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Autor Thema: Übergewicht - Befreiung von der Vorstellungspflicht zur Musterung  (Gelesen 9397 mal)
Lukas
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« am: 26. Februar 2008, 20:16:22 »

Hallo,
ich hab bei einer Größe von 1,72 m ein Gewicht von 138 Kilogramm.
Laut der Zentralen Dienstverordnung der Bundeswehr 46/1 entspricht dies der Gradation IV "nicht wehrdiensttauglich", Maximalwert überschritten.
Kann ich durch ein Attest meines Hausarztes, das meine Größe und Gewicht bestätigt, von der Musterung befreit werden?
Vielen Dank!  Smiley
Grüße
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sunknown
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« Antworten #1 am: 26. Februar 2008, 20:56:51 »

Hallo,
ich hab bei einer Größe von 1,72 m ein Gewicht von 138 Kilogramm.
Laut der Zentralen Dienstverordnung der Bundeswehr 46/1 entspricht dies der Gradation IV "nicht wehrdiensttauglich", Maximalwert überschritten.
Kann ich durch ein Attest meines Hausarztes, das meine Größe und Gewicht bestätigt, von der Musterung befreit werden?
Vielen Dank!  Smiley
Grüße

mann kann unter bestimmten voraussetzungen von der musterungspflicht befreit werden, ja.
in letzter zeit wird diese möglichkeit offenbar häufiger durchgeführt.

hast du dieses formular bekommen ? http://www.kampagne.de/media/scans/GMeldung.jpg

wenn nein, geh doch einfach zur musterung, das ist ein erlebnis an das man wahrscheinlich sein ganzes leben lang zurückdenkt Zwinkernd.
ausgemustert wirst du ohnehin.
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Lukas
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« Antworten #2 am: 26. Februar 2008, 21:16:27 »

Zitat
hast du dieses formular bekommen ? http://www.kampagne.de/media/scans/GMeldung.jpg
mhhm nein, dieses Formular hab ich leider nicht bekommen.  Traurig
Naja werd morgen einfach mal das Attest von meinem Hausarzt holen und einen Antrag auf Befreiung stellen. Ob ich ne Chance hab damit durch zu kommen, ist eine andere Frage!?
Grüße
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Lukas
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« Antworten #3 am: 8. März 2008, 15:33:24 »

Falls es noch jemanden interssiert: Der Antrag auf Befreiung zur Musterung wurde genehmigt!  Grinsend
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FRA
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« Antworten #4 am: 22. März 2008, 15:28:43 »

Hi,

mir gehts genauso wie dir....weiß jemand, wo man diese Bestätigung vom Arzt hinschicken muss, mit einem Formular zusammen oder muss der Arzt extra noch was schreiben???

LG
Tom
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svennie
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« Antworten #5 am: 22. März 2008, 19:38:55 »

mir gehts genauso wie dir....weiß jemand, wo man diese Bestätigung vom Arzt hinschicken muss, mit einem Formular zusammen oder muss der Arzt extra noch was schreiben???

Du stellst einen Antrag (schriftlich, formfrei) und fügst eine Bestätigung des Arztes bei, wobei du den Arztbericht in einen zusätzlichen Umschlag stecken solltest und "Arztsache" draufschreiben solltest. Das ganze geht dann an das zuständige Kreiswehrersatzamt.
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FRA
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« Antworten #6 am: 22. März 2008, 21:15:36 »

Hi,

danke für deine Antwort.

Im Internet hab ich eine Liste gefunden, auf dem die maximal und minimal Gewichtsvorschriften für Ärzte der BW angegeben sind...woanders hab ich aber gelesen, das die nicht aktuell sind?
Wo gibts denn da eine aktuelle Liste?

Und wie stehen die Chancen das der Antrag durch geht?

LG
« Letzte Änderung: 22. März 2008, 21:19:47 von FRA » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 22. März 2008, 22:46:47 »

Im Internet hab ich eine Liste gefunden, auf dem die maximal und minimal Gewichtsvorschriften für Ärzte der BW angegeben sind...woanders hab ich aber gelesen, das die nicht aktuell sind?
Wo gibts denn da eine aktuelle Liste?

Die aktuellste Fassung im Internet gibts bei der Zentralstelle KDV wobei sich die Frage der Aktualität nur darauf bezieht, ab welcher Gradation der Musterungsarzt den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" vorschlagen soll.

Und wie stehen die Chancen das der Antrag durch geht?

Das dürfte von deinem Gewicht und deiner Körpergröße abhängen.
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FRA
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« Antworten #8 am: 22. März 2008, 23:03:13 »

Ich bin 1,85 und wiege 145 kg....was denkst du???
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svennie
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« Antworten #9 am: 24. März 2008, 15:41:04 »

Ich bin 1,85 und wiege 145 kg....was denkst du???

Ich denke, dass man dies - ohne jegliche Erfolgsgarantie - versuchen kann.
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