User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Will nicht zum Bund!!!  (Gelesen 7679 mal)
Nautilus
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« am: 27. Februar 2008, 19:15:55 »

Hallo zusammen,
ich habe da ein geringfügiges Problem und vielleicht kann mir ja hier einer helfen.
Wir fangen mal so an:
Ich bin jetzt 24, werde im November ´08 25.
Am 30.07.´02 war ich bei der Musterung und wurde T2 gemustert.
Sollte dann auch zum Bund hin und wurde aber wegen Schule und Ausbildung zurückgestellt. Das zog sich so über die letzten Jahre hin. Jetzt bin ich ausgelernt und habe auch schon ein Jahr lang gearbeitet. Im Januar diesen Jahres hat sich der Bund dann mal wieder bei mir gemeldet und ich soll jetzt zum 1.04.´08 einberufen werden. Dazu habe ich natürlich keine Lust da ich mitten im Leben stehe (wohe mit meiner Freundin zusammen) und fange ab dem 1.03.08 einen neuen Job an (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezteit). War jetzt bei so einem angeblichen Anwalt für Wehrdienstfragen oder so ähnlich und habe dem dann alles vorgetragen. Der natürlich sofort einen schönen Brief zum Bund geschickt mit dem Grund der Nichtheranziehung wegen wirtschaftlicher Härte da ich mich ja in der Probezeit befinde dann und mein Chef mich ja dann mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist kündigen kann. Natürlich nicht auf der Grundlage das ich zum Bund muss sondern zum Beispiel das ich ihm nicht gut genug arbeite. Er muss ja dann gar nicht den (wahren) Grund (nämlich den Bund) angeben. Jetzt kam die Antwort vom Bund auf den Brief. Jetzt heißt: Mei neuer Chef darf mich wegen dem Bund natürlich nicht kündigen. Aus wichtigen Gründen könnte er mich natürlich immer noch kündigen (Arbeitsplatzschutzgesetz). Also wäre das keine wirtschaftliche Härte wenn ich zum Bund gehen würde. Das ist m ir natürlich auch alles klar und mein neuer Chef wird mir natürlich dann auch nicht wegen dem Bund kündigen, nur ich könnte mir denken das er einen anderen Grund finden Wird (würde ich als Chef nicht anders machen, weil was bringt mir ein neuer Angestellter der für einen Monat da ist und dann ganze neuen Monate wieder weg ist).

Meine Frage ist nun: Wie komme ich am besten über die nächsten 8 Monate bis ich 25 bin und nicht mehr eingezogen werden kann?!?!
Muss ich mich eventuell noch mal neu mustern lassen?
Sollte ich mich mal bei nem Arzt vorstellen ob der vielleicht irgendwelche "Mängel" feststellt die zur Ausmusterung führen?
Kurz und knapp: hilfe, ich hab ein echtes Problem!!

Lieben Dank im Vorrasu!!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 27. Februar 2008, 20:02:05 »

Meine Frage ist nun: Wie komme ich am besten über die nächsten 8 Monate bis ich 25 bin und nicht mehr eingezogen werden kann?!?!

Bist du einberufen oder "nur" vorbenachrichtigt?

Muss ich mich eventuell noch mal neu mustern lassen?

Das geht nicht, du kannst allenfalls eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Sollte ich mich mal bei nem Arzt vorstellen ob der vielleicht irgendwelche "Mängel" feststellt die zur Ausmusterung führen?
Kurz und knapp: hilfe, ich hab ein echtes Problem!!

Als Variante würde mit der Weg über einen KDV-Antrag einfallen. Alles andere hängt aber davon ab, ob du tatsächlich einberufen bist.
Gespeichert
Nautilus
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 28. Februar 2008, 15:01:10 »

Bin "einberufen" worden. Die Vorbenachrichtigung kam einige Wochen vorher. Damit bin ich ja dann auch zum Anwalt und der hatte da gesagt, wir sollten abwarten bis der "Einberufungsbescheid" da ist. Habe ich dann auch gemacht. und jetzt stehe ich daher . KDV Antrag habe ich auch schon drüber nachgedacht nur dann müsste ich ja Zivi machen oder kann ich da irgendwie was herauszögern und wenn ja wie??
Danke!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 3. März 2008, 13:10:48 »

Bin "einberufen" worden. Die Vorbenachrichtigung kam einige Wochen vorher. Damit bin ich ja dann auch zum Anwalt und der hatte da gesagt, wir sollten abwarten bis der "Einberufungsbescheid" da ist.

Ob das letztlich so klug war, das möchte ich nicht entscheidenmüssen, die kostengüstigste Variante war es allemal. Ansonsten hätte man - mit ungewissem Ausgang - eine Überprüfungsuntersuchung beantragen sollen, in der Hoffnung das KWEA verzichtet auf eine Einberufung zu diesem Dienstantrittstermin

Habe ich dann auch gemacht. und jetzt stehe ich daher . KDV Antrag habe ich auch schon drüber nachgedacht nur dann müsste ich ja Zivi machen oder kann ich da irgendwie was herauszögern und wenn ja wie??Danke!!

Beim Zividienst ist es in der Regel so, dass man aufgeofrdert wird, sich selbst eine Stelle zu suchen. es sei denn, das Wehrdienstverhältnis wird in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt - von daher sollte der KDV-Antrag möglichst schnell gestellt werden und du solltest in der Begründung auch auf den Zeitpunkt der Antragstellung eingehen.

Dann suchst du dir - wenn du aufgefordert wirst - eine Stelle mit möglichst spätem Dienstantrittstermin.Möglichst nach Anfang September 2008. Kurz vor Dienstantritt erklärst du dann den Verzicht auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
Gespeichert
Nautilus
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 3. März 2008, 19:06:04 »

Zitat
Es sei denn, das Wehrdienstverhältnis wird in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt

Was heißt "das Wehrdienstverhältnis wird in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt"Huch Was darf ich mir darunter vorstellen und was hat das für Vor- oder Nachteile?? und warum muss der KDV Antrag dann möglichst schnell gehen und wieso sollte ich in der Begründung auch auf den Zeitpunkt der Antragstellung eingehen??

Zitat
Dann suchst du dir - wenn du aufgefordert wirst - eine Stelle mit möglichst spätem Dienstantrittstermin.Möglichst nach Anfang September 2008. Kurz vor Dienstantritt erklärst du dann den Verzicht auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Kann ich mir aussuchen wann ich meinen Zivi-dienst mache oder ist das abhängig von der Stelle?? Wie komme ich überhaupt an so eine Stelle dran?? und wenn ich dann kurz vor Dienstantritt meine Klärung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgebe, kann ich auch niocht mehr vom Bund gezogen werden?? Oder zählt das dann irgendwie als Zurückstellung und ich kann noch länger, z.B. bis 30 oder 32 einberufen werden. Bin ich dann wirklich endlich mit dem Thema Bund fertig und kann in Ruhe mein Leben genießen??
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 5. März 2008, 22:53:28 »

Zitat
Es sei denn, das Wehrdienstverhältnis wird in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt

Was heißt "das Wehrdienstverhältnis wird in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt"Huch Was darf ich mir darunter vorstellen und was hat das für Vor- oder Nachteile??

Du wirst nicht entlassen und dann für den Zivildienst ggf. neu einberufen sondern das Dienstverhältnis "Grundwehrdienst" wird in ein Dienstverhätlnis "Zivildienst" nahtlos geändert.

und warum muss der KDV Antrag dann möglichst schnell gehen

damit genau das nicht passiert und das KWEA womgölich den Einberufungsbescheid gleich aufhebt.

und wieso sollte ich in der Begründung auch auf den Zeitpunkt der Antragstellung eingehen??

Weil das BAZ sonst Zweifel an der Glaubwürdigkeit hat und dich nicht anerkennt.

Zitat
Dann suchst du dir - wenn du aufgefordert wirst - eine Stelle mit möglichst spätem Dienstantrittstermin.Möglichst nach Anfang September 2008. Kurz vor Dienstantritt erklärst du dann den Verzicht auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Kann ich mir aussuchen wann ich meinen Zivi-dienst mache oder ist das abhängig von der Stelle??

Letzteres. Es gibt aber weit mehr unbesetzte Stellen als Zivildienstleistende. Und du suchst dir eben eine, mit einem passenden Dienstantrittstermin

Wie komme ich überhaupt an so eine Stelle dran??

Zum Beispiel hier:

http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_152540/Content/de/ZDBSuchassistent/SuchFormular__node.html__nnn=true

und wenn ich dann kurz vor Dienstantritt meine Klärung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgebe,

Du sollst einen Verzicht erklären, keine "Klärung abgeben".

kann ich auch niocht mehr vom Bund gezogen werden?? Oder zählt das dann irgendwie als Zurückstellung und ich kann noch länger, z.B. bis 30 oder 32 einberufen werden. Bin ich dann wirklich endlich mit dem Thema Bund fertig und kann in Ruhe mein Leben genießen??

Nur eine Zurückstellung zählt als Zurückstellung und der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer führt in diesem Fall dazu, dass sich die Heranziehungsgrenze auf höchstens das 25. Lebensjahr "erhöht" (nur da lag sie vorher ja auch schon). Etwas anderes gilt nur, wenn du dich zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet hast odr Medizin studierst.
Gespeichert
Nautilus
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 9. März 2008, 18:44:14 »

Reicht es denn jetzt erstmal das ich meinen KDV Antrag stelle ohne die Begründung mit zu liefern (die dann halt nachreichen) oder muss ich jetzt schon komplett alles abgeben?? Wenn ich jetzt in den nächsten Tagen meinen KDV Antrag los schicke, muss ich dann zum 01.04. nicht dahin oder bearbeiten die das dann erst 2 Monate und ich muss dann trotzdem erst meinen Dienst beim Bund antreten?? Oder ist es vielleicht besser wenn ich die ganze sache über meinen Anwalt laufen lasse?? Bearbeiten die das dann eventuell schneller??
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 9. März 2008, 20:09:51 »

Ich hatte dir den Hinweis gegeben, den Antrag so schnell wie möglich und vollständig zu stellen. Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Einen KDV-Antrag durch einen Anwalt stellen zu lassen ist recht sinnfrei, der Antrag wird dadurch auch nicht schneller vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Dort ist er aber in jedem Fall beschleunigt zu bearbeiten, da du bereits einberufen bist.

Dein weiteres Vorgehen solltest du mit dem Anwalt abstimmen. Nicht irgendwann sondern möglichst morgen.
Gespeichert
Nautilus
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 30. März 2008, 12:38:15 »

So, wollte mal wieder vorm neuesten Stand berichten. Hat doch erst mal alles geklappt, bin jetzt offiziell Kriegsdienstverweigerer. Hat mich ja allerhand Schweiss und schlaflose Nächte gekostet. Somit wäre dieser Teil erledigt. Nächster Punkt der ansteht, ist die passende Stelle zu finden. Aber habe da auch schon was gesehen was passen könnte. Können die mich eigentlich ablehnen weil ich z.B. evangelisch bin und die ein katholischer verein (Caritas)??
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 31. März 2008, 23:52:09 »

Können die mich eigentlich ablehnen weil ich z.B. evangelisch bin und die ein katholischer verein (Caritas)??

Keine Dienststelle ist verpflichtet, gemeinsam mit dir beim BAZ einen Einberufungsvorschlag einzureichen.

Theoretisch kannst du aber vom BAZ in jede Dienststelle einberufen werden.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits