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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Zu steile Hüfte verbietet Ausdauerläufe  (Gelesen 3482 mal)
crip
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« am: 31. Januar 2007, 17:09:17 »

Hallo!

War schon bei der Musterung und wurde t2 gemustert. Würde mich jetzt gerne noch nachträglich ausmustern lassen und mich würde interessieren, ob das klappen könnte mit Hilfe eines Atests, das besagt, dass ich eine steile Hüfte habe und deswegen lange Märsche nicht möglich sind.

evtl. könnte ich vielleicht noch chronische Achillissehen Enzündung mit reinnehmen.

Wie stehen die Chance bei Hüfte und wie mit beidem zusammen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 31. Januar 2007, 19:15:42 »

Wie stehen die Chance bei Hüfte und wie mit beidem zusammen?

Die Chancen stehen nicht schlecht, allerdings solltedas Attest nicht nur auf das Leiden an sich eingehen sondern darauf, warum Ausdauersport und Märsche konkret eine gewisse gesundheitliche Gefahr darstellen.
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crip
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« Antworten #2 am: 31. Januar 2007, 22:09:13 »

und zusammen mit chronischer Achillissehnenentzündung ist die Sache schon fast geritzt?
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svennie
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2007, 22:22:03 »

und zusammen mit chronischer Achillissehnenentzündung ist die Sache schon fast geritzt?

Da addiert sich nichts und wie der Musterungsarzt entscheidet ist nicht vorhersehbar.
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crip
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« Antworten #4 am: 31. Januar 2007, 22:47:43 »

Danke für die Antwort!

Ich war ja schon bei der Musterung.
Wenn ich jetzt noch was ändern will muss ich da einfach meine Atteste hinschicken und schreiben, dass ich diese wehwehchen habe und der Arzt mir das bescheinigt oder muss ich die gesamte Musterung wiederholen?
Wie läuft das jetzt ab?
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crip
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« Antworten #5 am: 4. Februar 2007, 23:34:03 »

Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt vorgehen soll?
Habe keine Ahnung.  Huch
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Dave
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« Antworten #6 am: 5. Februar 2007, 10:12:15 »

Ja du kannst deine Atests hinschicken und sagen das du auch noch diese beschwerden hast.

Wie man das am besten amcht weiß ich auch nicht. Du kannst ja vielleicht rein schreiben das du Aufgrund deiner Probleme leider nicht am Grundwehrdienst teil nehmen kannst und daher ausgemustert werden solltest.

Das Bescheinigen dann hoffentlich deine Atests vom Facharzt, das es ja ganz schwere Probleme sind. Dann kann viel passieren...
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svennie
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« Antworten #7 am: 5. Februar 2007, 11:45:44 »

Ja du kannst deine Atests hinschicken

Ich würde Atteste  Lächelnd schicken, aber nur wenn diese einen sinnvollen (bzw. verwertbaren) Inhalt haben.

Aber aus dem Sachverhalt lässt sich eigentlich nichts entnehmen. Läuft die Widerspruchsfrist noch?
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crip
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« Antworten #8 am: 5. Februar 2007, 13:59:56 »

Danke schonmal für die Antwort.

Was ist denn die Wiederspruchfrist bzw woher weis ich wie lange die noch andauert?
Und was genau ist denn für dich ein verwertbarer Inhalt?

Wie müsste so ein Attest denn bei meinen Beschwerden aussehen damit es sinnvoll wäre?
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svennie
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« Antworten #9 am: 5. Februar 2007, 14:05:26 »

Was ist denn die Wiederspruchfrist bzw woher weis ich wie lange die noch andauert?

Die Widerspruchsfrist kannst du deinem Musterungsbescheid entnehmen (2 Wochen)

Und was genau ist denn für dich ein verwertbarer Inhalt?

Irgendwas, woraus sich eine Einschränkung der Belastbarkeit für die Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung ergibt. Zur Not aber auch etwas, was nach der zentralen Dienstvorschrift 46/1 die Vergabe der Gradationen IV oder VI rechtfertigt.

Wie müsste so ein Attest denn bei meinen Beschwerden aussehen damit es sinnvoll wäre?

Welche Folgen hat die Entzündung voraussichtlich? Solltest du geschont werden, wen ja warum ,wie lange, was passiert wenn nicht etc. pp.
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crip
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« Antworten #10 am: 5. Februar 2007, 15:08:13 »

Vielen Dank. Würde mir das Attest so machen lassen, nur fand meine Musterung im Sommer 2006 statt.
Was kann ich dann jetzt noch tun?
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svennie
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« Antworten #11 am: 5. Februar 2007, 16:09:33 »

Was kann ich dann jetzt noch tun?

Eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.
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Dave
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« Antworten #12 am: 5. Februar 2007, 17:21:56 »

Eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Das dauert, würde ich mal sagen, 2-4 Wochen bis du den Termin zur Untersuchung bekommst.

Du stellst Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung mit dem Grund aus deinen Attests.

Bis du dann da antanzen musst solltest du deine Attests fertig haben und dort vorlegen.
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svennie
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« Antworten #13 am: 5. Februar 2007, 18:00:09 »

Du stellst Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung mit dem Grund aus deinen Attests.

Aber nur, wenn dieser Grund bei der Musterung noch nicht bekannt war.

deine Attests

Da tränen einem ja die Augen beim lesen...   Lächelnd
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