User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Unlogischer Kriterienkatalog...Hilfe  (Gelesen 1183 mal)
VanExel
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 12. April 2007, 19:14:36 »

Hallo,

also ich baute in der Vergangenheit darauf auf Grund einer attestierten, vorhandenen Wespengiftallergie ausgemustert zu werden. wenn ich diese Einteilung so lese werd ich stutzig:

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-45.pdf 

auf der hauptseite wird beschrieben das die graduationsstufen VI und IV zur Ausmusterung führen, V hingegen nur zur einer Zurückstellung.

Mann wird also wenn die Behandlung/Hyposensibilierung ( das heisst sich quasi immun gegen das gift machen) mit komplikationen verläuft zurückgestellt....wenn sie aber reibungslos verläuft wird man ausgemustert....das verstehe ich nicht?Huch

Desweiteren wird man zurückgestelltr wenn man keine solche sensibilisierung hat mahcen lassen....zwingen die dann einenn eine solche zu machen oder wird man dann halt bis man 32 oder halt nicht mehr heranziehungsfähig ist immer weiter zurückgestellt?´Was ja gleich einer ausmusterung wäre wenn man sich dann nicht ebhandeln lässt.


Ich hoffe irgendjemand versteht mich und ich bedanke mich für Antworten im Vorraus


Gruß

VanExel


Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 12. April 2007, 19:27:46 »

...
auf der hauptseite wird beschrieben das die graduationsstufen VI und IV zur Ausmusterung führen, V hingegen nur zur einer Zurückstellung.

Es handelt sich um eine Dienstvorschrift mit Stand von 2004 oder früher, die übrigen Angaben (also die "Übersetzung" der Gradationen in Vorschläge zum Tauglichkeitsgrad) beziehen sich aber auf den Stand nach Oktober 2004 (also nach Abschaffung des 'schlechtesten' Verwendungsgrades). Das passt also schon mal vom Prinzip nicht zusammen und muss daher zu solch unlogischen Annahmen führen.

Mann wird also wenn die Behandlung/Hyposensibilierung ( das heisst sich quasi immun gegen das gift machen) mit komplikationen verläuft zurückgestellt....wenn sie aber reibungslos verläuft wird man ausgemustert....das verstehe ich nicht?Huch

Dem ist ja auch nicht so (zumal die Dienstvorschrift für die Gerichte ja ohnehin nicht allgemeinverbindlich ist, sie bindet nur den Musterungsarzt, nicht den Wehrpflichtigen und auch nicht die Gerichte).
Gespeichert
VanExel
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 12. April 2007, 20:04:48 »

Dankeschön

weiss denn jemadn wo es einen aktuellen katalog mit den richtigen Einstufungen gibt oder ist der nicht öffentlich
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 12. April 2007, 20:29:26 »

Dankeschön

weiss denn jemadn wo es einen aktuellen katalog mit den richtigen Einstufungen gibt oder ist der nicht öffentlich

ein aktueller kataglog ist uns leider nicht bekannt! theoretisch könntest du aber im KWEA anfragen undbitten den entsprechenden auszug aus der dienstvorschrift zu kopieren und dir anschließend postalisch zukommen zu lassen.
zu dem was du davon noch gefragt hattest : keiner wird dich zu einer desensibilisierung zwingen, im zweifelsfall könnte es auf eine wiederholte reihung von zurückstellungen hinauslaufen (möglicherweise)
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits