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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie MusterungVorbenachrichtigung / Ärztliche Untersuchung / Ausmusterung / Einspruch?
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Autor Thema: Vorbenachrichtigung / Ärztliche Untersuchung / Ausmusterung / Einspruch?  (Gelesen 1653 mal)
Djerun
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Beiträge: 2


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« am: 25. Februar 2010, 16:50:34 »

Guten Tag,
folgende Sachlage:

Vor zwei Wochen kam eine "Einberufungsplanung, Anhörung und Vorbenachrichtigung" zum 01.04 (bzw. 06.04) ins Haus geflattert.
Heißt also keine definitve Einberufung, sondern es steht drin, dass wenn ich bis zum 26.03 keine definitve Einberufung erhalten habe, der genannte Termin hinfällig ist.

Da meine Musteurng Anfang 2006 war (T2, damals habe ich mich nicht drum gekümmert, weil ich noch im Abi war und schon Zurückstellung genehmigt wurde wegen nem Ausbildungsvertrag), habe ich ein Schreiben hin geschickt, in dem ich ausgeführt habe, welche Beschwerden ich habe, bzw. weshalb ich meiner Meinung nach nicht einberufen werden kann.
Habe daher nun am kommenden Montag den Termin zur "ärztlichen Untersuchung".

Zum Einen Kniebschwerden nach zwei OPs an den Kniegelenken wegen Patelladysplasie und Plicasyndrom. Dies war aber auch 2006 schon durch ein Attest meines operierenden Chirurgen bestätigt, interessierte dort jedoch niemanden.
Außerdem habe ich seit November fünfmal Antibiotika verschrieben bekommen wegen Mandelentzündung und war auch so sehr häufig krank. Habe da im März auch noch einen Termin beim HNO-Arzt deswegen. Zumal ich darüber hinaus eigentlich immer geschwollene Lymphknoten habe.
Ein Bluttest ergab außerdem einen stark erhöhten ASL-Wert (327 statt max. 200).

Das habe ich dort so (inklusive des Blutergebnisses) hingeschickt und nun einen Termin zur "ärztlichen Untersuchung" nächste Woche erhalten.

Achja, außerdem wiege ich knappe 63 Kilo bei 1,80m.
Und ich kenne mich und meine Kondition und Kraft - wenn ich versuche mit so nem Marschgepäck auch nur 1km zu laufen, klappe ich zusammen...

Meine Frage erstmal: Gibt es da irgendwelche Chancen vielleicht diesmal rum zu kommen?

Und gibt es bei dieser Untersuchung ein Ergebnis genau wie bei der ersten Musterung? Also ist es im Prinzip einfach eine neue Musterung? Und wenn ja, kann man dann dagegen Einspruch einlegen? Und was bringt das?

Weil momentan geht es mir vor allem darum, über den 01.04 als Termin weg zu kommen, wenn das mit der Ausmusterung schon nicht klappt...

Denn es passt beruflich momentan weder mir, noch dem Betrieb wo ich arbeite...
betriebsbedingte Zurückstellung ist aber nicht möglich. Mein Vorgesetzter hat da schon angerufen und wurde direkt abgewürgt.

Habe bisher schon die Idee genannt bekommen, es mal mit etwas Grünem am Wochenende zu versuchen und dann auf den Urintest und anschließenden Ausmusterung zu versuchen.

Ich hoffe jemand kann helfen und bedanke mich schonmal im Voraus.
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 28. Februar 2010, 17:32:34 »

Zum Einen Kniebschwerden nach zwei OPs an den Kniegelenken wegen Patelladysplasie und Plicasyndrom. Dies war aber auch 2006 schon durch ein Attest meines operierenden Chirurgen bestätigt, interessierte dort jedoch niemanden.

Dann sollte dein Arzt ganz konkret zu Gefahren durch den Grundwehrdienst etwas schreiben.

...
Das habe ich dort so (inklusive des Blutergebnisses) hingeschickt und nun einen Termin zur "ärztlichen Untersuchung" nächste Woche erhalten.

Achja, außerdem wiege ich knappe 63 Kilo bei 1,80m.
Und ich kenne mich und meine Kondition und Kraft - wenn ich versuche mit so nem Marschgepäck auch nur 1km zu laufen, klappe ich zusammen...

Meine Frage erstmal: Gibt es da irgendwelche Chancen vielleicht diesmal rum zu kommen?

Sicher gibt es "Chancen". Es ist nur so, dass man den Vorschlag des Musterugnsarztes nicht als Gottesurteil verstehen darf.

Und gibt es bei dieser Untersuchung ein Ergebnis genau wie bei der ersten Musterung?

ja, es gibt ein genauso undurchschaubares Ergebnis.

Also ist es im Prinzip einfach eine neue Musterung? Und wenn ja, kann man dann dagegen Einspruch einlegen?

Man kann gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen, der Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Und was bringt das?

Das KWEA wird sich mit den vorgetragenen Argumenten auseinandersetzen müssen und die vorgesetzte Behörde prüft dann die Entscheidung.

Weil momentan geht es mir vor allem darum, über den 01.04 als Termin weg zu kommen, wenn das mit der Ausmusterung schon nicht klappt...

In der Praxis sieht es so aus, dass es eher nicht zu einer Einberufung zum 1.4. kommt, wenn du Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegst.

Denn es passt beruflich momentan weder mir, noch dem Betrieb wo ich arbeite...
betriebsbedingte Zurückstellung ist aber nicht möglich. Mein Vorgesetzter hat da schon angerufen und wurde direkt abgewürgt.

Eine Zurückstellung auf Antrag des Arbeitgeber wegen Unentbehrlichkeit ist also deshalb nicht möglich, weil der Arbeitgeber am Telefon abgewürgt wurde? Interessante These. Vielleicht sollte er einfach einen Antrag stellen, denn bis über den Antrag entschieden ist, wird auch nichts aus einer Einberufung.

Das KWEA ist der denkbar schlechteste Berater.
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Djerun
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 28. Februar 2010, 21:43:39 »




Also ist es im Prinzip einfach eine neue Musterung? Und wenn ja, kann man dann dagegen Einspruch einlegen?

Man kann gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen, der Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Okay, gut zu wissen, wobei ich ja noch keine definitve Einberufung bekommen habe, soweit ich weiß...



Weil momentan geht es mir vor allem darum, über den 01.04 als Termin weg zu kommen, wenn das mit der Ausmusterung schon nicht klappt...

In der Praxis sieht es so aus, dass es eher nicht zu einer Einberufung zum 1.4. kommt, wenn du Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegst.

Bedeutet also, wenn ich einen Anwalt einschalte, wenn es morgen schelcht für mich läuft?


Denn es passt beruflich momentan weder mir, noch dem Betrieb wo ich arbeite...
betriebsbedingte Zurückstellung ist aber nicht möglich. Mein Vorgesetzter hat da schon angerufen und wurde direkt abgewürgt.

Eine Zurückstellung auf Antrag des Arbeitgeber wegen Unentbehrlichkeit ist also deshalb nicht möglich, weil der Arbeitgeber am Telefon abgewürgt wurde? Interessante These. Vielleicht sollte er einfach einen Antrag stellen, denn bis über den Antrag entschieden ist, wird auch nichts aus einer Einberufung.

Das KWEA ist der denkbar schlechteste Berater.
[/quote]

Okay, dann werde ich ihm das auf jeden Fall nochmal stecken, dass er es ganz dringend machen muss.

Dankeschonmal!

Gruß
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 2. März 2010, 01:07:43 »

Bedeutet also, wenn ich einen Anwalt einschalte, wenn es morgen schelcht für mich läuft?

Nein, wenn du Widerspruch einlegst.

Okay, dann werde ich ihm das auf jeden Fall nochmal stecken, dass er es ganz dringend machen muss.

Man sollte aber schon abwägen, wie viele Einberufungstermine noch "offen" sind und ob eine Zurückstellung zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze führt.
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