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Autor Thema: Widerspruch Musterungsergebnis  (Gelesen 2582 mal)
jonnybobby
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« am: 21. September 2009, 23:09:51 »

Hallo erstmal,

Also ich hab folgendes Problem, ich wurde 2008 T2 gemustert. Juni 2009 hab ich dann ein Einberufungsbescheid zum 1.10.09 bekommen, danach hab ich ein Widerspruch aufgrund gesundheitlicher Veränderungen geschrieben. In der Zeit hab ich Ihnen einige Atteste geschickt (migräne, krummer Rücken, Nasenscheidewandverkrümmung, Kiefernebenhöhlenzyste, bzw öfters Nasenbluten, länger andauernde Schnupfen). Vor kurzem wurd ich dann zur Nachuntersuchung geschickt. Jetzt zum Problem. Also die Ärztin dort war total unhöflich, hat mich immer dumm angemacht, nichts geglaubt und meinte das sind keine Gründe für eine Ausmusterung. Also das lief total schief.
Ein Ausmusterungsgrund wäre doch eine Nasenscheidewandverkrümmung. Mein Problem ist ja, das ich schlecht Luft aus der Nase bekomme (wird im Oktober opperiert). Das hab ich denen auch gesagt.

Hier der Link:
http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/30.pdf
T3 würde ja reichen, in dem Fall: Verengung der Nasenhöhle mit Behinderung der Nasenatmung bei allgemein nicht eingeschränkter Leistungsfähigkeit.

Das trifft bei mir vollkommen zu, außerdem atme ich oft nur mit dem Mund. Müsste also zur Ausmusterung führen.

Bei den Nasennebenhöhlen gilt auch das Gleiche.
Der Link dazu:
http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/31.pdf
Trifft vollkommen meinen Beschwerden zu.

Nun die Frage. Würde ein Widerspruch gegen das Musterungsergebniss helfen? Und wie soll der Widerspruch ausschauen bzw. was kommt danach auf mich zu?

Bitte helft mir, ist wirklich dringend.





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svennie
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« Antworten #1 am: 22. September 2009, 00:20:34 »

Also ich hab folgendes Problem, ich wurde 2008 T2 gemustert.

 Augen rollen

Das steht aber sicherlich so nicht auf dem Musterungsbescheid.  Zwinkernd

... T3 würde ja reichen,

Du bist irgendwie total auf dem falschen Dampfer. Mit der Gradation III bist du aus Sicht der Wehrbehörden Wehrdienstfähig. Und den T-Irgendwas-Quatsch, den vergiss mal lieber gleich wieder. Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern.

Verengung der Nasenhöhle mit Behinderung der Nasenatmung bei allgemein nicht eingeschränkter Leistungsfähigkeit.

Das fettgedruckte erklärt dann auch noch, warum man zu diesem Ergebnis kommt.


Müsste also zur Ausmusterung führen.

Eben nicht.

Bei den Nasennebenhöhlen gilt auch das Gleiche.
Der Link dazu.

Dann dürfte das wohl auch kaum tauglichkeitsrelevant sein.

Nun die Frage. Würde ein Widerspruch gegen das Musterungsergebniss helfen?

Das ist jetzt aber kein Musterungsergebnis.

Die Frage ist jetzt, ob es sich um eine Überprüfungsuntersuchung handelt oder um einen Widerspruchsbescheid bezüglich deiner Einberufung.
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jonnybobby
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« Antworten #2 am: 22. September 2009, 09:57:13 »

Verbesserung:
Ich wurde 2008 als wehrdienstfähig mit Einschränkungen gemustert.

Meine Frage, warum reicht das nicht, das sind doch gute Gründe für eine Wehrdienstunfähigkeit?

Zu deiner Frage: Ja es ist eine Überprüfungsuntersuchung, weil ich hab ja Atteste zu denen geschickt und ein Widerspruch, dann haben die mich ins KWEA eingeladen. Das Musterungsergebniss müsste bald ankommen, aber ich weiß jetzt schon: wehrdienstfähig mit Einschränkungen

Meine Frage ist aber ob ich ein Widerspruch gegen das Musterungsergebnis bzw Überprüfungsuntersuchung oder was auch immer schreiben kann?
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svennie
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« Antworten #3 am: 22. September 2009, 10:09:15 »

Meine Frage, warum reicht das nicht, das sind doch gute Gründe für eine Wehrdienstunfähigkeit?

Also ich sehe da keine offensichtlichen Gründe, die entsprechende Dienstvorschrift ganz offensichtlich auch nicht, sonst wäre die gaanze Geschichte nicht unter Gradation III sondern unter Gradation IV oder VI abgehandelt worden.

Zu deiner Frage: Ja es ist eine Überprüfungsuntersuchung, weil ich hab ja Atteste zu denen geschickt und ein Widerspruch, dann haben die mich ins KWEA eingeladen.

Da gehts jetzt aber richtig durcheinander: Was denn nun: Widerspruch (wogegen?) oder Überprüfungsuntersuchung? Beides gleichzeitig?

Das Musterungsergebniss müsste bald ankommen,

Nein, eine Musterung ist nämlich noch etwas anderes, die hattest du 2008.

Meine Frage ist aber ob ich ein Widerspruch gegen das Musterungsergebnis bzw Überprüfungsuntersuchung oder was auch immer schreiben kann?

Schreiben kann man viel. Nur wenn es sich doch schon um ein Widerspruchsverfahren handelt (wie du schreibst), dann kannst du doch  nicht erneut Widerspruch einlegen, dann müsstest du klagen.
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jonnybobby
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« Antworten #4 am: 22. September 2009, 10:31:57 »

Ich hab ein Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid geschickt aufgrund Veränderungen meines Gesundheitszustandes. Dann wollten die eine genauere Beschreibung haben, ich hab denen ärztliche Atteste geschickt. Danach haben die mich zur Überprüfungsuntersuchung geschickt.

Ahja, bei der ZDV steht aber Gradation IV für meinen Fall, also bei den Nasennebenhöhlen und bei der Nasenscheidewand teils auch, weil ich atme ja oft nur mit dem Mund.

Alles soweit verstanden? ^^

Und würde wie du schon sagtest "klagen" etwas bringen? bzw was muss ich dann machen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 22. September 2009, 10:47:49 »

Ahja, bei der ZDV steht aber Gradation IV für meinen Fall,

Dann solltest du vielleicht etwas konkreter werden. Was hat dein Arzt für "Atteste" geschrieben? Was ist nun Sache? Chronische Entzündung oder nur wiederkehrende Entzündungen?

und bei der Nasenscheidewand teils auch, weil ich atme ja oft nur mit dem Mund.

Wir reden aber schon von der gleichen Dienstvorschrift? Und das "oft" und "ständig" sich unterscheiden dürfte auch unstreitig sein!?

Und würde wie du schon sagtest "klagen" etwas bringen?

Das kann man aus der Ferne kaum entscheiden. Dazu müsste man wissen, was der Musterungsarzt festgestellt hat, was sich den Attesten entnemen lässt, ob dies schlüssig ist, etc.

bzw was muss ich dann machen?

Beim Verwaltungsgericht Klage einreichen!?

Aber bis zum 1.10. wird da kaum noch was zu machen sein. Ich kann dir nur raten, einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
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jonnybobby
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« Antworten #6 am: 22. September 2009, 10:56:30 »

Also, vielen Dank erstmal für die Antworten.

Den Einberufungsbescheid hat die BW für den 1.10 übrigens aufgehoben, weil die meinten das es sehr knapp wird usw.

Der nächste Einberufungstermin wäre ja 1.1 wenn ich mich net täusche.

Was in den Attesten steht kann ich ganz genau net sagen, aber wie gesagt werde ja aufgrund krummer Nasenscheidewand und Kiefernebenhöhlenzyste opperiert.

Also am besten wäre es erstmal mit dem speziellen Anwalt zu reden wie ich das sehe.
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svennie
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« Antworten #7 am: 22. September 2009, 11:37:09 »

Den Einberufungsbescheid hat die BW für den 1.10 übrigens aufgehoben,

Es wäre schön gewesen, wenn das im ersten Posting schon gestanden hätte  Zwinkernd

Was in den Attesten steht kann ich ganz genau net sagen, aber wie gesagt werde ja aufgrund krummer Nasenscheidewand und Kiefernebenhöhlenzyste opperiert.

Das sollte letztlich ohnehin zu einer Zurückstellung wegen der OP führen.
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jonnybobby
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« Antworten #8 am: 22. September 2009, 18:45:00 »

hallo nochmals,

Was meinst du genau mit Zurückstellung? Zurückstellung für eine Zeit z.b. 1 Jahr oder für immer?
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svennie
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« Antworten #9 am: 22. September 2009, 22:30:53 »

Was meinst du genau mit Zurückstellung?

Ich meine damit eine Zurückstellung im Sinne von § 12 Wehrpflichtgesetz

-> http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__12.html

Zurückstellung für eine Zeit z.b. 1 Jahr oder für immer?

Zunächst für die Dauer bis zur Wiederherstellung nach der OP
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