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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Taubheit und T2?  (Gelesen 774 mal)
ralle
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« am: 3. August 2011, 18:02:36 »

Hallo :-)

Ich habe folgende Frage...

Ich mache momentan eine Ausbildung zum Elektroniker und wollt danach zum Bund gehen um dann als Fachunteroffizier anzutreten.

Nun hab ich jedoch ein Problem...
Ich bin auf dem rechten Ohr taub bzw ein ganz geringes Resthörvermögen...


Bekommt man mit einem tauben Ohr noch T2 oder ist man dann ausgemustert?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 3. August 2011, 22:55:36 »

Bekommt man mit einem tauben Ohr noch T2 oder ist man dann ausgemustert?

Zunächst: Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern. Mit einem solchen Hörfehler bist du jedoch eindeutig nicht wehrdienstfähig.
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ralle
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 3. August 2011, 23:44:24 »

Hmmm brauch man für einen Zivilen Beruf bei der Bundeswehr z.b bei der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes auch eine Musterung?

Ich meine nämlich gelesen zu haben das dort sogar schwerbehinderte eingestellt werden.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 4. August 2011, 23:34:16 »

Hmmm brauch man für einen Zivilen Beruf bei der Bundeswehr z.b bei der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes auch eine Musterung?

Nein. Laut http://ziv.bundeswehr-karriere.de/C1257093002CA3B5/CurrentBaseLink/W28DNGCF632INFODE gibt es nur bei bestimmten zivilen Berufen Mindestanforderungen an die Gesundheit.
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