem ich nichts wusste.
Nochmal zum Orthopäden gehen?
Oder die Sache erstmal auf sich beruhen lassen weil ich ca 30 Kreuze auf meinem Verwendungsausweis habe!?
Danke im vorraus! Smiley
Grüße

Ps: Einzugstermin 1.4 wird nicht wahrgenommen, das haben die Damen dort schon zur Kenntniss genommen!
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svennie
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« Antworten #1 am: 6. März 2008, 15:12:41 »

Wie kann ich nun weiter vorgehen ?
Widerspruch gegen das Ergebniss einlegen ?

Das wäre am Sinnvollsten.

Nochmal zum Orthopäden gehen?

Das macht Sinn, wenn die Probleme so gravierend sind, dass aus othopädischer Sicht eine Wehrdienstunfähigkeit naheliegt.

Oder die Sache erstmal auf sich beruhen lassen weil ich ca 30 Kreuze auf meinem Verwendungsausweis habe!?

Ab 30 Kreuzen wird nicht einberufen?  Lächelnd

Die "Kreuze" sind Verwendungsvorschläge (bzw. Ausschlüsse derselben) des Musterungsarztes an den Truppenarzt. Nicht mehr und nicht weniger. Wehrdienstfähig bist du ja trotzdem.

Ps: Einzugstermin 1.4 wird nicht wahrgenommen, das haben die Damen dort schon zur Kenntniss genommen!

 Schockiert Huch

Du hast gesagt, zum 1.4. gehst du da nicht hin und dann haben "die Damen" Angst bekommen?

Viel naheliegender ist doch, dass im maßgeblichen Zeitpunkt (14 Tage nach Zustellung des Musterungsergebnisses) alle Dienstposten zum Dienstantrittstermin 1.4. schon vergeben sind...
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HeMe
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« Antworten #2 am: 6. März 2008, 15:20:37 »

Wie kann ich nun weiter vorgehen ?
Widerspruch gegen das Ergebniss einlegen ?

Das wäre am Sinnvollsten.

Nochmal zum Orthopäden gehen?

Das macht Sinn, wenn die Probleme so gravierend sind, dass aus othopädischer Sicht eine Wehrdienstunfähigkeit naheliegt.

Oder die Sache erstmal auf sich beruhen lassen weil ich ca 30 Kreuze auf meinem Verwendungsausweis habe!?

Ab 30 Kreuzen wird nicht einberufen?  Lächelnd

Die "Kreuze" sind Verwendungsvorschläge (bzw. Ausschlüsse derselben) des Musterungsarztes an den Truppenarzt. Nicht mehr und nicht weniger. Wehrdienstfähig bist du ja trotzdem.

Ps: Einzugstermin 1.4 wird nicht wahrgenommen, das haben die Damen dort schon zur Kenntniss genommen!

 Schockiert Huch

Du hast gesagt, zum 1.4. gehst du da nicht hin und dann haben "die Damen" Angst bekommen?

Viel naheliegender ist doch, dass im maßgeblichen Zeitpunkt (14 Tage nach Zustellung des Musterungsergebnisses) alle Dienstposten zum Dienstantrittstermin 1.4. schon vergeben sind...

-Das mit den Kreuzen war eher darauf bezogen das sie mich vllt überhaupt nicht brauchen bis zum 23. Lebensjahr ?! Mit so vielen Aussschlüßen.
Ich weiß nicht wie das gehandhabt wird.

- Nein ich habe denen gesagt das ich in nächster Zeit ein festen Arbeitsplatz in Aussicht habe und deshalb es besser wäre wenn ich zum 1.4 nicht einberufen werde. Damit waren sie einverstanden.


Also am besten Widerspruch einlegen.
Zum Orthopäden, versuchen das er mir ein Attest ausstellt wo nach seiner sicht ich Wehrdienstunfähig bin.
Soweit ok ? Oder bessere Vorschläge? Zunge

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HeMe
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« Antworten #3 am: 7. März 2008, 14:07:43 »

Hallo ??
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svennie
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« Antworten #4 am: 7. März 2008, 14:15:16 »

Also am besten Widerspruch einlegen.

Ja.

Zum Orthopäden, versuchen das er mir ein Attest ausstellt wo nach seiner sicht ich Wehrdienstunfähig bin.
Soweit ok ? Oder bessere Vorschläge?

Es ist schwierig, das man orthopädischen Problemen zu begründen, der Arzt sollte das also gut überlegt formulieren.
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HeMe
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« Antworten #5 am: 7. März 2008, 14:22:38 »

Ok danke.
Also lege ich Widerspruch ein mit Akteneinsicht.

Ein Termin bei dem Orthopäden bekomme ich frühestens erst am 7.4.08 .
Das ist schon zu spät oder?
Ich werd gleich zu einem Sport und Allgemein Mediziner fahren und dort das Problem schildern.

Mir geht es nur darum , aus der Sache raus zu kommen Zunge
Werde am 14.11.2010 erst 23.

Besteht die Möglichkeit die Zeit irgendwie zu überbrücken oder liegen die Chancen da gering?
z.B. mit einem Unabkömmlichkeits schreiben?!

Grüße
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svennie
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« Antworten #6 am: 7. März 2008, 14:27:39 »

Ein Termin bei dem Orthopäden bekomme ich frühestens erst am 7.4.08 .
Das ist schon zu spät oder?

Nein, warum sollte das zu spät sein?

Ich werd gleich zu einem Sport und Allgemein Mediziner fahren und dort das Problem schildern.

Das macht durchaus Sinn.

Besteht die Möglichkeit die Zeit irgendwie zu überbrücken oder liegen die Chancen da gering?

Das Widerspruchsverfahren hat aufschiebende Wirkung, aber 2 Jahre lang wird es nicht dauern.

z.B. mit einem Unabkömmlichkeits schreiben?!

Oh je.... Wer schreibt dich denn unabkömmlich!? So einfach geht das nicht. Der Arbeitgeber kann ein Unabkömmlichkeitsverfahren anregen.
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« Antworten #7 am: 7. März 2008, 14:49:59 »

- Habe ab dem 6.3 zwei Wochen Zeit Widerspruch zu erheben.
Ich weiß ja nicht wie lange das ungefähr dauert bis die Antwort kommt?!

- Ok, also das Verfahren anregen Zwinkernd
Hat das rückstellende Wirkung, also bis 25 anstatt 23 einberufbar zu sein?
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svennie
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« Antworten #8 am: 7. März 2008, 15:22:08 »

- Habe ab dem 6.3 zwei Wochen Zeit Widerspruch zu erheben.
Ich weiß ja nicht wie lange das ungefähr dauert bis die Antwort kommt?!

Das weiß ich auch nicht, vermutlich wird man sich mit der Akte eh querstellen.

- Ok, also das Verfahren anregen Zwinkernd
Hat das rückstellende Wirkung, also bis 25 anstatt 23 einberufbar zu sein?

Eine Unabkömmlichstellung ist keine Zurückstellung, die Heranziehungsgrenze erhöht sich nach derzeitiger Rechtslage nicht.
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« Antworten #9 am: 7. März 2008, 16:33:41 »

- Achherje ... so viel Umstände ... also hat es eigtl gar keine Sinn in dem Widerspruch auch seine Akte einzufordern?!

-Der Arzt bei dem ich eben war hat mir eine Überweisung zum Orthopäden mit gegeben. Dort werde ich nun demnächst ein Termin machen.

Sollte ich in den nächsten Tagen mein Widerspruch los schicken oder noch warten bis kurz vor Frist Ende ?

Grüße
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« Antworten #10 am: 7. März 2008, 18:50:14 »

- Achherje ... so viel Umstände ... also hat es eigtl gar keine Sinn in dem Widerspruch auch seine Akte einzufordern?!

Natürlich macht das Sinn, sonst würde man sich ja nicht so querstellen...

Sollte ich in den nächsten Tagen mein Widerspruch los schicken oder noch warten bis kurz vor Frist Ende ?

In den nächsten Tagen sollte genügen.
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HeMe
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« Antworten #11 am: 7. März 2008, 19:42:19 »

- Achherje ... so viel Umstände ... also hat es eigtl gar keine Sinn in dem Widerspruch auch seine Akte einzufordern?!

Natürlich macht das Sinn, sonst würde man sich ja nicht so querstellen...

Sollte ich in den nächsten Tagen mein Widerspruch los schicken oder noch warten bis kurz vor Frist Ende ?

In den nächsten Tagen sollte genügen.

Alles klar ! Danke schonmal ! Ich halte dich auf dem laufenden und frage falls es was gibt Grinsend
Grüße
« Letzte Änderung: 7. März 2008, 20:21:44 von HeMe » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 3. April 2008, 19:55:38 »

Das Schreiben mit dem Widerspruch und der Akteneinsicht ist schon seit 19.3 weg und laut Rückschein am 25.3 eingegangen. Bis jetzt hab ich noch keine Antwort bekommen, dauert das bei denen immer so lange?
Oder streiten die sich ob sie die Aktenkopie mitschicken !? Lächelnd
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« Antworten #13 am: 5. April 2008, 00:09:32 »

Bis jetzt hab ich noch keine Antwort bekommen, dauert das bei denen immer so lange?

Das ist eine Behörde.

Oder streiten die sich ob sie die Aktenkopie mitschicken !? Lächelnd

Durchaus möglich, richtig geschmeidig werden die erst wenn du die Altersgrenzen überschritten hast. Dann kommt die Akte ohne jegliche Diskussion.
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HeMe
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« Antworten #14 am: 6. April 2008, 13:07:02 »

Haha Lächelnd Alles klar, habe die Woche den Termin beim Orthopäden.
Mal schauen was dabei raus kommt.
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