Sehr geehrter Herr...
nach der ärztlichen entscheidung vom xx.xx.xx sind sie nicht dienstfähig. eine durchschrift der ärztlichen entscheidung/des verwendungsausweises ist beigefügt
sie werden nicht zu dienstleistungen herangezogen.
sie unterliegen nicht der dienstleistungsüberwachung.
der verwendungsausweis ist leer, verständlicher weise.
jein, oben müsste zumindest 1 Kreuzchen sein.
eine durchschrift liegt nicht bei, wie gesagt, hab das nur auf telefonischer nachfrage erfahren.
Steht auf dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Grundsätzlich sollte gegen den Bescheid (sofern es denn einer ist, was steht drüber?) zur Wahrung der Frist erstmal Widerspruch eingelegt werden.
Danach solltest du die Untersuchungsergebnis (nicht den Verwendungsausweis, sondern alles, was im Rahmen der Untersuchung festgestellt wurde) schriftlich in Kopie anfordern.