User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: [1] 2
Drucken
Autor Thema: Widerspruch gegen Musterung (T2) ?!  (Gelesen 3309 mal)
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« am: 8. Juni 2010, 20:54:23 »

Hallo zusammen.


Ich wurde heute T2 gemustert.

Ich hatte im Vorfeld ein Attest meines Orthopäde besorgt, mit folgenden Befunden:

Metatarsalgie rechts (bei längerer Belastung)
Hohl-Spreiz-Fuß beidseitig; Behandlung durch Einlagen
rezidivierendes Handrücken-Ganglion links; Salbeneinreibungen empfohlen

Angegeben habe ich beim Musterungsarzt zudem einen Bänderriss im linken Sprunggelenk. Über die genauen Befunde damals im Zusammenhang mit dem Bänderriss (etwa 1,5 Jahre) weiß ich nicht genau Bescheid. Wurde nach diversen Diagnosen aber ausbleibender Besserung zur Kernspintomographie geschickt, dabei hörte ich etwas von Bänderriss und Sehnenscheidenentzündung.


Der Musterungsarzt meinte als Begründung für T2, dass er die Befunde des Attestes nicht merkt (oder ähnliche Formulierung). Ich finde jedoch, dass bereits durch die Wörter "rezidivierend" (=wiederkehrend) sowie "bei längerer Belastung" eine Feststellung durch den Musterungsarzt eigentlich nicht möglich war.

Des Weiteren habe ich auf der Seite zentralstelle-kdv.de unter der Gesundheitsnummer 71 gelesen, dass "Einlagenträger mit guter Leistungsfähigkeit" eigentlich der Graduation 3 entsprechen. Wieso bin ich dann T2 und nicht eine Stufe schlechter?

Um noch einmal zu dem Bänderriss zu kommen. Aufgefallen ist mir eine leichte Bewegungseinschränkung im damals verletzten linken Sprunggelenk. Nach der Verletzung konnte ich etwa ein halbes Jahr keinen Sport treiben. Wenn ich jetzt die beiden Beine parallel habe und wie zu Kniebeugen nach unten in die Knie gehe, hebt sich die Ferse des linken Fußes ein nicht allzu großes aber doch deutlich erkennbares Stück vor der des rechten, was ich persönlich als Bewegungseinschränkung empfinde. Das wurde jedoch durch den Musterungsarzt nicht angesprochen (habe eine Bewegungseinschränkung erwähnt, er hat im weiteren Verlauf der Musterung die beiden Sprunggelenke etwas bewegt, dabei anscheinend diese Einschränkung nicht festgestellt).

Wenn man bei Gesundheitsnummer 50 zudem auch in der Graduation III ist, ist das vermutlich auch zu erwähnen?! Habe ich heute bei der Musterung nicht angesprochen und wurde auch von ihm nicht festgestellt.

Ich wollte nun fragen, ob es Sinn macht, Widerspruch gegen die Musterung einzulegen, wie man eine solche begründet und wie sowohl bei Annahme als auch Ablehnung des Widerspruches der weitere Verlauf wäre.

Könnten dadurch eventuell Nachteile entstehen, was eine mögliche Einberufung anbelangt? Also beispielsweise, dass ich ohne Widerspruch einzulegen eventuell gar nicht einberufen werde und bei einem Widerspruch gegen die Musterung die Wahrscheinlichkeit, einberufen zu werden, steigt?!

Als zusätzliche vielleicht nützliche Ergänzung, beim EUF oder wie der Spaß heißt, hatte ich einen Schnitt von 2,3.


Vielen, vielen Dank bereits im Voraus für die Antworten!

Viele Grüße, Tom
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 8. Juni 2010, 23:09:32 »

Ich wurde heute T2 gemustert.

Ich hatte im Vorfeld ein Attest meines Orthopäde besorgt, mit folgenden Befunden:

Metatarsalgie rechts (bei längerer Belastung)
Hohl-Spreiz-Fuß beidseitig; Behandlung durch Einlagen
rezidivierendes Handrücken-Ganglion links; Salbeneinreibungen empfohlen

Zunächst: Dein Tauglichkeitsgrad heißt wehrdienstfähig, dein Verwendungsgrad heißt verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten.

Dein Attest zählt zwar 3 Diagnosen auf, irgendwelche Schlussfolgerungen (und darauf kommt es an) sind aber nicht enthalten. Das Attest hat hoffentlich nichts gekostet.

Angegeben habe ich beim Musterungsarzt zudem einen Bänderriss im linken Sprunggelenk. Über die genauen Befunde damals im Zusammenhang mit dem Bänderriss (etwa 1,5 Jahre) weiß ich nicht genau Bescheid. Wurde nach diversen Diagnosen aber ausbleibender Besserung zur Kernspintomographie geschickt, dabei hörte ich etwas von Bänderriss und Sehnenscheidenentzündung.

Also nichts genaues weiß man nicht.

Der Musterungsarzt meinte als Begründung für T2, dass er die Befunde des Attestes nicht merkt (oder ähnliche Formulierung). Ich finde jedoch, dass bereits durch die Wörter "rezidivierend" (=wiederkehrend) sowie "bei längerer Belastung" eine Feststellung durch den Musterungsarzt eigentlich nicht möglich war.

Die Frage ist, ob im Wehrdienst mit seinen typischen Tätigkeiten Einschränkungen zu erwarten sind oder nicht. Ob das so ist, das weiß womöglich dein Arzt.

Des Weiteren habe ich auf der Seite zentralstelle-kdv.de unter der Gesundheitsnummer 71 gelesen, dass "Einlagenträger mit guter Leistungsfähigkeit" eigentlich der Graduation 3 entsprechen.

Die Dienstvorschrift bindet den Musterungsarzt in gewisser Weise bei der Erstellung seines VOrschlages zum Tauglichkeits- und Verwendungsgrad. Hier empfiehlt die Vorschrift die Gradation III, daraus folgt, dass der Musterungsarzt nach dieser Vorschrift bestenfalls die Signierziffer 2 vorschlagen soll, also den Tauglichkeitsgrad, den du letztlich vom KWEA auch erhalten hast.

Wieso bin ich dann T2 und nicht eine Stufe schlechter?

Die Wahrheit: Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Die Sicht des Musterungsarztes: Weil das da (in der Dienstvorschrift) so steht. Gradation III => "T2".

Um noch einmal zu dem Bänderriss zu kommen. Aufgefallen ist mir eine leichte Bewegungseinschränkung im damals verletzten linken Sprunggelenk. Nach der Verletzung konnte ich etwa ein halbes Jahr keinen Sport treiben. Wenn ich jetzt die beiden Beine parallel habe und wie zu Kniebeugen nach unten in die Knie gehe, hebt sich die Ferse des linken Fußes ein nicht allzu großes aber doch deutlich erkennbares Stück vor der des rechten, was ich persönlich als Bewegungseinschränkung empfinde. Das wurde jedoch durch den Musterungsarzt nicht angesprochen (habe eine Bewegungseinschränkung erwähnt, er hat im weiteren Verlauf der Musterung die beiden Sprunggelenke etwas bewegt, dabei anscheinend diese Einschränkung nicht festgestellt).

Du solltest einen vernünftigen Orthopäden aufsuchen und diesen bitten, hierzu Stellung zu nehmen. Aber nicht so, dass er schreibt, dass da eine Bewegungseinschränkung vorhanden ist, sondern er soll darlegen, wie stark diese ist und welche Tätigkeiten bzw. Bewegungen und Bewegungsabläufe gemieden werden sollen.

Wenn man bei Gesundheitsnummer 50 zudem auch in der Graduation III ist, ist das vermutlich auch zu erwähnen?!

Ob da nun Gradation III steht oder nicht, ist erstmal vollkommen egal. Das spricht ja eher für die Richtigkeit des Musterungsergebnisses. Die Frage, die du dir stellen solltest ist, ob du den Angforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen bist oder nicht. Und wenn nein, warum nicht.

Ich wollte nun fragen, ob es Sinn macht, Widerspruch gegen die Musterung einzulegen,

Es macht fast immer Sinn, Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einzulegen.

wie man eine solche begründet

Bevor man an eine Begründung denkt, sollte man erstmal feststellen, wie das KWEA zu dem Musterungsergebnis gekommen ist, es sollte also Akteneinsicht in die Gesundheitsakte beantragt werden, bestenfalls durch Übersendung einer Kopie dieser Akte an dich.

und wie sowohl bei Annahme als auch Ablehnung des Widerspruches der weitere Verlauf wäre.

Na entweder ändert das KWEA oder die vorgesetzte Behörde (Wehrbereichsverwaltung) den Bescheid oder die vorgesetzte Behörde weist den Widerspruch als unbegründet zurück.

Könnten dadurch eventuell Nachteile entstehen, was eine mögliche Einberufung anbelangt?

nein.

Also beispielsweise, dass ich ohne Widerspruch einzulegen eventuell gar nicht einberufen werde und bei einem Widerspruch gegen die Musterung die Wahrscheinlichkeit, einberufen zu werden, steigt?!

nein.

Als zusätzliche vielleicht nützliche Ergänzung, beim EUF oder wie der Spaß heißt, hatte ich einen Schnitt von 2,3.

Die EUF ist weder Voraussetzung für eine Einberufung, noch hat sie Einfluss auf die Frage der Tauglichkeit.
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 8. Juni 2010, 23:43:41 »

Zuerst einmal danke für die schnelle und kompetente Hilfe!


Das Attest hat leider schon etwas gekostet. Die einzige Schlussfolgerung, die daraus hervorgeht ist "bei längerer Belastung" aber wirklich konkret ist das natürlich auch nicht, das stimmt. Habe mir dabei aber eigentlich nichts gedacht, da ich mich nicht wirklich damit auskenne. Da die Arzthelferin mich noch gefragt hab, ob ich zum Bund möchte, was ich verneint habe, meinte sie, er schreibt mir was, daher bin ich davon ausgegangen, dass das schon passen würde..



Mein Plan sieht nun vor, wegen der Bewegungseinschränkung meinen Orthopäde ein weiteres Mal aufzusuchen. Werde ihn dann auf eine mögliche 2. Musterung ansprechen, die im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs wohl zu erwarten ist, wenn ich mich richtig informiert habe?!


Würde denn beispielsweise ein Attest, dass ich nicht in der Lage bin, schwere Lasten zu heben, besser sein, als der bloße Befund des rezidivierenden Handrücken-Ganglions?!




Der Ablauf der Widerspruchs wäre vermutlich folgender:

Lediglich formaler Widerspruch mit Bitte um Sendung einer Kopie der Akte. (In der Antwort stand "bestenfalls durch Übersendung einer Kopie der Akte an dich". Wie ist das bestenfalls gemeint? Was wäre eine andere Möglichkeit der Einsichtnahme? Persönlich vor Ort?)
Dann müsste ich vermutlich innerhalb einer gewissen Frist eine Begründung übersenden,woraufhin der Widerspruch abgelehnt oder angenommen wird. Bei einer Ablehnung bliebe mir vermutlich nichts anderes übrig, als (vom Gerichtsweg abgesehen) micht mit der Tauglichkeit zufrieden zu geben und den KDV-Antrag zu stellen. Wenn der Widerspruch angenommen wird, reichen dann eingesandte Atteste meines Orthopäden oder kommt es zu einer zweiten Musterung oder dergleichen?

Bei falschen Annahmen meinerseits bitte korrigieren Zwinkernd





Zusammenfassend ist es also der richtige Weg, zunächst Widerspruch einzulegen, mit Bitte um Übersendung einer Kopie der Akte, zur Formulierung der Begründung. Anschließend zum Orthopäden, um die Sache bezüglich des Bänderrisses zu klären und ihn wohl auf die "misslungene" Musterung inklusive seinem Attest anzusprechen, mit Bitte um Formulierung von Einschränkungen bzw. nicht ausführbaren Tätigkeiten.

Liege ich damit richtig?


Danke nochmal!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 9. Juni 2010, 00:55:41 »

...
Mein Plan sieht nun vor, wegen der Bewegungseinschränkung meinen Orthopäde ein weiteres Mal aufzusuchen. Werde ihn dann auf eine mögliche 2. Musterung ansprechen, die im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs wohl zu erwarten ist, wenn ich mich richtig informiert habe?!

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass du im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung erneut untersucht wirst. Eine "zweite Musterung" ist das aber nicht.

Würde denn beispielsweise ein Attest, dass ich nicht in der Lage bin, schwere Lasten zu heben, besser sein, als der bloße Befund des rezidivierenden Handrücken-Ganglions?!

Was sind "schwere Lasten"? Warum kannst du diese nicht tragen? Was könnte passieren, wenn du dies doch tust?

Der Arzt sollte in den Kategorien denken, auf die es ankommt. Die Mindestanforderungen kann man hier nachlesen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152

Dieser Aufstellung kannst du entnehmen, wie viele kg getragen werden müssen und wie lange. Darauf sollte der Arzt eingehen.


Der Ablauf der Widerspruchs wäre vermutlich folgender:

Lediglich formaler Widerspruch mit Bitte um Sendung einer Kopie der Akte. (In der Antwort stand "bestenfalls durch Übersendung einer Kopie der Akte an dich". Wie ist das bestenfalls gemeint? Was wäre eine andere Möglichkeit der Einsichtnahme? Persönlich vor Ort?)

Das KWEA wird dir erzählen, dass dies nur vor Ort geht. Das stimmt so natürlich nicht. Gleichzeitig wird man ggf. versuchen, dich dahingehend zu "beraten", dass dein Widerspruch ohnehin aussichtslos ist. Deswegen sollte eine persönliche Einsichtnahme in die Akten eher vermieden werden. Wenn das KWEA auf stur schaltet, dann könntest du klagen (und in der Zwischenzeit das Widerspruchsverfahren verlieren) oder halt hingehen und "auf Durchzug" schalten und dir die notwendigen Informationen (Diagnosen, Gesundheitsnummern) notieren.

Dann müsste ich vermutlich innerhalb einer gewissen Frist eine Begründung übersenden,woraufhin der Widerspruch abgelehnt oder angenommen wird.

Ich weiß nicht, was du unter "angenommen" verstehst. Entweder wird der Musterungsbescheid durch einen Widerspruchsbescheid geändert - oder eben nicht.

Bei einer Ablehnung bliebe mir vermutlich nichts anderes übrig, als (vom Gerichtsweg abgesehen) micht mit der Tauglichkeit zufrieden zu geben und den KDV-Antrag zu stellen. Wenn der Widerspruch angenommen wird, reichen dann eingesandte Atteste meines Orthopäden oder kommt es zu einer zweiten Musterung oder dergleichen?

Ob dein Widerspruch Erfolg hatte, das weißt du hinterher.

Zusammenfassend ist es also der richtige Weg, zunächst Widerspruch einzulegen, mit Bitte um Übersendung einer Kopie der Akte, zur Formulierung der Begründung.

Ja, du möchtest aber die Gesundheitsakte, nicht irgend eine andere Akte.

Anschließend zum Orthopäden, um die Sache bezüglich des Bänderrisses zu klären und ihn wohl auf die "misslungene" Musterung inklusive seinem Attest anzusprechen, mit Bitte um Formulierung von Einschränkungen bzw. nicht ausführbaren Tätigkeiten.

Das solltest du parallel angehen.
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 9. Juni 2010, 11:35:52 »

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass du im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung erneut untersucht wirst. Eine "zweite Musterung" ist das aber nicht.

Was bedeutet "nicht unwahrscheinlich"? Reicht andernfalls ein Attest meines Arztes indem er schreibt, ich kann bestimmte Tätigkeiten, die jedoch zur Mindestanforderung gehören nicht ausüben?

Das KWEA wird dir erzählen, dass dies nur vor Ort geht. Das stimmt so natürlich nicht. Gleichzeitig wird man ggf. versuchen, dich dahingehend zu "beraten", dass dein Widerspruch ohnehin aussichtslos ist. Deswegen sollte eine persönliche Einsichtnahme in die Akten eher vermieden werden. Wenn das KWEA auf stur schaltet, dann könntest du klagen (und in der Zwischenzeit das Widerspruchsverfahren verlieren) oder halt hingehen und "auf Durchzug" schalten und dir die notwendigen Informationen (Diagnosen, Gesundheitsnummern) notieren.

D.h., wenn ich keine Kopie der Gesundheitsakte bekomme, nicht klagen möchte, sowie eine persönliche Einsichtnahme nur sehr schwer möglich wäre, müsste ich die Begründung des Widerspruches "rein gefühlsmäßig" mit Hilfe der Atteste meines Orthopäden in denen er die oben bereits erwähnten Einschränkungen, die eine gewisse Mindestanforderung nicht zulassen, verfassen?

Ob dein Widerspruch Erfolg hatte, das weißt du hinterher.

Was heißt hinterher? Ich sende zunächst einen Widerspruch und im Anschluss daran die Begründung inklusive meiner Atteste. Daraufhin bekomme ich Bescheid, ob der Musterungsbescheid geändert wurde, durch den Widerspruchsbescheid, oder nicht, richtig?

Das solltest du parallel angehen.


Nochmal zum klaren Verständnis.. Wie oben bereits beschrieben sende ich zunächst einen Widerspruch, indem ich nur kurz beschreibe, ich lege Widerspruch ein, gegen den Musterungsbescheid. Daraufhin gehe ich zum Orthopäde, bespreche mit ihm die Sache und sende anschließend die Begründung inklusive der Atteste ans KWEA?



Ein Zusatz noch, mein bereits beschriebenes Attest habe ich beim KWEA gelassen, da ich nicht dachte, dass ich das noch einmal bräuchte. Wenn ich die Begründung formuliere, reicht es, wenn ich schreibe, dass ich der Ansicht bin, dass auf die Metatarsalgie bei längerer Belastung sowie auf das rezidivierende Handrücken-Ganglion, welches mit Attest, dass dem KWEA vorliegt, nicht genügend eingegangen wurde?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 9. Juni 2010, 12:38:09 »

Was bedeutet "nicht unwahrscheinlich"? Reicht andernfalls ein Attest meines Arztes indem er schreibt, ich kann bestimmte Tätigkeiten, die jedoch zur Mindestanforderung gehören nicht ausüben?

Das Widerspruchsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren. Dein Ziel ist, dass der Tauglichkeitsgrad geändert wird. Hierzu bedarf es aber nicht zwangsläufig einer erneuten ärztlichen Untersuchung durch den Musterungsarzt. Wenn die von dir vorgelegten Befundberichte schlüssig, glaubwürdig und ausreichend sind, dann könnte man auch ohne erneute Untersuchung zu einem anderen Ergebnis kommen.

D.h., wenn ich keine Kopie der Gesundheitsakte bekomme, nicht klagen möchte, sowie eine persönliche Einsichtnahme nur sehr schwer möglich wäre, müsste ich die Begründung des Widerspruches "rein gefühlsmäßig" mit Hilfe der Atteste meines Orthopäden in denen er die oben bereits erwähnten Einschränkungen, die eine gewisse Mindestanforderung nicht zulassen, verfassen?

Nein, dann solltest du auf Einsichtnahme vor Ort bestehen und dir die notwendigen Informationen abschreiben.

Was heißt hinterher? Ich sende zunächst einen Widerspruch und im Anschluss daran die Begründung inklusive meiner Atteste. Daraufhin bekomme ich Bescheid, ob der Musterungsbescheid geändert wurde, durch den Widerspruchsbescheid, oder nicht, richtig?

Richtig. Am Ende des Widerspruchsverfahrens gibt es einen Widerspruchsbescheid. Dem kannst du entnehmen, ob du Erfolg hattest.

Nochmal zum klaren Verständnis.. Wie oben bereits beschrieben sende ich zunächst einen Widerspruch, indem ich nur kurz beschreibe, ich lege Widerspruch ein, gegen den Musterungsbescheid. Daraufhin gehe ich zum Orthopäde, bespreche mit ihm die Sache und sende anschließend die Begründung inklusive der Atteste ans KWEA?

Nein, zwischendurch beantragst du noch Akteneinsicht und versuchst zu ergründen, wie der Musterungsarzt zu seinem Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad gekommen ist. Vorher macht eine Begründung des Widerspruchs wenig Sinn.

Ein Zusatz noch, mein bereits beschriebenes Attest habe ich beim KWEA gelassen, da ich nicht dachte, dass ich das noch einmal bräuchte. Wenn ich die Begründung formuliere, reicht es, wenn ich schreibe, dass ich der Ansicht bin, dass auf die Metatarsalgie bei längerer Belastung sowie auf das rezidivierende Handrücken-Ganglion, welches mit Attest, dass dem KWEA vorliegt, nicht genügend eingegangen wurde?

Das war jetzt aber auch wieder ein Schuss ins Blaue. Was ist eine "längere Belastung"? Was ist "nicht genügend eingegangen". Das ist alles nichts greifbares.
[/quote]
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 9. Juni 2010, 20:19:08 »

Das war jetzt aber auch wieder ein Schuss ins Blaue. Was ist eine "längere Belastung"? Was ist "nicht genügend eingegangen". Das ist alles nichts greifbares.

Ich wollte damit eigentlich lediglich darauf hinaus, ob Bezüge auf das dem KWEA vorliegenden Attest so richtig sind. Dass die beiden von dir kritisierten Formulierungen nicht richtig sind, ist klar.


Ich werde also nun Widerspruch einlegen, gegen den Musterungsbescheid und eine Zusendung einer Kopie der Gesundheitsakte beantragen. Mit den der Akte entnommenen Daten gehe ich zu meinem Orthopäde und werde mich mit diesem darüber unterhalten, ob es möglich ist, ein Attest auf die Mindestanforderungen beim Bund zu beziehen. Wenn dies der Fall ist, sende ich das Attest mit der Begründung, wieso der erste Musterungsbescheid meiner Ansicht nach falsch war, an das KWEA.

Richtig?


Ist es ratsam, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden? (Habe ich des Öfteren gelesen.)

Gruß
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 9. Juni 2010, 23:17:43 »

Richtig?

ja.

Ist es ratsam, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden? (Habe ich des Öfteren gelesen.)

Entweder so oder zusätzlich per Fax, so dass man wenigstens eine Fax-Quittung hat.
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 10. Juli 2010, 00:50:15 »

Hallo zusammen,

nachdem ich nun eben Widerspruch eingelegt habe und gleichzeitig die Zusendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte beantragt habe, teilte mir die Dame zunächst 3-4 Tage später mit, dass eine Einsichtnahme nur in den Räumen des KWEAs erfolgen kann und aus organisatorischen Gründen dies auch nur freitags möglich ist und ich doch bitte einen Termin vereinbaren solle.

Daraufhin habe ich einen Brief zurückgeschrieben, auf Grundlage einer Empfehlung des users "svennie", den ich an anderer Stelle hier im Forum entdeckt hatte. Vorgestern wurde mir nun wiederum geantwortet, dass die Einsichtnahme in die Personalakte grundsätzlich bei einer Dienststelle der Bundeswehr zu erfolgen hat, nach der Verordnung über die Führung der Personalakten der Soldaten und der ehemaligen Soldaten (SPersAV).

Am Ende des Briefes steht letztendlich "Ausnahmsweise erhalten Sie eine Kopie der Gesundheitsunterlagen für Ihre Akten. Ich erwarte die Begründung Ihres Widerspruchs bis 21.07.2010.
"

Zunächst hätte ich eine grundsätzliche Frage: Ich befinde mich vom 18.7. bis zum 23.7. auf Abifahrt in Rom. Ist es möglich, eine Fristverlängerung über den 21.07. hinaus zu erreichen, da ich an 4 Tagen der Frist verhindert bin und diese Zeit nicht für die Widerspruchsbegründung verwenden kann?


Ich werde morgen in Ruhe noch einmal die genauen Ergebnisse schildern und meine Ansätze beschreiben, wie ich gedenke, vorzugehen.

Ganz grundsätzlich hätte ich jedoch noch die Frage, ob es besser ist, sich auf etwas zu beziehen, was bei den Gesundheitsnummern in der 4. Spalte vermerkt ist, also beispielsweise ein chronisch instabiles Sprunggelenk oder ob es ausreicht, sich auf die Mindestanforderungen zu beziehen also beispielsweise, dass ein Marsch bis 4 Stunden nicht möglich ist? Natürlich immer mit der Begründung, wieso dieser beispielsweise nicht möglich wäre.

Vielen Dank bereits wieder im Vorraus!

Grüße, Tom
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 10. Juli 2010, 12:02:07 »

Am Ende des Briefes steht letztendlich "Ausnahmsweise erhalten Sie eine Kopie der Gesundheitsunterlagen für Ihre Akten. Ich erwarte die Begründung Ihres Widerspruchs bis 21.07.2010.

Und, waren die Unterlagen dabei? Vollständig?

Es steht zwar in dieser Verordnung, dass die Einsichtnahme nur bei der entsprechenden Dienststelle der Bundeswehr erfolgen darf, in der Verordnung steht aber auch, dass Kopien gefertigt werden können,
"soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Hinderungsgrund kann insbesondere ein besonderes Vertraulichkeitsbedürfnis hinsichtlich einzelner dienstlicher Vorgänge oder darin enthaltener Daten Dritter sein."

Daraus folgt, dass die Behörde abwägen muss, ob es Kopien erstellen kann. Letztlich ist die Vorschrift so auszulegen, dass Kopien gefertigt werden müssen, es sei denn, ausreichende Gründe (militärische Geheimhaltung) sprechen dagegen.

Zunächst hätte ich eine grundsätzliche Frage: Ich befinde mich vom 18.7. bis zum 23.7. auf Abifahrt in Rom. Ist es möglich, eine Fristverlängerung über den 21.07. hinaus zu erreichen, da ich an 4 Tagen der Frist verhindert bin und diese Zeit nicht für die Widerspruchsbegründung verwenden kann?

Grundsätzlich ja.

Ich werde morgen in Ruhe noch einmal die genauen Ergebnisse schildern und meine Ansätze beschreiben, wie ich gedenke, vorzugehen.

Ganz grundsätzlich hätte ich jedoch noch die Frage, ob es besser ist, sich auf etwas zu beziehen, was bei den Gesundheitsnummern in der 4. Spalte vermerkt ist, also beispielsweise ein chronisch instabiles Sprunggelenk oder ob es ausreicht, sich auf die Mindestanforderungen zu beziehen also beispielsweise, dass ein Marsch bis 4 Stunden nicht möglich ist? Natürlich immer mit der Begründung, wieso dieser beispielsweise nicht möglich wäre.

Da man beim KWEA in den falschen Kategorien denkt (in denen der Dienstvorschrift mit den Gesundheitsnummern) ist es letztlich einfacher, sich auf diese zu beziehen und als Beiwerk dann noch die Mindestanforderungen zu bemühen.
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 10. Juli 2010, 14:02:24 »


Und, waren die Unterlagen dabei? Vollständig?

Es waren dabei: Mein bei der Musterung abgegebenes Attest, "Ärztliche Entscheidung/Verwendungsausweis", Ergebnis des Hörtests, "Gesundheitliche Vorgeschichte" sowie der "Untersuchungsbogen". Ich nehme mal an, das ist komplett?!

Es steht zwar in dieser Verordnung, dass die Einsichtnahme nur bei der entsprechenden Dienststelle der Bundeswehr erfolgen darf, in der Verordnung steht aber auch, dass Kopien gefertigt werden können,
"soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Hinderungsgrund kann insbesondere ein besonderes Vertraulichkeitsbedürfnis hinsichtlich einzelner dienstlicher Vorgänge oder darin enthaltener Daten Dritter sein."

Daraus folgt, dass die Behörde abwägen muss, ob es Kopien erstellen kann. Letztlich ist die Vorschrift so auszulegen, dass Kopien gefertigt werden müssen, es sei denn, ausreichende Gründe (militärische Geheimhaltung) sprechen dagegen.

Alles klar, danke für die Aufklärung!
Grundsätzlich ja.

Wie müsste ich da vorgehen?

"Aufgrund eines Rom-Aufenthalts im Zusammenhang mit meiner Abiturfahrt vom 18.07. bis zum 23.07. beantrage ich eine Verlängerung der Frist für die Übersendung der Begründung meines Widerspruches."

So in der Art?!

Da man beim KWEA in den falschen Kategorien denkt (in denen der Dienstvorschrift mit den Gesundheitsnummern) ist es letztlich einfacher, sich auf diese zu beziehen und als Beiwerk dann noch die Mindestanforderungen zu bemühen.

Alles klar, danke!


Ich habe mir nun die Gesundheitsnummern mit den vermerkten Gradationen angesehen. Bei Gesundheitsnummer 59 ist eine III vermerkt, vermutlich wegen: "Nach Verletzung, Krankheit oder Operation zurückgebliebene geringe Gelenkveränderung."

Das kommt vermutlich daher, dass ich mit dem Fuß umgeknickt bin, vor einiger Zeit und anschließend einen Bänderriss im Außenband sowie eine Sehnenscheidenentzündung hatte. Im weiteren Verlauf war es dann so, dass ich abund zu ohne erkennbaren Grund mit dem Fuß umgeknickt bin, was eventuell ein Zeichen für eine chronische Instabilität sein könnte. Da hier vermutlich wenig Orthopäden anwesend sind, habe ich das gleichzeitig mal im med1-Forum geschrieben und genauer geschildert. Eben jene Chronische Instabilität eines großen Gelenks mit mäßiger Funktionseinschränkung ist unter der Gradation 4 vermerkt.

Ansonsten könnte ich auf die Anforderungen bezogen noch schildern, dass mir längere Märsche mit Gepäck nicht möglich sind, aufgrund der Metatarsalgie. Ich werde nächste Woche nun meinen Orthopäden aufsuchen.

Zur Information: Eine Woche vor der Musterung bin ich ebenfalls zu meinem Orthopäde gegangen, um das rezidivierende Handrücken-Ganglion untersuchen zu lassen. Nach der Untersuchung habe ich die Sprechstundenhilfe informiert, dass ich zur Musterung muss und in dem Brief stand, man solle Facharztberichte mitnehmen. Sie hat mich daraufhin gefragt, ob ich denn zum Bund wolle oder nicht, was ich natürlich verneint habe. Anschließend ist sie mit dem Orthopäde in ein Besprechungszimmer, kam 3-4 Minuten später wieder raus und meinte, er schreibt mir was und dass Atteste etwas kosten. Das Attest hat aber ja nun leider nichts bewirkt. Hätte jemand eventuell Tipps, wie ich das bei einem möglichen Telefonat der Sprechstundenhilfe schildern könnte, um zu erreichen, dass mir erneut ein Attest geschrieben wird, das dann sicher zur Ausmuterung führt? Ich wäre natürlich auch bereit, erneut für das Attest zu bezahlen, wenn die Ausmusterung dadurch gegeben wäre.

Grüße, Tom
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 10. Juli 2010, 17:04:47 »

Wie müsste ich da vorgehen?

"Aufgrund eines Rom-Aufenthalts im Zusammenhang mit meiner Abiturfahrt vom 18.07. bis zum 23.07. beantrage ich eine Verlängerung der Frist für die Übersendung der Begründung meines Widerspruches."

So in der Art?!

du solltest schon schreiben, bis wann die Frist verlängert werden soll und halt auch, dass du wegen der Auslandsreise die Begründung nur später vorgenommen werden kann.

Du beantragst die Fristverlängerung für die Begründung des Widerspruchs, nicht für die Übersendung der Begründung.

... Das Attest hat aber ja nun leider nichts bewirkt.

Tja, jetzt müsste man ergründen, warum. Wie ist es denn formuliert, was für Schlussfolgerungen zieht denn dein Arzt?

Hätte jemand eventuell Tipps, wie ich das bei einem möglichen Telefonat der Sprechstundenhilfe schildern könnte, um zu erreichen, dass mir erneut ein Attest geschrieben wird, das dann sicher zur Ausmuterung führt?

s.o., zunächst muss man herausfinden, warum es mit dem ersten Attest nicht geklappt hat.
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 11. Juli 2010, 15:14:55 »

du solltest schon schreiben, bis wann die Frist verlängert werden soll und halt auch, dass du wegen der Auslandsreise die Begründung nur später vorgenommen werden kann.

Du beantragst die Fristverlängerung für die Begründung des Widerspruchs, nicht für die Übersendung der Begründung.

"Aufgrund eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen meiner Abiturfahrt vom 18.07. bis 23.07. beantrage ich eine Fristverlängerung für die Begründung meines Widerspruches bis zum 29.07.." ?!  (Ist der Rahmen bis zum 29.07. angemessen?)

Tja, jetzt müsste man ergründen, warum. Wie ist es denn formuliert, was für Schlussfolgerungen zieht denn dein Arzt?

Befund: Druckschmerz Metatarsale V rechts, Hohl.Spreizfuß beidseits, typisches Handrücken-Ganglion links

Diagnosen: Hohl-Spreizfuß beidseits, Metatarsalgie rechts, rezidivierendes Handrücken-Ganglion links

Therapie: Verordnung von 2 Paar Weichpolster-Einlagen

Salbeneinreibungen für die linke Hand empfohlen



Nochmals vielen, vielen Dank für die Bemühungen!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 12. Juli 2010, 19:40:53 »

"Aufgrund eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen meiner Abiturfahrt vom 18.07. bis 23.07. beantrage ich eine Fristverlängerung für die Begründung meines Widerspruches bis zum 29.07.." ?!  (Ist der Rahmen bis zum 29.07. angemessen?)

ja, würde ich so machen.

Tja, jetzt müsste man ergründen, warum. Wie ist es denn formuliert, was für Schlussfolgerungen zieht denn dein Arzt?

Befund: Druckschmerz Metatarsale V rechts, Hohl.Spreizfuß beidseits, typisches Handrücken-Ganglion links

Diagnosen: Hohl-Spreizfuß beidseits, Metatarsalgie rechts, rezidivierendes Handrücken-Ganglion links

Therapie: Verordnung von 2 Paar Weichpolster-Einlagen

Das ist aber wirklich ein bißchen sehr dürftig. Dafür wollte der Onkel Doktor Geld?

Da hat sich der Musterungsarzt folgerichtig gedacht, geben wir dem Rekruten seine Einlagen und die Sache ist erledigt.

Zur Frage der Belastbarkeit für den Wehrdienst verliert der Arzt kein einziges Wort. Nichts.

Im Übrigen ist es mit orthopädischen Problemen eher schwierig, eine Ausmusterung zu erreichen.
Gespeichert
t.m91
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 12. Juli 2010, 22:52:54 »

Hm, eventuell Ideen, wie ich die Sache angehen kann? Kann ja schlecht sagen, ich will ein Attest um ausgemustert zu werden. Grinsend
Gespeichert
Seiten: [1] 2
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits