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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Musterung ?  (Gelesen 4443 mal)
Funk
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Beiträge: 2


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« am: 27. Februar 2008, 12:54:24 »

HI Leute also ich habe auch so ein ähnliches Problem! hoffe einer kann mir vielleicht ein bisschen weiter helfen!

Also ich bin jetzt im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und werde diese im Juni beenden! Danach habe ich die Möglichkeit übernommen zu werden!
Das Problem ist eben dass ich nicht weiß was mit dem Bund noch kommt! Also erfasst wurde ich bereits, habe dann eine Kopie des Ausbildungsvertrags zurückgeschickt und seit dem nichts mehr gehört! wurde auch noch nicht gemustert und habe bis heute auch noch keine Musterungsbescheid! Mein Problem ist jetzt halt ich weiß nicht was jetzt kommt würde gerne die Möglichkeit nutzen und die Stelle annehmen ! bin dieses Jahr 21 aber ich weiß nicht ob ich noch was von der Bundeswehr höre?Huch will nicht zum Bund!

Hoff hier kann mir jemand helfen ! und schon mal ein Dankeschön!!

Gruß Verlegen

« Letzte Änderung: 27. Februar 2008, 12:57:13 von Funk » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 27. Februar 2008, 14:08:15 »

bin dieses Jahr 21 aber ich weiß nicht ob ich noch was von der Bundeswehr höre?Huch will nicht zum Bund!

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass irgendwann in der nächsten Zeit eine Ladung zur Musterung kommt. Einen Musterungsbescheid gibts aber erst hinterher.

Und was ist die Frage!?
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Funk
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 27. Februar 2008, 14:53:21 »

Meine Frage , wann bekommt man den normalerweise eine Ladung zur Musterung und kann es auch sein dass man keine Ladung bekommt?? man so zu sagen vergessen wird?

Mein Problem ist eben auch die Stelle, da der chef jetzt nicht weiß ob er mich nehmen soll oder nicht weil es ja sein könnte dass ich doch noch gehen muss ! was soll ich ihm sagen ? kann ich irgendwas tun?

Danke schon mal!!

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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 27. Februar 2008, 15:12:34 »

Meine Frage , wann bekommt man den normalerweise eine Ladung zur Musterung und kann es auch sein dass man keine Ladung bekommt?? man so zu sagen vergessen wird?

Eine Musterung ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist ab einem halben Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich, mit Zustimmung noch ein Jahr früher. Eine Frist bis wann die Musterung erfolgt sein muss gibt es nicht, solange man der Wehrpflicht unterliegt, kann man auch gemustert werden. Das man nach der Erfassung vergessen wird ist unwahrscheinlich, dass aber nicht alle Wehrpflichtigen gemustert werden sondern ein bestimmter Anteil aus Kapazitätsgründen bewusst nicht geumstert wird, dürfte zutreffend sein.

Mein Problem ist eben auch die Stelle, da der chef jetzt nicht weiß ob er mich nehmen soll oder nicht weil es ja sein könnte dass ich doch noch gehen muss ! was soll ich ihm sagen ? kann ich irgendwas tun?

Du hast die Wahl, dich entweder selbst um einen Musterungstermin zu bemühen oder dies eben nicht zu tun. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Was würde der zukünftige Chef denn sagen, wenn das Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" lautet!?
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