Vielen Dank für die schnelle Antwort hat mir schon weitergeholfen.
Folgendes wäre noch von Interesse:
Zunächst auf Zucker, Eiweiß und Blut
D.h. solche Parameter wie Ketokörper und Creatinin werden nicht beachtet?
Es handelt sich um einen einfach Teststreifen, der auf die 3 genannten Substanzen reagieren soll.
Der daneben noch durchgeführte Drogentest ist relativ neu, jedoch nicht genauer spezifiziert, es sollen "handelsübliche 6-Felder-Schnelltests" genutzt werden, auf welche Substanzen handelsübliche Schnelltests reagieren, habe ich ja beschrieben.
Angenommen Amphetamin wäre positiv würde dies zu einer Ausmusterung führen? Und hätte man gleichzeitig noch Auswirkungen auf den Altag zu befürchten?(z.B. auf den Führerschein)
Hierzu verweise ich erst mal auf die entsprechende Dienstvorschrift, an der sich der Musterungsarzt orientieren wird:
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-15.pdfDanach wird je nach Substanz zwischen gelegentlichem und regelmäßigem bzw. einmaligem und mehrmaligem Konsum unterschieden.
In der Praxis führt ein positives Drogenscreening zunächst zu einer Zurückstellung, bei der erneuten Musterung dann zur Ausmusterung (Tauglichkeitsgrad: nicht wehrdienstfähig).
Die Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn du also jemandem (z.B. einer Versicherung) den Zugriff auf diese Daten gestattest, dann werden die Daten auch bekannt. Die Straßenverkehrsbehörde hat dagegen keinen Zugriff auf diese Informationen, eine Mitteilung kann nur in eng umgrenzten Sonderfällen geschehen, wenn also ein wegen Drogenkonsums offensichtlich fahruntauglicher Wehrpflichtiger dem Musterungsarzt mitteilt, dass er nach der Musterung in sein Auto steigen wird und mit diesem selbständig nach Hause fahren wird. Dann könnte der Arzt dies durch geeignete Maßnahmen (etwa durch Rufen der Polizei) unterbinden. Das wäre dann - ausnahmsweise - kein Verstoß gegen die Schweigepflicht.