§ 14 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) - Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
Den Paragraphen habe ich auch gefunden, aber da geht es nicht um Freistellung, sondern nur Entgeltfortzahlung
Und daraus ergibt sich, dass er dich - wenn du aufgefordert wurdest zum KWEA zu gehen - weiter bezahlen muss.
Dass du dort nach entsprechender Aufforderung tatsächlich erscheinen musst, ergibt sich aus dem Wehrpflichtgesetz (§ 17 (3) letzter Satz Wehrpflichtgesetz).
Und aus der Tatsache, dass das Arbeitsentgelt weitergezahlt werden muss ergibt sich, dass du keinen Urlaub nehmen musst, der Urlaub dient im Übrigen der Erholung.