Hallo erstmal!
Also nehmen wir an, Person A hatte vor 9 Monaten seine Musterung mit dem Ergebnis T2. Es wurden keine Gegenschritte unternommen. Eine neue Situation tritt ein: Ein Betrieb bietet Person A ein Studium an einer Ba (Berufsakademie) an und versichert dem Studenten eine Übernahme+ Finanzierung des anschließenden Masters. --> Ausbildungsvertrag
Das Problem ist, dass die Rechtsprechung bei einer derartigen dualen Ausbildung leider nicht besonders gut für die Betroffenen ist. Ein Zurückstellungsgrund liegt demnach erst ab Erreichen des 3. Semesters vor.
Ferner erhöht sich die Heranziehungsgrenze durch das anschließende Master-Studium, so dass du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr einberufbar bist.
Es kann sein, dass das KWEA jetzt am Studienanfang mitspielt, dann hast du nur noch nach dem Studium ein Problem.
Was genau sollte Person A tun, um am 1.10.2008 das Studium zu beginnen, den Master hintendran zu hängen und anschließend ohne Wehrdienst im Betrieb zu bleiben? (Geburtsdatum: 25.03.1989 = dieses jahr 19 / in 5 Jahren 24 und studiert)
Du möchtest quasi alle Probleme auf einmal lösen, dann bliebe nur der Weg über eine vernünftig vorbereitete Überprüfungsuntersuchung (mit fachlich fundierter anwaltlicher Hilfe) und dem Ziel "nicht wehrdienstfähig".