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Autor Thema: Widerspruch gegen Musterungsbescheid und T5  (Gelesen 542 mal)
Velocity
Gast
« am: 9. November 2011, 15:06:27 »

Hallo zusammen

Aus gegebenem Anlass hab ich mich in dieses Forum verirrt. Da es, wie im Main-topic geschrieben, keine Rechtshilfe für spezielle Fälle gibt, bräucht ich Hilfe bei einen möglichen Fall.

Ist es möglich, gegen einen Musterungsbescheid mit T5 erfolgreichen Widerspruch einzulegen, wenn die Gesundheitsmängel bei Person A nicht gravierend und auch behebbar, z.b. leichtes Übergewicht, sind?

EDIT: Außerdem würde es mich interessieren WIE man gegen den Bescheid Widerspruch erhebt und was alles im Widerspruch zu stehen hat.


Danke vielmals und ich hoffe auf gute Antworten.

MfG Velocity
« Letzte Änderung: 9. November 2011, 15:10:17 von Velocity » Gespeichert
admin
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« Antworten #1 am: 10. November 2011, 17:47:20 »

Ist es möglich, gegen einen Musterungsbescheid mit T5 erfolgreichen Widerspruch einzulegen,

Möglich ist alles, jetzt müsstest du uns aber mal den Musterungsbescheid zitieren. Ist es denn überhaupt ein Musterungsbescheid? Von wann ist er?
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Velocity
Gast
« Antworten #2 am: 10. November 2011, 19:16:39 »

Er ist von vor 3 Tagen und es war eine Überprüfungsuntersuchung
Musterung mit T2, mit T4 ausgeschieden und jetzt T5.
Eine genaue ärztliche Durchschrift oder klare Begründung ist nicht dabei.
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admin
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« Antworten #3 am: 10. November 2011, 21:18:34 »

Eine genaue ärztliche Durchschrift oder klare Begründung ist nicht dabei.

Und was war dabei?

Zitier doch mal bitte den Bescheid.
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Velocity
Gast
« Antworten #4 am: 11. November 2011, 15:18:49 »

ok also ich war parallel noch bei meinem hausarzt, einem ehemaligen stabsarzt, mit dem ich alles geklärt habe.
ich danke mal bis hierhin, falls es doch noch was und keiner weiterweiß, melde ich mich hier nochmal.

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Velocity
Gast
« Antworten #5 am: 16. November 2011, 17:26:32 »

so da bin ich wieder^^

ich will jetzt gegen den bescheid widerspruch einlegen, habe ein ärtzliches attest von meinem hausartzt, einem ehemaligen stabsarzt, der mir volle belastbarkeit bescheinigt, außerdem ein aktuallisiertes röntgenbild, das keine verschlechterung meiner verletzung zeigt.

was sollte nun in die begründung des widerspruchs hinein? ich hab nur auf telefonischer nachfrage von den ausmusterungsgründen erfahren! es war keine ärztliche niederschrift dabei.

danke im vorraus!
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admin
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« Antworten #6 am: 16. November 2011, 19:09:11 »

was sollte nun in die begründung des widerspruchs hinein? ich hab nur auf telefonischer nachfrage von den ausmusterungsgründen erfahren! es war keine ärztliche niederschrift dabei.

Nim es mir nicht übel, aber zitiere bitte mal vorab den Bescheid, den zu vom Kreiswehrersatzamt bekommen hast.
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Velocity
Gast
« Antworten #7 am: 17. November 2011, 12:05:45 »

Zitat
Sehr geehrter Herr...
nach der ärztlichen entscheidung vom xx.xx.xx sind sie nicht dienstfähig. eine durchschrift der ärztlichen entscheidung/des verwendungsausweises ist beigefügt
sie werden nicht zu dienstleistungen herangezogen.
sie unterliegen nicht der dienstleistungsüberwachung.

der verwendungsausweis ist leer, verständlicher weise. eine durchschrift liegt nicht bei, wie gesagt, hab das nur auf telefonischer nachfrage erfahren.
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admin
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« Antworten #8 am: 20. November 2011, 15:16:40 »

Zitat
Sehr geehrter Herr...
nach der ärztlichen entscheidung vom xx.xx.xx sind sie nicht dienstfähig. eine durchschrift der ärztlichen entscheidung/des verwendungsausweises ist beigefügt
sie werden nicht zu dienstleistungen herangezogen.
sie unterliegen nicht der dienstleistungsüberwachung.

der verwendungsausweis ist leer, verständlicher weise.

jein, oben müsste zumindest 1 Kreuzchen sein.

eine durchschrift liegt nicht bei, wie gesagt, hab das nur auf telefonischer nachfrage erfahren.

Steht auf dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Grundsätzlich sollte gegen den Bescheid (sofern es denn einer ist, was steht drüber?) zur Wahrung der Frist erstmal Widerspruch eingelegt werden.

Danach solltest du die Untersuchungsergebnis (nicht den Verwendungsausweis, sondern alles, was im Rahmen der Untersuchung festgestellt wurde) schriftlich in Kopie anfordern.
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Velocity
Gast
« Antworten #9 am: 24. November 2011, 13:44:11 »

Bin wieder T2!
Dankeschön für die Tips!

Grüße
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