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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Zusatzuntersuchung in der Psychiatrie?  (Gelesen 1548 mal)
jumpadelix
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« am: 6. Dezember 2010, 16:42:07 »

Guten Tag,

folgende Situation:

Ich war vor 12 Wochen bei der Musterung.  Dort gab ich auf die Frage nach dem Konsum von Drogen an, täglich Cannabis zu konsumieren. Schließlich entspricht es der Wahrheit, und 2. habe ich gehofft ausgemustert zu werden. Genauso wie viele meiner Freunde auch.
Nun bekam ich letzte Woche Post vom KWEA, indem ich zur Zusatzuntersuchung gebeten werde. In einer Psychiatrie bei mir in der Stadt. Ich nehme an, dass dort meine Wehrdienstfähigkeit erneut getestet werden soll.

Meine Frage: Was kommt auf mich zu?
Wenn ich dort THC-positiv getestet werde, kann mir dann der Führerschein entzogen werden? Und werde ich ausgemustert, oder wird mir eine Therapie "aufgezwungen"?
Und wenn ich jetzt aufhören würde, Cannabis zu konsumieren, werde ich dann für Wehrdienstfähig (T2 o.ä.) erklärt?

Ich habe intensiv im Internet recherchiert, nur leider passt keines der Themen auf meine Situation. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus  Zwinkernd


Jumpadelix


PS: ich habe kein Problem damit Zivildienst zu leisten  Zwinkernd
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 6. Dezember 2010, 17:23:46 »

Ich nehme an, dass dort meine Wehrdienstfähigkeit erneut getestet werden soll.

Nein, dort soll nicht deine Wehrdienstfähigkeit "getestet" werden, sondern es soll im Rahmen des (noch laufenden Musterungsverfahrens) eine fachärztliche Stellungnahme zu konkreten Fragen eingeholt werden.

Zu welchen Fragen, dies solltest du zunäöchst - ggf. durch Akteneinsicht - genauer ergründen.

Vermutlich geht es um einen psychiatrischen Befundbericht nach Gesundheitsnummer 15, Gradation VI

-> http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-15.pdf

Es soll - vermutlich - die Frage geklärt werden, ob du weiche Drogen mißbrauchst oder "nur" gelegentlich konsumierst.

In der Vergangenheit war es häufig so, dass man den Wehrpflichtigen einfach als vorübergehend nicht wehrdienstfähig gemustert hat und dann nach 6 Monaten erneut gemustert hat. War der Befund erneut positiv, so ging man eben von Suchtverhalten aus und hat adnn ausgemustert, ggf. wurde man vorher noch vom psychologischen Dienst des KWEA befragt, seltener bis überhaupt nicht von einem Psychiater.

Meine Frage: Was kommt auf mich zu?

s.o., man wird dir Fragen zu deinem Konsumverhalten in Bezug auf Drogen stellen.

Wenn ich dort THC-positiv getestet werde,

Warum sollte ein Psychiater einen Drogentest vornehmen, wenn klar ist, dass du Drogen konsumiert hast?

kann mir dann der Führerschein entzogen werden?

Ist die Psychiatrie gleichzeitig die Führerscheinstelle? Nein.

Auch die Psychiatrie unterliegt der Schweigepflicht. Gegenüber der Straßenverkehrsbehörde darf ein Arzt derartige Erkenntnisse nur offenbaren, wenn er entweder von der Straßenverkehrsbehörde als Gutachter beauftragt wurde, du ihm das gestattest oder - und das ist eine Ausnahme - du im konkreten Einzelfall vollgekifft (oder wahlweise sturzbetrunken) ankündigst, nach der Untersuchung ins Auto zu steigen und selbständig mit diesem nach Hause fahren wirst. Das könnte der Arzt - ggf. durch Einschalten der Polizei - unterbinden, ohne sich wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht strafbar zu machen.

Und werde ich ausgemustert, oder wird mir eine Therapie "aufgezwungen"?

Man kann dir keine Therapie aufzwingen, der Effekt wäre auch nahe null. Eine Therapie macht nur SInn, wenn man selbst zu der Erkenntnis gelangt, dass man mit Drogen ein Problem hat.

Und wenn ich jetzt aufhören würde, Cannabis zu konsumieren, werde ich dann für Wehrdienstfähig (T2 o.ä.) erklärt?

Dann würdes vermutlich festgestellt werden, dass du vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist. Und zwar durch das KWEA, nicht durch den Psychiater.

Ich habe intensiv im Internet recherchiert, nur leider passt keines der Themen auf meine Situation. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ja, da scheint es jemand im KWEA sehr genau zu nehmen, mir sind ähnliche Fälle auch nicht bekannt.

Wo konkret liegt jetzt dein Problem? Du möchtest nicht in der Psychiatrie begutachtet werden?

PS: ich habe kein Problem damit Zivildienst zu leisten  Zwinkernd

Sondern?

Früher oder später wird es das Problem geben, dass es keinen Zivildienst mehr gibt, den du hier leisten könntest.

Ich würde jetzt ggf. eher anfangen, mit dem KWEA darüber zu diskuzieren, iob eine Begutachtung durch einen Psychiater überhaupt notwendig ist.
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jumpadelix
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« Antworten #2 am: 6. Dezember 2010, 18:20:21 »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe.

Doch was geschieht mit mir, wenn "festgestellt" wird, dass ich nur gelegentlich konsumiere. Wie steht es dann mit dem Wehrdienst?
Bei einer tatsächlichen Ausmusterung, wird beim KWEA natürlich auch der Ausmusterungsgrund gespeichert. Haben Unternehmen die Möglichkeiten dies einzusehen? Wer hat überhaupt Möglichkeiten einen Einblick in meine Akten zu bekommen?

Mein Problem war viel mehr der Führerscheinentzug. Aber die Frage ist ja mittlerweile geklärt. Mich einem Gespräch in einer Psychiatrie auszusetzen, schreckt mich nicht wirklich ab. Ich würde halt nur gerne wissen, was mit mir geschieht wenn Dauerkonsum, oder gelegentlicher Konsum "diagnostiziert" wird.

Ich entschuldige mich für meine naiven und banalen Fragen, aber ich werde hier mit einer Situation konfrontiert, die mir bis dato gar nicht bekannt war. Weder durch Freunde, noch durch Erzählungen.

Nochmals vielen Dank
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. Dezember 2010, 19:39:03 »

Doch was geschieht mit mir, wenn "festgestellt" wird, dass ich nur gelegentlich konsumiere. Wie steht es dann mit dem Wehrdienst? ,

Dann wird man wohl zu der Feststellung kommen, dass du vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist und dich für einen bestimmten Zeiraum (meist 6 Monate) vom Wehrdienst zurückstellen. Danach würdest du erneut gemustert werden.

Bei einer tatsächlichen Ausmusterung, wird beim KWEA natürlich auch der Ausmusterungsgrund gespeichert.

Frage oder Feststellung?

Alles, was bislang festgestellt wurde, ist auch dokumentiert. Auch deine Angabe, dass du Drogen konsumiert hast. Auch das Schreiben des KWEA an die Psychiatrie mit der Bitte um Begutachtung, etc.

Haben Unternehmen die Möglichkeiten dies einzusehen?

Wenn du zustimmst, ja.

Wer hat überhaupt Möglichkeiten einen Einblick in meine Akten zu bekommen?

Im Wesentlichen du und die Stellen der Bundeswehr, die - aus ärztlicher Sicht - mit dir zu tun haben.

Mein Problem war viel mehr der Führerscheinentzug. Aber die Frage ist ja mittlerweile geklärt.

richtig, es gilt auch hier die ärztliche Schweigepflicht.

Mich einem Gespräch in einer Psychiatrie auszusetzen, schreckt mich nicht wirklich ab. Ich würde halt nur gerne wissen, was mit mir geschieht wenn Dauerkonsum, oder gelegentlicher Konsum "diagnostiziert" wird.

Der Arzt beantwortet die Fragen des KWEA (die wir bislang nicht kennen) und der Musterungsarzt macht dann unter Berücksichtigung dieser Informationen einen Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad. Der Musterungsbeamte folgt dann diesem Vorschlag in aller Regel.

Ich entschuldige mich für meine naiven und banalen Fragen, aber ich werde hier mit einer Situation konfrontiert, die mir bis dato gar nicht bekannt war.

Genau das ist seitens der Behörde auch beabsichtigt. Du wirst behandelt wie ein kleines Kind, dir wird (was wohl eher rechtswidrig ist) allenfalls auf ausdrückliche Nachfrage mitgeteilt, warum du überhaupt zu Arzt XY gehen sollst.
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jumpadelix
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« Antworten #4 am: 6. Dezember 2010, 20:18:23 »

Zitat
Dann wird man wohl zu der Feststellung kommen, dass du vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist und dich für einen bestimmten Zeiraum (meist 6 Monate) vom Wehrdienst zurückstellen. Danach würdest du erneut gemustert werden.

Wenn ich im Frühjahr mein Abitur absolviere, wollte ich eigentlich unmittelbar danach ein FSJ im Ausland verbringen. Wird die zweite Musterung dann aufgeschoben? Und wenn ich vorher zur erneuten Musterung muss, was passiert wenn ich erneut positiv auf THC getestet werde? Und wie sieht es mit der Abschaffung der Wehrpflicht aus? Bin ich davon auch betroffen?

Die Schreiben, die ich vom KWEA bisher erhalten habe, wecken auf jeden Fall keinen sympathischen Eindruck. Musst ich nur mal kurz anmerken. Schließlich bin ich erwachsen, man kann ruhig mit dem Betroffenen darüber reden, bzw. sie zumindest in Kenntnis setzen, dass eine Psychiatrische Zusatzuntersuchung erforderlich ist.  Augen rollen

Vielen Dank svennie, wir sind mit meinen Fragen fast durch Zwinkernd
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. Dezember 2010, 20:36:55 »

Wenn ich im Frühjahr mein Abitur absolviere, wollte ich eigentlich unmittelbar danach ein FSJ im Ausland verbringen. Wird die zweite Musterung dann aufgeschoben?

Nein, warum sollte sie?

Und wenn ich vorher zur erneuten Musterung muss, was passiert wenn ich erneut positiv auf THC getestet werde?

In der Vergangenheit war es dann so, dass die betreffenden Wehrpflichtigen dann "nicht wehrdienstfähig" gemustert wurden.

Und wie sieht es mit der Abschaffung der Wehrpflicht aus? Bin ich davon auch betroffen?

Alle Männer im wehrpflichtigen Alter sind davon betroffen, wenn auch die meisten nur formal.

Es wird auch nichts abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt.

Die Schreiben, die ich vom KWEA bisher erhalten habe, wecken auf jeden Fall keinen sympathischen Eindruck.

Das haben die Briefe in der Tat an sich.

Musst ich nur mal kurz anmerken. Schließlich bin ich erwachsen, man kann ruhig mit dem Betroffenen darüber reden, bzw. sie zumindest in Kenntnis setzen, dass eine Psychiatrische Zusatzuntersuchung erforderlich ist.  Augen rollen

Na das hat man ja offenbar irgendwie getan, nur ums "warum" scheint man sich zu drücken.
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jumpadelix
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« Antworten #6 am: 7. Dezember 2010, 15:42:18 »

In Ordnung. Vielen lieben Dank Svennie. Falls ich noch Fragen habe, wende ich mich an das Forum.

Alles gute und eine gesegnete Weihnachtszeit
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