Ich nehme an, dass dort meine Wehrdienstfähigkeit erneut getestet werden soll.
Nein, dort soll nicht deine Wehrdienstfähigkeit "getestet" werden, sondern es soll im Rahmen des (noch laufenden Musterungsverfahrens) eine fachärztliche Stellungnahme zu konkreten Fragen eingeholt werden.
Zu welchen Fragen, dies solltest du zunäöchst - ggf. durch Akteneinsicht - genauer ergründen.
Vermutlich geht es um einen psychiatrischen Befundbericht nach Gesundheitsnummer 15, Gradation VI
->
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-15.pdfEs soll - vermutlich - die Frage geklärt werden, ob du weiche Drogen mißbrauchst oder "nur" gelegentlich konsumierst.
In der Vergangenheit war es häufig so, dass man den Wehrpflichtigen einfach als vorübergehend nicht wehrdienstfähig gemustert hat und dann nach 6 Monaten erneut gemustert hat. War der Befund erneut positiv, so ging man eben von Suchtverhalten aus und hat adnn ausgemustert, ggf. wurde man vorher noch vom psychologischen Dienst des KWEA befragt, seltener bis überhaupt nicht von einem Psychiater.
Meine Frage: Was kommt auf mich zu?
s.o., man wird dir Fragen zu deinem Konsumverhalten in Bezug auf Drogen stellen.
Wenn ich dort THC-positiv getestet werde,
Warum sollte ein Psychiater einen Drogentest vornehmen, wenn klar ist, dass du Drogen konsumiert hast?
kann mir dann der Führerschein entzogen werden?
Ist die Psychiatrie gleichzeitig die Führerscheinstelle? Nein.
Auch die Psychiatrie unterliegt der Schweigepflicht. Gegenüber der Straßenverkehrsbehörde darf ein Arzt derartige Erkenntnisse nur offenbaren, wenn er entweder von der Straßenverkehrsbehörde als Gutachter beauftragt wurde, du ihm das gestattest oder - und das ist eine Ausnahme - du im konkreten Einzelfall vollgekifft (oder wahlweise sturzbetrunken) ankündigst, nach der Untersuchung ins Auto zu steigen und selbständig mit diesem nach Hause fahren wirst. Das könnte der Arzt - ggf. durch Einschalten der Polizei - unterbinden, ohne sich wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht strafbar zu machen.
Und werde ich ausgemustert, oder wird mir eine Therapie "aufgezwungen"?
Man kann dir keine Therapie aufzwingen, der Effekt wäre auch nahe null. Eine Therapie macht nur SInn, wenn man selbst zu der Erkenntnis gelangt, dass man mit Drogen ein Problem hat.
Und wenn ich jetzt aufhören würde, Cannabis zu konsumieren, werde ich dann für Wehrdienstfähig (T2 o.ä.) erklärt?
Dann würdes vermutlich festgestellt werden, dass du vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist. Und zwar durch das KWEA, nicht durch den Psychiater.
Ich habe intensiv im Internet recherchiert, nur leider passt keines der Themen auf meine Situation. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ja, da scheint es jemand im KWEA sehr genau zu nehmen, mir sind ähnliche Fälle auch nicht bekannt.
Wo konkret liegt jetzt dein Problem? Du möchtest nicht in der Psychiatrie begutachtet werden?
PS: ich habe kein Problem damit Zivildienst zu leisten
Sondern?
Früher oder später wird es das Problem geben, dass es keinen Zivildienst mehr gibt, den du hier leisten könntest.
Ich würde jetzt ggf. eher anfangen, mit dem KWEA darüber zu diskuzieren, iob eine Begutachtung durch einen Psychiater überhaupt notwendig ist.