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Im Mai 2007 hatte ich bereits Musterung und wurde für tauglich (2) erklärt. Im Juni 2007 habe ich eine Zurückstellung beantragt mit Hilfe der IHK, da ich unabkömmlich bin.
Vorsicht, es gibt einen Unterschied zwischen Unakömmlichstellung wegen Unabkömmlichkeit und Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit.
Hilft da eine Bestätigung vom Arbeitsamt?
Bedingt, hier sollte eher der Weg über die Unentbehrlichkeit versucht werden. Wie steht denn die zuständige Kammer dazu?
Es ist mir geraten worden, dass ich jetzt im März 2008 einen weiteren Zurückstellungsbefehl ans Kreiswehrersatzamt schicken soll.
Auf jeden Fall solltest du tätig werden.
Gibt es irgendetwas was ich jetzt noch tun kann, damit ich endgültig
weder für die BW noch Zivildienst eingezogen werden kann`?
Natürlich, eine Wehrdienstausnahme im Sinne des Wehrpflichtgesetzes (diese ggf. über die Heranziehungsgrenze hinaus).
Wann habe ich das Recht auf eine nachuntersuchung?
Dann wenn sich der Gesundheitszustand ändert.
Wie groß stehen die Chancen dafür , dass man bei einer nachuntersuchung ausgemsutert werden kann?
Das hängt vom Gesundheitszustand ab.
Helfen ärztliche Atteste?
Das kommt darauf an, was drinsteht.