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NeewayRorry
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Die Musterung
widerspruch begründen
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Autor
Thema: widerspruch begründen (Gelesen 2096 mal)
gockel
Newbie
Beiträge: 29
widerspruch begründen
«
am:
6. Februar 2007, 22:31:53 »
hallo,
habe heute meine g-akte bekommen. habe sachen gefunden, die ich anzweifel. muss man das schriftlich formulieren und dann zu dem "gespräch" mit nehmen?
lohnt es sich, einen zeugen am tage der begründung bei der wbv mit zu nehemn?
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #1 am:
6. Februar 2007, 23:33:00 »
Zitat von: gockel am 6. Februar 2007, 22:31:53
hallo,
habe heute meine g-akte bekommen. habe sachen gefunden, die ich anzweifel. muss man das schriftlich formulieren und dann zu dem "gespräch" mit nehmen?
Ein Gespräch muss da eigentlich garnicht stattfinden. Hat die WBV eine Anhörung angesetzt?
Zitat von: gockel am 6. Februar 2007, 22:31:53
lohnt es sich, einen zeugen am tage der begründung bei der wbv mit zu nehemn?
Das würde vermutlich nicht mal funktionieren, da die Sache nicht öffentlich ist (aber wohl protokolliert wird).
Deinen Widerspruch solltest du schriftlich begründen und ggf. weitere Beweiserhebungen beantragen.
Jetzt mal ein Beispiel:
Bereits bei der Musterung wurde auf eine Beinlängendifferenz hingewiesen, diese wurde allerdings nicht dokumentiert und bei der Tauglichkeitsbeurteilung auch nicht berücksichtigt. Es wird daher beantragt durch einen entsprechenden Facharzt feststellen zu lassen, inwieweit sich aus der vorhandenen Beinlängendifferenz Einschränkungen in der Belastbarkeit im Grundwehrdienst, insbesondere in der Grundausbildung, ergeben.
«
Letzte Änderung: 6. Februar 2007, 23:35:25 von svennie
»
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gockel
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Beiträge: 29
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #2 am:
7. Februar 2007, 00:14:55 »
schade, dass das nicht funktioniert. es wurde von der wbv eine anhärung angesetzt. was meinst du mit Beweiserhebungen beantragen? zu weiteren fachärzten geschickt werden?
eine konkretere frage:
wie könnte man begründen, dass man keine kondition hat? bin in sport immer schlecht gewesen
«
Letzte Änderung: 7. Februar 2007, 00:17:22 von gockel
»
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #3 am:
7. Februar 2007, 11:53:24 »
Zitat von: gockel am 7. Februar 2007, 00:14:55
was meinst du mit Beweiserhebungen beantragen? zu weiteren fachärzten geschickt werden?
ja.
Zitat von: gockel am 7. Februar 2007, 00:14:55
eine konkretere frage:
wie könnte man begründen, dass man keine kondition hat? bin in sport immer schlecht gewesen
So einfach ist es nicht. "Schlechte Kondition" hat ja einen Grund. Mangelndes Training, körperliche Gründe warum nicht mehr herauszuholen ist. Ggf. solltest du damit mal zu einem Internisten bzw. Sportarzt und dann die "Mindestanforderungen" mitnehmen. Das riecht dann aber förmlich nach einer allenfalls nur vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit.
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gockel
Newbie
Beiträge: 29
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #4 am:
7. Februar 2007, 23:19:18 »
Zitat von: svennie am 7. Februar 2007, 11:53:24
Das riecht dann aber förmlich nach einer allenfalls nur vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit.
Eagl, hauptsache erst ma bis Anfang WS 08/09 irgendwie hinauszögern
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Fahrrad
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Beiträge: 42
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #5 am:
14. Februar 2007, 15:27:42 »
Wenn ich aber Asthma hab, was ganz schlimm wird wenn ich laufe und die Ärztin mir nur allergisches Asthma eingetragen hat, ist das dann ein Widerspruchsgrund?
Danke für die Antwort
Fahrrad
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Zwickie
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Beiträge: 4
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #6 am:
14. Februar 2007, 15:34:03 »
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 15:27:42
Wenn ich aber Asthma hab, was ganz schlimm wird wenn ich laufe und die Ärztin mir nur allergisches Asthma eingetragen hat, ist das dann ein Widerspruchsgrund?
Soweit ich mich mit dem Theam allergien auskenne (und das tue ich schon ein bisschen) ist jede(oder die meisten) arten von asthma auf eine allergische Reaktion zurückzuführen.
Was du erwähnen kannst ist, das es deiner meinung nach (atteste sind da immer gut) zu schwach berücksichtigt worden ist
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #7 am:
14. Februar 2007, 15:38:13 »
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 15:27:42
Wenn ich aber Asthma hab, was ganz schlimm wird wenn ich laufe und die Ärztin mir nur allergisches Asthma eingetragen hat, ist das dann ein Widerspruchsgrund?
Die Diagnose dürfte ja durchaus richtig sein, die Frage ist doch aber, welche Schlussfolgerung daraus gezogen wird. In der Regel (wenn man sich die Akten nach so einer Musterung mal ansieht) wohl garkeine. Da sollte man ansetzen.
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Fahrrad
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Beiträge: 42
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #8 am:
14. Februar 2007, 16:09:29 »
Hallo,
also dazu muss ich sagen, dass die Ärztin gesagt hat ich dürfe dann halt nur im Winter eingezogen werden. Aber wie gesagt, ich hab auch im Winter Probleme mit der Atmung beim Laufen....
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #9 am:
14. Februar 2007, 16:13:44 »
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 16:09:29
Hallo,
also dazu muss ich sagen, dass die Ärztin gesagt hat ich dürfe dann halt nur im Winter eingezogen werden.
Steht das im Musterungsergebnis.
Im Übrigen: Eine jahreszeitlich bedingte Wehrdienstfähigkeit kennt das Gesetz nicht.
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 16:09:29
Aber wie gesagt, ich hab auch im Winter Probleme mit der Atmung beim Laufen....
Na dann sollte man das Ergebnis erst recht anfechten.
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Fahrrad
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Beiträge: 42
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #10 am:
14. Februar 2007, 16:19:19 »
Also im Musterungsergebnis ist angekreuzt, dass der Arzt eine Einziehung im Winter empfiehlt.
Naja ich habe jetzt erst einmal einen Widerspruch abgeschickt und um EInsichtnahme meiner Akten gebeten. Danke für eure Hilfe
Fahrrad
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #11 am:
14. Februar 2007, 16:45:39 »
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 16:19:19
Also im Musterungsergebnis ist angekreuzt, dass der Arzt eine Einziehung im Winter empfiehlt.
Diese "Empfehlung" ist zum einen unverbindlich, zum anderen im Wehrpflichtgesetz nicht vorgesehen.
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Fahrrad
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Beiträge: 42
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #12 am:
14. Februar 2007, 22:02:30 »
ist das jetzt positiv oder negativ für mich, wenn ich einen erfolgreichen Widerspruch hinlegen will?
Kann ich dann einfach sagen, dass meinem Asthma viel zu wenig beachtung geschenkt wurde?
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #13 am:
14. Februar 2007, 22:09:45 »
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 22:02:30
ist das jetzt positiv oder negativ für mich, wenn ich einen erfolgreichen Widerspruch hinlegen will?
positiv.
Zitat von: Fahrrad am 14. Februar 2007, 22:02:30
Kann ich dann einfach sagen, dass meinem Asthma viel zu wenig beachtung geschenkt wurde?
Das wäre ein wenig einfach. Du müsstest argumentieren, dass die "vorgeschlagenen" Maßnahmen ins Leere laufen, also selbst bei einer Einberufung im Winter trotzdem mit einer erheblichen allergenen Belastung im Grundwehrdienst (9 Monate) und evtl. in der Grundausbildung (erste 3 Monate, ggf. zu wiederholen bei 'Nichtbestehen') zu rechnen ist. Dann müsstest du die Risiken benennen die entstehen und glaubhaft machen, dass diese Risiken im Wehrdienst größer sind als in deinem normalen Alltag.
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Fahrrad
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Beiträge: 42
Re: widerspruch begründen
«
Antworten #14 am:
14. Februar 2007, 22:29:22 »
mmh das hört sich einleuchtend an. Aber allergene Belastung ist doch nachweislich nur im spät frühling bzw sommer oder nicht?
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