Hallo,
also ich baute in der Vergangenheit darauf auf Grund einer attestierten, vorhandenen Wespengiftallergie ausgemustert zu werden. wenn ich diese Einteilung so lese werd ich stutzig:
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-45.pdf auf der hauptseite wird beschrieben das die graduationsstufen VI und IV zur Ausmusterung führen, V hingegen nur zur einer Zurückstellung.
Mann wird also wenn die Behandlung/Hyposensibilierung ( das heisst sich quasi immun gegen das gift machen) mit komplikationen verläuft zurückgestellt....wenn sie aber reibungslos verläuft wird man ausgemustert....das verstehe ich nicht?

Desweiteren wird man zurückgestelltr wenn man keine solche sensibilisierung hat mahcen lassen....zwingen die dann einenn eine solche zu machen oder wird man dann halt bis man 32 oder halt nicht mehr heranziehungsfähig ist immer weiter zurückgestellt?´Was ja gleich einer ausmusterung wäre wenn man sich dann nicht ebhandeln lässt.
Ich hoffe irgendjemand versteht mich und ich bedanke mich für Antworten im Vorraus
Gruß
VanExel