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Autor Thema: Zurückstellung (Meister schule, selbständig)  (Gelesen 5320 mal)
blacknois
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« am: 4. März 2008, 16:49:18 »

Hallo,

Ich werde ende July 08 meine Ausbildung vorzeitig beenden, und dann ab Sep. 08 Auf die Vollzeit Meisterschule gehen, danach oder werend dessen will ich mich selbständig machen.

Ich habe Probleme mit meinen Rücken (Rückenvegrümmung) dies wurde von meinen Facharzt mit einen Artest bestätigt.

Zitat
Bei Herrn ***** ***** besteht eine mäßig gradige Kyphoskoliose de Brustwirbelsäule mit einem Krümmungswinkel von 10 Grad.

Hierdurch besteht eine Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit hinsichtig Heben und Tragen von schwereren Lasten, Gepäckmärschen, sowie längere Zwangshaltungen.

Dies hab ich der Erfassung beigelegt, und habe jetzt vor kurzen die Meldung bekommen, dass ich am ende meiner Ausbildung zur Musterung soll (Ich verkürze normal wäre ich in feb. 09 fertig)


Heute hat mir ein Vertreter der Bundeswehr in der Berufsschule gesagt, dass ich auch wehrend der Meisterschule und Selbständigkeit eingezogen werden kann.

Was sind nun meine Möglichkeiten?

danke.
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svennie
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« Antworten #1 am: 5. März 2008, 20:29:51 »

Dies hab ich der Erfassung beigelegt, und habe jetzt vor kurzen die Meldung bekommen, dass ich am ende meiner Ausbildung zur Musterung soll (Ich verkürze normal wäre ich in feb. 09 fertig)

Das Attest ist leider ziemlich sinnfrei, hoffentlich hat es nichts gekostet.

Heute hat mir ein Vertreter der Bundeswehr in der Berufsschule gesagt, dass ich auch wehrend der Meisterschule und Selbständigkeit eingezogen werden kann.

Da hat der "Vertreter der Bundeswehr" nur bedingt recht. Die Meisterschule ist eine Berufsausbildung und stellt somit einen Zurückstellungsgrund dar. Während der Selbständigkeit ist eine Einberufung grundsätzlich möglich.

Was sind nun meine Möglichkeiten?

Das hängt von den näheren Umständen, u.a. auch von deinem Alter ab.
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blacknois
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« Antworten #2 am: 8. März 2008, 10:10:42 »

Ich werd im July 18.

Also noch ziemlich jung. Mein bruder ist jetzt 20 und hatte noch nichtmal musterung (Er is aber grad noch in der Ausbildung)
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svennie
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« Antworten #3 am: 8. März 2008, 15:23:32 »

Also noch ziemlich jung. Mein bruder ist jetzt 20 und hatte noch nichtmal musterung (Er is aber grad noch in der Ausbildung)

Dann solltest du im Interesse deiner geplanten Selbständigkeit entscheiden, ob du mit Hilfe eines Profis (Auf Wehrrecht spezialisierter Anwalt) sicherstellst, dass du keinen Wehrdienst leisten musst:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php

Es ist schwierig einen derart langen Zeitraum mit Hausmitteln zu überbrücken.

Zunächst könntest du aber auch auf eine Zurückstellung wegen der Meisterschule spekulieren.
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blacknois
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« Antworten #4 am: 9. März 2008, 12:43:32 »

Danke.

Die meisterschule ist aber laut aussage des Oberleutnants kein rückstell grund oder verzögerungsgrund....
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svennie
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« Antworten #5 am: 9. März 2008, 14:52:44 »

Die meisterschule ist aber laut aussage des Oberleutnants kein rückstell grund oder verzögerungsgrund....

Ein Oberleutnant hat von Berufs wegen von soetwas auch keine Ahnung. Davon abgesehen irrt er.

Das Bundesverteidigungsministerium hat in einem Rundschreiben aus Oktober 2007 klargestellt:

"Wehrpflichtige, die sich in einer Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker befinden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 c Wehrpflichtgesetz. Die Kreiswehrersatzämter sind entsprechend angewiesen."
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Christian Heimerl
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« Antworten #6 am: 9. März 2008, 18:45:22 »

Hallo zusammen,

ich habe im Januar 2007 eine Firma gegründet, besser gesagt eine GbR mit
drei Gesellschafter, einer davon bin ich.

Im Mai 2007 hatte ich bereits Musterung und wurde für tauglich (2) erklärt. Im Juni 2007 habe ich eine Zurückstellung beantragt mit Hilfe der IHK, da ich unabkömmlich bin. 
Bei der ersten Zurückstellung wurde mir gesagt, dass ich bis 2008 zu Beginn meines Einzuges in die BW einen Angestellten einstellen muss, sodass ich abkömmlich für die Firma bin. Oder besser gesagt , dass ich die Firma umstrukturiern muss.
Leider gibt es auf dem Arbeitsmarkt derzeit keinen qualifzierten CNC-Fräser, der bis zu 60 h in der woche arbeitet. Außerdem wäre dies eine wietere finanzielle Belastung bzgl. der Entlohung. Hilft da eine Bestätigung vom Arbeitsamt?

Es ist mir geraten worden, dass ich jetzt im März 2008 einen weiteren Zurückstellungsbefehl ans Kreiswehrersatzamt schicken soll.

Gibt es irgendetwas was ich jetzt noch tun kann, damit ich endgültig
weder für die BW noch Zivildienst eingezogen werden kann`?
Wann habe ich das Recht auf eine nachuntersuchung? Wie groß stehen die Chancen dafür , dass man bei einer nachuntersuchung ausgemsutert werden kann? Helfen ärztliche Atteste?


Danke + Gruß
Christian
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svennie
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« Antworten #7 am: 9. März 2008, 18:52:08 »

...
Im Mai 2007 hatte ich bereits Musterung und wurde für tauglich (2) erklärt. Im Juni 2007 habe ich eine Zurückstellung beantragt mit Hilfe der IHK, da ich unabkömmlich bin. 

Vorsicht, es gibt einen Unterschied zwischen Unakömmlichstellung wegen Unabkömmlichkeit und Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit.

Hilft da eine Bestätigung vom Arbeitsamt?

Bedingt, hier sollte eher der Weg über die Unentbehrlichkeit versucht werden. Wie steht denn die zuständige Kammer dazu?

Es ist mir geraten worden, dass ich jetzt im März 2008 einen weiteren Zurückstellungsbefehl ans Kreiswehrersatzamt schicken soll.

Auf jeden Fall solltest du tätig werden.

Gibt es irgendetwas was ich jetzt noch tun kann, damit ich endgültig
weder für die BW noch Zivildienst eingezogen werden kann`?

Natürlich, eine Wehrdienstausnahme im Sinne des Wehrpflichtgesetzes (diese ggf. über die Heranziehungsgrenze hinaus).

Wann habe ich das Recht auf eine nachuntersuchung?

Dann wenn sich der Gesundheitszustand ändert.

Wie groß stehen die Chancen dafür , dass man bei einer nachuntersuchung ausgemsutert werden kann?

Das hängt vom Gesundheitszustand ab.

Helfen ärztliche Atteste?

Das kommt darauf an, was drinsteht.
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blacknois
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« Antworten #8 am: 11. März 2008, 18:37:36 »

um nochmal auf mich zurück zu kommen....

Muss ich jetzt was machen`? oder einfach warten bis ich zu Musterung geladen werde und dann meinen stand schildern (Musterung ist vorrau sichtlich während meiner Meisterschule.)

Oder muss ich irgendwelche Anträge stellen?
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svennie
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« Antworten #9 am: 11. März 2008, 23:11:31 »

Muss ich jetzt was machen`?

Du solltest in keinem Fall gegenüber der Behörde von dir aus tätig werden. Schlafende Hunde weckt man nicht. Ansonsten solltest du ggf. klären ob für dich eine Vertretung durch einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt in Betracht kommt.

oder einfach warten bis ich zu Musterung geladen werde und dann meinen stand schildern (Musterung ist vorrau sichtlich während meiner Meisterschule.)

Woher willst du jetzt schon wissen, wann die Ladung zur Musterung kommt!?

Oder muss ich irgendwelche Anträge stellen?

Es gibt keine Anträge, die man sinnvoller Weise vor der Musterung stellen kann (einen Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthalts mal ausgenommen).
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