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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Überprüfungsuntersuchung und Katastrophenschutz  (Gelesen 4331 mal)
Mr.Black
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Beiträge: 13


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« am: 10. März 2007, 11:41:04 »


Hi,
ich hätte da eine wirklich dringende Frage und wäre über jede Antwort echt denkbar.
Mr X hatte joblich bedingt sich vor einem Jahr beim Katastrophenschutz verpflichtet. Der Job wird nun aufgehört und ein Studium begonnen. Es bestehen gesundheitliche Probleme und vorallem Probleme mit den Kollegen beim Katastrophenschutz.

Mr X hatte nun einen Antrag auf eine Unterprüfungsuntersuchung gestellt, da die letzte Musterung länger als zwei Jahre zurückliegt und Rückenbeschwerden vorliegen.

Als Antwort hat er erhalten, dass die Untersuchung abgelehnt wird weil er ja kkeinen Wehrdienst zuleisten hat. Stattdessen soll er sich bei der Katastrophenschutzbehörde hierum kümmern. Huch

Gibt es gar keine Möglichkeit, dass sich Mr X beim Kreiswehrersatzamt untersuchen lässt?
Welche Behörde müsste X stattdessen anschreiben.
Es wird hier auch geschrieben, dass nur die Eignung zum Katastrophenschutz geprüft wird, unter was für Kriterien geschiet dies? Sind dies völlig andere?

Wenn X sich entscheiden sollte beim Katastrophenschutz auszusteigen, hat er sich die geleistete Zeit dann ans Bein geschmiert?
Oder wird ihm die irgendwie angerechnet, zB wenn er sich entscheiden sollte, doch wieder bei seinem momentanen Verein einzusteigen?

Wäre wirklich sehr dankbar um Hilfe.
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Mr.Black
Newbie
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Beiträge: 13


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« Antworten #1 am: 17. März 2007, 12:57:09 »

Hallo,

kann mir denn keiner helfen? Huch

Wäre über jeden Beitrag mehr als dankbar!!!!

Bitte!
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #2 am: 18. März 2007, 08:09:05 »

Zitat
Hi,
ich hätte da eine wirklich dringende Frage und wäre über jede Antwort echt denkbar.
Mr X hatte joblich bedingt sich vor einem Jahr beim Katastrophenschutz verpflichtet. Der Job wird nun aufgehört und ein Studium begonnen. Es bestehen gesundheitliche Probleme und vorallem Probleme mit den Kollegen beim Katastrophenschutz.
sehr unklug gemacht.

Zitat
Mr X hatte nun einen Antrag auf eine Unterprüfungsuntersuchung gestellt, da die letzte Musterung länger als zwei Jahre zurückliegt und Rückenbeschwerden vorliegen.

Als Antwort hat er erhalten, dass die Untersuchung abgelehnt wird weil er ja kkeinen Wehrdienst zuleisten hat. Stattdessen soll er sich bei der Katastrophenschutzbehörde hierum kümmern. Huch
das ist üblich, das KWEA fühlt sich für die thw´ler nicht mehr zuständig! erst wenn du dich hast entpflichten lassen ist wieder das KWEA zuständig.
lt zentralstelle kdv sind die tauglischkeitskriterien des KWEA lockerer als die der katastrophenschutzbehörde.

Zitat
Gibt es gar keine Möglichkeit, dass sich Mr X beim Kreiswehrersatzamt untersuchen lässt?
nach der entpflichtung..

Zitat
Welche Behörde müsste X stattdessen anschreiben.
Es wird hier auch geschrieben, dass nur die Eignung zum Katastrophenschutz geprüft wird, unter was für Kriterien geschiet dies? Sind dies völlig andere?
s.o.

Zitat
Wenn X sich entscheiden sollte beim Katastrophenschutz auszusteigen, hat er sich die geleistete Zeit dann ans Bein geschmiert?

wenn mindestens 3 jahre geleistet wurden, dann wird angerechnet. vorher nicht.
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svennie
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« Antworten #3 am: 18. März 2007, 13:37:00 »

Zitat
Wenn X sich entscheiden sollte beim Katastrophenschutz auszusteigen, hat er sich die geleistete Zeit dann ans Bein geschmiert?

wenn mindestens 3 jahre geleistet wurden, dann wird angerechnet. vorher nicht.

vorsicht, wenn keinen Grund der nicht in der Person des Wehrpflichtigen liegt gab, dann wird da überhaupt nichts angerechnet.
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Mr.Black
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Beiträge: 13


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« Antworten #4 am: 24. März 2007, 00:24:51 »

Hi,
danke für die Antworten. Weil ich ja noch gefragt habe an wenn ich mich da jetzt wenden muß, muß man jetzt der Verwaltung von der Behörde wo X dient schreiben, oder gibt es da ein Zentrales Amt das prüft?

Weil geschrieben wurde, dass die Kriterien lockerer sind beim KWEA, heißt des die haben grundlegend andere Kriterien? wenn der Arzt sagt, dass Gründe die zur Ausmusterung beim Kwea vorliegen, liegen die dann hier auch vor?

Bin sehr ratlos.
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svennie
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« Antworten #5 am: 24. März 2007, 22:36:31 »

Hi,
danke für die Antworten. Weil ich ja noch gefragt habe an wenn ich mich da jetzt wenden muß, muß man jetzt der Verwaltung von der Behörde wo X dient schreiben, oder gibt es da ein Zentrales Amt das prüft?

Ich denke, da wird es niemanden geben, der dafür zuständig ist, da es eben für den Katastrophenschutz keine bindenden Kriterien gibt (du hast dich freiwillig verpflichtet und wenn du dich als ungeeignet herausstellst, dann würde man dir das einfach so sagen).

Weil geschrieben wurde, dass die Kriterien lockerer sind beim KWEA, heißt des die haben grundlegend andere Kriterien?

Dienstfähigkeit für den Katastrophenschutz hat (wenn sie überhaupt irgendwo geregelt ist) mit Wehrdienstfähigkeit nichts zu tun.

wenn der Arzt sagt, dass Gründe die zur Ausmusterung beim Kwea vorliegen, liegen die dann hier auch vor?

nein, du kannst dich (entsprechend dem jeweiligen Landesgesetz) entpflichten lassen wie du lustig bist, da braucht man keinen Arzt für.
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Mr.Black
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« Antworten #6 am: 29. März 2007, 13:55:56 »


Nun.... schöne sch...

Was wäre denn des beste was man machen könnte?
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Mr.Black
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Beiträge: 13


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« Antworten #7 am: 11. April 2007, 23:08:54 »

 Huch Huch Huch
Was sagt Ihr denn?
Was wäre die gescheiteste Lösung?
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svennie
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« Antworten #8 am: 11. April 2007, 23:31:07 »

Huch Huch Huch
Was sagt Ihr denn?
Was wäre die gescheiteste Lösung?

Eine andere Lösung, als die angesproche (Entpflichtung aus dem Katastrophenschutz aus persönlichen Gründen und dann Überprüfungsuntersuchung beim KWEA) sehe ich nicht, vermutlich gibt es auch keine andere Lösung.
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Mr.Black
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« Antworten #9 am: 17. April 2007, 23:28:37 »

Danke.
Wenn man sich jetzt Entpflichten würde und sich aus irgendeinem Grund dafür Entscheiden würde wieder bei einem Anderen Verein (oder gar dem selben) sich Verpflichten zu lassen, würde dann die sechs Jahre wieder von Null anfangen?
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