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Autor Thema: Wann endlich Musterung ?  (Gelesen 3866 mal)
Magni
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« am: 25. Juli 2010, 00:00:31 »

Hallo,

Vor 1-2Jahren bekam ich einen Brief mit dem Fragebogen etc und schrieb dass ich eben noch zur Schule gehe. Im August werde ich 19.
Nun mach ich wahrscheinlich 2011 mein Abi. Falls ich mich aber auf ein BA-Studium bewerben will, brauch ich einen Nachweis dass ich ausgemustert bin oder meinen Zivildienst/Wehrdienst abgeleistet habe.
Bewerbungsfrist ist bis ~September diesen Jahres und falls ich nicht bald Klarheit habe wird es knapp.
Was kann man machen dass ich endlich gemustert werde bzw. glaubt ihr, dass ich eh bald einen Termin dafür bekomme ?
Am liebsten würde ich augemustert werden, da in dem Jahr nach meinem Abschluss der doppelte Jahrgang(G8+G9) in BaWü und NRW  rauskommt.
Ist die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung nach der Musterung schwerer ?
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svennie
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« Antworten #1 am: 27. Juli 2010, 13:08:49 »

Was kann man machen dass ich endlich gemustert werde bzw. glaubt ihr, dass ich eh bald einen Termin dafür bekomme ?

Du kannst dem KWEA schreiben, dass du alsbald gemustert werden möchtest wegen deiner künftigen Lebensplanung.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ist die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung nach der Musterung schwerer ?

Hä?

Über den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst und zwar frühestens dann, wenn der Musterugnsbescheid nicht mehr durch Widerspruch angefochten werden kann und / oder über einen eingelegten Widerspruch entschieden wurde.
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Magni
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« Antworten #2 am: 27. Juli 2010, 17:55:34 »

Zitat
Hä?

Also, ich muss doch nach meiner Musterung, falls ich nicht ausgemustert werden, einen KDV-Antrag stellen, indem ich auch einen Lebenslauf und ein paar Seiten über mein Gewissen, warum ich nicht zum Bund kann usw. hinzufügen.
Also dass die Begründung/der Antrag durchgeht ist in der Regel kein Problem ?

Danke für die Antwort =)
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svennie
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« Antworten #3 am: 27. Juli 2010, 19:13:36 »

Also, ich muss doch nach meiner Musterung, falls ich nicht ausgemustert werden, einen KDV-Antrag stellen, indem ich auch einen Lebenslauf und ein paar Seiten über mein Gewissen, warum ich nicht zum Bund kann usw. hinzufügen.

Du musst keinen KDV-Antrag stellen. Wenn dich dein Gewissen hindert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, dann kannst du das aber selsbtverständlich jederzeit tun. Vor oder während der Musterung ergeben KDV-Anträge in den allermeisten Fällen aber keinen Sinn.

Also dass die Begründung/der Antrag durchgeht ist in der Regel kein Problem ?

Dass der Antrag durchgeht, ist politisch gewollt. Je mehr efolgreiche KDV-Anträge, desto "gerechter" der Wehrdienst, da die wenigen möglichen Einebrufungen zum Grundwehrdienst dann nur noch unter einer geringeren Zahl von Wehrpflichtigen aufgeteilt werden müssen.
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Magni
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« Antworten #4 am: 11. August 2010, 16:09:17 »

Stell ich damit nicht einen "Antrag auf vorgezogene Musterung" , weil in dem letzen schreiben wo ich bekam, steht ,dass eine Musterung erst ein halbes Jahr vor meinem Abschluss geplant ist.

Kann ich dass so abschicken?

Zitat

Name
Adresse
geb.
Personenkennziffer
Tel.Nr.

Kreiswehrersatzamt XXX

Adresse vom KWE-Amt

Betr.: Antrag auf vorgezogene Musterung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich den „Informationen über Ihren voraussichtlichen Musterungstermin“ entnehmen konnte, ist eine Musterung erst ein halbes Jahr vor meinem Abitur vorgesehen, damit eine einberufungsnahe Musterung erfolgen kann.

Jedoch würde ich mich über einen baldigen Musterungstermin freuen, da ich mich, falls ich ausgemustert werden sollte, in nächster Zeit wegen den Bewerbungsfristen auf einen Platz für ein BA-Studium bewerben muss.

Des Weiteren verzichte ich, falls mein Antrag auf eine vorgezogene Musterung stattgegeben wird, auf die Ladungsfrist.




Mit freundlichen Grüßen

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svennie
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« Antworten #5 am: 11. August 2010, 16:39:27 »

Stell ich damit nicht einen "Antrag auf vorgezogene Musterung" , weil in dem letzen schreiben wo ich bekam, steht ,dass eine Musterung erst ein halbes Jahr vor meinem Abschluss geplant ist.

Eine gesetzlich geregelte "vorzeitige Musterung" gibt es nicht mehr. Du kannst es versuchen.

Kann ich dass so abschicken?

Meinst du nicht, dass sich der Sachbearbeiter nicht schon beim Lesen einen dicken Hals bekommt?

Jedoch würde ich mich über einen baldigen Musterungstermin freuen, da ich mich, falls ich ausgemustert werden sollte, in nächster Zeit wegen den Bewerbungsfristen auf einen Platz für ein BA-Studium bewerben muss.

Du musst dich auf ein BA-Studium bewerben oder du willst!?

Du wirst merken, die Bundeswehr ist kein Wunschkonzert und die Bundeswehr will dich - aus naheliegenden Gründen - offensichtlich nicht zu früh mustern.

Des Weiteren verzichte ich, falls mein Antrag auf eine vorgezogene Musterung stattgegeben wird, auf die Ladungsfrist.

Welche Ladungsfrist?

Es gilt noch immer das ursprünglich gesagte, du kannst unter Verweis auf deine künftige Lebensplanung um einen möglichst baldigen Musterungstermin bitten. Aber wenn du so mit der Tür ins Haus fällst, dann wird das wohl eher nichts.
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Magni
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« Antworten #6 am: 11. August 2010, 17:30:47 »

okay, also einfach kürzer machen

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren (oder lieber den Namen des Bearbeiters, der auf so einem Zettel steht?),

Wegen meiner künftige Lebensplanung, bitte ich um eine baldige Musterung, da ich mich auf ein BA-Studium bewerben möchte und hierfür bald die Bewerbungfristen ablaufen. (oder auch dass mit dem BA-Studium weglassen?)

Mit freundlichen Grüßen


Zitat
Du musst dich auf ein BA-Studium bewerben oder du willst!?

Du wirst merken, die Bundeswehr ist kein Wunschkonzert und die Bundeswehr will dich - aus naheliegenden Gründen - offensichtlich nicht zu früh mustern.

Eigentlich ja nur wollen. Ich weiss aber auch nicht welchen Grund es geben sollte, dass ich nicht gemustert werden soll. In meiner Klasse sind schon alle außer 3(mich eingeschlossen), schon gemustert, dabei auch jüngere als ich. (bis auf einer sogar alle ausgemustert und gleiches KWE-Amt).
 

Zitat
Welche Ladungsfrist?

Im Internet hatte ich gelesen, dass zwischen der Einladung und tatsächlicher Musterung, mindestens 2Wochen vergehen müssen und falls man darauf verzichtet auch evt. kurzfristiger einen Termin bekommt.

Edit:/ Kann Veganismus ein Ausmuterungsgrund sein?
« Letzte Änderung: 11. August 2010, 21:13:06 von Magni » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 15. August 2010, 18:43:55 »

(oder auch dass mit dem BA-Studium weglassen?)

Genau das solltest du tun, die Bundeswehr wird dich doch nicht deshalb früher mustern, weil du keinen Wehrdienst leisten möchtest.

Eigentlich ja nur wollen. Ich weiss aber auch nicht welchen Grund es geben sollte, dass ich nicht gemustert werden soll.

Niemand redet davon, dass du überhaupt nicht gemustert werden sollst, es werden aber tatsächlich einige Wehrpflichtige einfach so nicht gemustert. Jedes Kreiswehrersatzamt hat bestimmte Kapazitäten frei, da können halt soundsoviele Wehrpflichtige pro Werktag gemustert werden.

Du bist von jetzt an gesehen für mehrere Monate garantiert nicht einberufbar, man wird also derzeit eher nicht mustern.

In meiner Klasse sind schon alle außer 3(mich eingeschlossen), schon gemustert, dabei auch jüngere als ich. (bis auf einer sogar alle ausgemustert und gleiches KWE-Amt).

Tja, so viel zum Thema "jeder ist wichtig" (Ich glaub das war Herr Scharping oder war es doch schon Herr Struck?)

Es kann sein, dass man auch dich mustern wollte, dann aber ein Musterungsarzt krank geworden ist. Die Wege dieser Ämter sind unergründlich.

Im Internet hatte ich gelesen, dass zwischen der Einladung und tatsächlicher Musterung, mindestens 2Wochen vergehen müssen und falls man darauf verzichtet auch evt. kurzfristiger einen Termin bekommt.

Die entsprechende Verordnung (Wehrpflichtverodnung) wurde 2005 aufgehoben und durch eine ersetzt, die nur noch die Kostenerstattung regelt.

Edit:/ Kann Veganismus ein Ausmuterungsgrund sein?

Ja, kann nicht nur, ist sogar so, weil eine ausgewogene Ernährung durch Truppenverpflegung nicht mehr möglich ist.
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Magni
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« Antworten #8 am: 27. September 2010, 13:42:09 »

Heute war ich bei der Musterung und bin verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten. (zu klein+Brille)
In meiner Klasse sind 3 von 10 wehrdienstfähig(tolle Wehrgerechtigkeit ^^)
Der Mann , welcher mit einem nach der EUF redet hatte gemeint dass eine vegane Ernährung schon irgendwie gehen würde, da Moslems ja auch nicht alles essen würden.
Nur hatte er das Wort "vegan" wohl zum ersten mal gehört und er meinte auch ich soll , wenn ich einberufen worden bin, einfach mit der Küche reden. Nur falls es dann doch nicht geht, ist es irgendwie zu spät.

Es scheint ja nicht so unwahrscheinlich dass bis zum 1.7. der Wehrdienst ausgesetzt wird, ich also dann nicht mehr einberufen werde.
Müssen die Zivis ihren Dienst dann trotzdem noch ableisten ?

Danke für die Antworten =)

Edit:/ Ich hab gerade noch einwenig gegoogled und fand Hinweise auf das "Merkblatt für Wehrpflichtige mit besonderen Kostformen", aber leider nichts direktes, ist dass von 1997 noch immer gültig?
Weil in den Foren-Einträgen reicht es zur Ausmusterung oder auch um den Wehrdienst zu verweigern da

Zitat
Im Rahmen der in den Truppenküchen angebotenen Komponentenverpflegung ist eine ausgewogene Auswahl für Ovo-Lacto- und Lacto-Vegetarier möglich. Hierzu kann die Beratung durch den Truppenarzt in Anspruch genommen werden.
Extreme Ernährungsformen, die den Ausschluss zahlreicher Lebensmittelgruppen und/oder eine einseitige Nahrungsmittelauswahl beinhalten (Vegane Kost, Makrobiotik, ...) sind gesundheitlich bedenklich.

Falls dass noch immer gültig sein sollte, dann würde sich der Bund nicht mal mit ihren eigenen Zeug auskennen...

edit:/ in Forenbeiträgen von letztem Jahr haben sie solch ein Merkblatt sogar mit heim bekommen. Unentschlossen
« Letzte Änderung: 27. September 2010, 15:27:56 von Magni » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 27. September 2010, 19:18:41 »

In meiner Klasse sind 3 von 10 wehrdienstfähig(tolle Wehrgerechtigkeit ^^)

Willst du Gerechtigkeitsgründen Wehrdienstunfähige zu Wehrdienstfähigen umdeklarieren!?

Gerechtigkeit kann es nur unter vergleichbaren Gruppen geben, also innerhalb der Gruppe der Wehrdienstfähigen.

Der Mann , welcher mit einem nach der EUF redet hatte gemeint dass eine vegane Ernährung schon irgendwie gehen würde, da Moslems ja auch nicht alles essen würden.
Nur hatte er das Wort "vegan" wohl zum ersten mal gehört und er meinte auch ich soll , wenn ich einberufen worden bin, einfach mit der Küche reden.

Der Mann ist gut. Mit der Küche reden. Der Koch kann sich Monate im Voraus seinen Speiseplan genehmigen lassen und etwas anderes als draufsteht, gibt es nicht, da wird allenfalls im Detail etwas getauscht. Joghurt von Montag gegen den Pudding von Dienstag. Erdbeermarmelade von Donnerstag gegen den Honig für Freitag. Aber auch der Koch kann ein Schnitzel nicht zum Salat umorganisieren.

Nur falls es dann doch nicht geht, ist es irgendwie zu spät.

Du solltest Widerspruch einlegen und nochals auf deine vegane Ernährung hinweisen.

Es scheint ja nicht so unwahrscheinlich dass bis zum 1.7. der Wehrdienst ausgesetzt wird, ich also dann nicht mehr einberufen werde.

Müssen die Zivis ihren Dienst dann trotzdem noch ableisten ?

Der (verpflichtende) Zivildienst würde dann ebenfalls ausgesetzt werden.

Edit:/ Ich hab gerade noch einwenig gegoogled und fand Hinweise auf das "Merkblatt für Wehrpflichtige mit besonderen Kostformen", aber leider nichts direktes, ist dass von 1997 noch immer gültig?

Ich gehe davon aus.

Weil in den Foren-Einträgen reicht es zur Ausmusterung oder auch um den Wehrdienst zu verweigern da

Den Wehrdienst verweigern kann man aus Gewissensgründen, nicht aber weil einem das Essen nicht passt.

Da mit dem Essen ginge nur über die Tauglichkeit.

Falls dass noch immer gültig sein sollte, dann würde sich der Bund nicht mal mit ihren eigenen Zeug auskennen...

Nein!?

Gut, dass der Fraß dort eh nicht gesund ist, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Aber ob "extreme Kostformen" für die Gesundheit auf Dauer förderlich sind, das würde ich schon bestreiten.
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« Antworten #10 am: 27. September 2010, 20:17:03 »

Zitat
Den Wehrdienst verweigern kann man aus Gewissensgründen, nicht aber weil einem das Essen nicht passt.
Vielleicht hatte er auch nur Glück: http://vegan-forum.de/input-f29/erfolgreiche-verweigerung-grund-veganismus-t736.html
Die Begründung mit dem der Antrag durchging ist schon lustig...

Zitat
Du solltest Widerspruch einlegen und nochals auf deine vegane Ernährung hinweisen.

Innerhalb von 14Tagen, formlos und per Einschreiben ,einfach dass ich Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlege, da meine vegane Ernährung nicht berücksichtigt wurde und ich dadurch an der Gemeinschaftsverpflegung nicht teilnehmen kann.

Wenn man nun eine Glaskugel hätte ob es nächstes Jahr überhaupt noch den Wehrdienst gibt...
Zitat
Nein!?
Warum nein? Du bist doch auch der Meinung, dass eine vegane Ernährung nicht möglich ist.


Zitat
Aber ob "extreme Kostformen" für die Gesundheit auf Dauer förderlich sind, das würde ich schon bestreiten.
So extrem ist sie gar nicht Zwinkernd
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« Antworten #11 am: 27. September 2010, 21:00:17 »

Die Begründung mit dem der Antrag durchging ist schon lustig...

Eher traurig, andere werden nicht anerkannt, weil sie ihren Antrag angeblich irgendwo abgeschrieben haben. Beweise? Keine!

Innerhalb von 14Tagen, formlos und per Einschreiben ,einfach dass ich Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlege, da meine vegane Ernährung nicht berücksichtigt wurde und ich dadurch an der Gemeinschaftsverpflegung nicht teilnehmen kann.

Du solltest den Widerspruch zunächst überhaupt nicht begründen, dann Akteneinsicht beantragen (Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte). Dann kannst du sehen, ob das überhaupt berücksichtigt wurde und wenn ja, wie.

Wenn man nun eine Glaskugel hätte ob es nächstes Jahr überhaupt noch den Wehrdienst gibt...

tja, so ist das. Seit Jahren warten viele auf die erlösende Nachricht, jetzt wirds ernst und man zieht die endgültige Entscheidung sinnlos in die Länge.

Warum nein? Du bist doch auch der Meinung, dass eine vegane Ernährung nicht möglich ist.

Ich vermute, dass die Bundeswehr eine solche Ernährung nicht leisten kann.

Zitat
Aber ob "extreme Kostformen" für die Gesundheit auf Dauer förderlich sind, das würde ich schon bestreiten.
So extrem ist sie gar nicht Zwinkernd

Mit extrem habe ich jetzt nur mal die Bundeswehr zitiert. Man kann sich aber darüber streiten, ob vegane Ernährung ausgewogen ist und ob sie ausreichend ist, um so versorgt einen Krieg gewinnen zu können.
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« Antworten #12 am: 4. Oktober 2010, 16:54:39 »

Zitat
Eher traurig, andere werden nicht anerkannt, weil sie ihren Antrag angeblich irgendwo abgeschrieben haben. Beweise? Keine!
Mir scheint dass ganze Wehrpflichtdings eh einwenig was von einem "Glücksspiel" zu tuen haben.

Zitat
Hinsichtlich Ihrer Frage
bezüglich veganer Ernährung während des Grundwehrdienstes habe Sie mit dem
Merkblatt für Wehrpflichtige mit besonderen Kostformen das aktuelle
Hinweisblatt vorliegen.

Der von Ihnen zitierte Hinweis ist so zu verstehen, dass eine vegane
Ernährung zwar aufgrund der Komponentenverpflegung möglich, aber nicht
ratsam ist. Komponentenverpflegung bedeutet, dass Sie selbst zu jeder
Mahlzeit entscheiden, welche der angebotenen Teile der Verpflegung annehmen
und welche nicht. So kann jede Teilmahlzeit von Ihnen so gestaltet werden,
dass Sie nur die pflanzlichen Komponenten annehmen, z.B. beim Mittagessen
nur die Gemüsesuppe und die Gemüsebeilagen kombinieren. Ob Sie damit den
notwendigen Kalorienbedarf decken können, der für einen körperlich
anstrengenden Dienst notwendig ist, wird durch die Deutschen Gesellschaft
für Ernährung und die Truppenärzte bezweifelt.

Rechtlich ist diese Problematik wie folgt zu bewerten:

"Durch die Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wird das
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht unzulässig
beeinträchtigt.
Im Wehrdienstverhältnis unterliegt dieses Grundrecht
besonderen Schranken, die sich aus den Verfassungsentscheidungen für die
militärische Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufbau der
Bundeswehr und der allgemeinen Wehrpflicht ergeben. Dazu gehören auch die
Regelungen im Soldatengesetz, die den Soldaten auf dienstliche Anordnung
verpflichten, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer
Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Die Rechte des Soldaten sind im
Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich
begründeten Pflichten beschränkt.

Die Truppenverpflegung wird nach gesicherten ernährungsmedizinischen
Erkenntnissen bereitgestellt. Sie berücksichtigt die speziellen
Anforderungen und Belastungen des militärischen Dienstes, denen eine rein
pflanzliche Ernährung nicht gerecht werden kann. Sie wird nicht zuletzt
auch deshalb in einem ausgewogenen Verhältnis aus Lebensmitteln
pflanzlicher und tierischer Herkunft bereitgestellt und orientiert sich im
übrigen an den allgemeinen Verzehrgewohnheiten. Unter den besonderen
Belastungen des militärischen Dienstes kann vegetarische Kost zu
Leistungsminderungen und Gesundheitsstörungen führen.
Rein vegetarische Kost während des Grundwehrdienstes in der
Gemeinschaftsverpflegung ist aus ärztlicher Sicht gesundheitlich
bedenklich.

Ihrer Art und Zweckbestimmung nach lässt eine Gemeinschaftsverpflegung das
Eingehen auf Wünsche einzelner nach einer individuellen Verpflegung nicht
zu.

Die wehrpflichtigen Vegetarier müssen sich deshalb grundsätzlich damit
abfinden, dass innerhalb der Gemeinschaftsverpflegung für sie keine ihren
Sonderwünschen entsprechende Kost bereitgestellt werden kann.
"

Dies gilt sogar in noch stärkerem Maße für eine vegane Ernährung.

Ist nach dem da oben eine vegane Ernährung ein Ausmusterungsgrund oder heisst ,dass einfach dass sich Veganer mit ner Gemüsesuppe und nen paar verkochten Möhrchen mit Erbsen zufrieden geben muss oder falls es ihnen eben nicht passt einfach auch nen Stückchen Fleisch essen Oo ?


Als Widerspruch kann ich dass als Einschrieben abschicken?
Zitat
Betreff: Widerspruch gegen Musterungsbescheid vom 27.09.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege Widerspruch gegen meinen Musterungsbescheid vom 27.09.2010 ein und beantrage Akteneinsicht und bitte sie daher eine vollständige Kopie der Gesundheitsakte mir zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
« Letzte Änderung: 5. Oktober 2010, 18:08:45 von Magni » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 8. Oktober 2010, 17:49:35 »

Als Widerspruch kann ich dass als Einschrieben abschicken?

Ja, ist ok so.

Natürlich ist das Musterungsverfahren absolut willkürlich geworden. Da bekommt der Arzt morgens gesagt, dass mindestens 7 Leute tauglich sein müssen und macht der das so.
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Magni
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« Antworten #14 am: 12. Oktober 2010, 14:29:15 »

Vielen Dank für deine Antworten

Ich bekam heute wieder Post vom KWEA. Ich hab bis zum 29.10.2010 Gelegenheit meinen Widerspruch zu begründen, da sonst nach Aktenlage entscheiden wird.

Ich wurde nie gefragt nach meiner Ernährungsform, beim 8. Punkt wurde einfach mal "nein" angekreuzt.
Auch fehlt bei dem Blatt "Gesundheitliche Vorgeschichte" meine Unterschrift, da ist nur der leere Strich.

Was gehört in die Begründung rein ?
Nur dass sie vergessen haben zu vermerken dass ich Veganer bin und dies bei der Truppenverpflegung nicht möglich ist?
Wie will sowas eigentlich nachgewiesen werden?
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