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Autor Thema: T2 trotz erheblicher beschwerden! was tun?!  (Gelesen 11850 mal)
Fresssack2005
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« Antworten #30 am: 30. November 2007, 13:01:23 »

okay, aber das behalt cih in der hinterhand, denk ich.
ist es möglich, eine 2. fristverlängerung zu beantragen? ich werde bis zum 21.12 EIN attest meines schmerztherapeuten haben, aber für das orthopädische attest werde ich noch einige Zeit benötigen...
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svennie
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« Antworten #31 am: 30. November 2007, 13:57:44 »

ist es möglich, eine 2. fristverlängerung zu beantragen? ich werde bis zum 21.12 EIN attest meines schmerztherapeuten haben, aber für das orthopädische attest werde ich noch einige Zeit benötigen...

Das ist möglich, sollte dann aber auch entsprechend begründet werden (Arzt hatte lange keinen Termin frei, ...)
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Fresssack2005
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« Antworten #32 am: 30. November 2007, 15:37:54 »

okay danke... wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine antwort auf die begründung des widerspruchs folgt?
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svennie
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« Antworten #33 am: 30. November 2007, 16:48:27 »

okay danke... wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine antwort auf die begründung des widerspruchs folgt?

Das lässt sich nicht vorhersagen und hängt von Qualität und Quantität deines Schreibens ab sowie von der Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiter im KWEA.
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Fresssack2005
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« Antworten #34 am: 13. Dezember 2007, 16:09:18 »

Ich habe post vom KWEA bekommen:

- einladung zu einer gebiets-fachäztlichen zusatzuntersuchung am 03.01.08 in hamburg in der dermatologie

- forderung für eine schweigepflichtsentbindung meines schmerztherapeuten. diese liegt in vorgedruckter form vor, die ich unterschreiben und bis zum 19.12 einschicken muss.

"zur klärung meiner wehrdienstfähigkeit entbinde ich von der ärztlichen schweigepflicht den arzt -BLABLA- gegenüber dem KWEA hinsichtlich meines gesundheitszustandes. ich bin damit einverstanden, dass diesbezügliche aufzeichnungen und medizinische unterlagen zur einsichtnahme und auswertung überlassen/übersandt werden"

soll ich nun den forderungen folgen und wie gefordert vorgehen? ist das nun alles positiv zu sehen oder eher als eine negative entwicklung?
meine letzte begründung des widerspruchs enthielt außerdem noch den hinweis, eine weitere begründung würde zum 21.12 folgen. dieses attest stammt von meinem schmerztherapeuten, der noch ein gutachten schreiben wollte. außerdem habe ich nächsten mittwoch noch einen termin beim orthopäden, von dem ich sichelrich auch noch attest bekommen werde...

danke schonmal für all die mühen und die hilfe...


EDIT: Fast übersehen hätte ich eine überweisung an einen weiteren facharzt, dessen praxis in meinem wohnort ist und ich mich auch dort einer untersuchung unterziehen muss, die bis zum 11.01.08 abgeschlossen sein muss!
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2007, 16:29:12 von Fresssack2005 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #35 am: 14. Dezember 2007, 19:51:29 »

- einladung zu einer gebiets-fachäztlichen zusatzuntersuchung am 03.01.08 in hamburg in der dermatologie

das ist zulässig.

- forderung für eine schweigepflichtsentbindung meines schmerztherapeuten. diese liegt in vorgedruckter form vor, die ich unterschreiben und bis zum 19.12 einschicken muss.

"zur klärung meiner wehrdienstfähigkeit entbinde ich von der ärztlichen schweigepflicht den arzt -BLABLA- gegenüber dem KWEA hinsichtlich meines gesundheitszustandes. ich bin damit einverstanden, dass diesbezügliche aufzeichnungen und medizinische unterlagen zur einsichtnahme und auswertung überlassen/übersandt werden"

soll ich nun den forderungen folgen und wie gefordert vorgehen? ist das nun alles positiv zu sehen oder eher als eine negative entwicklung?

Du bist nicht verpflichtet dies zu unterschreiben. Ich würde das KWEA zunächst auffordern darzulegen, welche Auskunft der Arzt genau geben soll und dann eventuell eine entsprechend auf diese Fragestellung reduzierte Einwilligungserklärung abgeben.

...EDIT: Fast übersehen hätte ich eine überweisung an einen weiteren facharzt, dessen praxis in meinem wohnort ist und ich mich auch dort einer untersuchung unterziehen muss, die bis zum 11.01.08 abgeschlossen sein muss!

Auch das ist zulässig.

Das ist alles bislang weder positiv noch negativ sondern der ganz normale Ablauf.
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« Antworten #36 am: 16. Dezember 2007, 11:53:28 »

okay, werd ich dan so machen...
ich habe heute in einem anderen forum gelesen, dass man bei einem BMI unter 20 ausgemustert wird:
"Tja wenn der BMI unter 20 ist, biste sofort raus!"
stimmt das? denn bei einem gewicht von 57kg und einer körpergröße von 172cm bin ich untergewichtig (BMI 19)!
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svennie
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« Antworten #37 am: 16. Dezember 2007, 15:43:42 »

"Tja wenn der BMI unter 20 ist, biste sofort raus!"
stimmt das?

Das ist vollkommener Unsinn. Was für ein Forum ist das? Ich kanns mir fast denken...

BMI 18,5 wird im Übrigen (und hiermit meine ich nicht die Vorstellungen der Bundeswehr) noch als normalgewichtig angesehen.
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Fresssack2005
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« Antworten #38 am: 18. Dezember 2007, 16:44:21 »

ach das forum ist nur aus dem schülervz. naja schade ;-)
wie ist das eigentlich mit dem ableisten des wehrdienstes in 3 teilen? sind die 3 monate lang? denn zwischen den studienjahren hätte ich jeweils immer 3 monate frei - da könnte cih dann ja theoretisch - bei einer nicht-ausmusterung - den wehrdienstableisten, oder? Wäre das auch möglich für den zivildienst?
morgen bekomme ich ein weiteres attest meines schmerztherapeuten - soll cih dieses einfach zum kwea schicken (ist ja teil meiner begründung des widerspruchs) oder muss ich da noch einen kommentar von mir anhängen??
lieben dank und beste grüße
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« Antworten #39 am: 18. Dezember 2007, 22:41:45 »

wie ist das eigentlich mit dem ableisten des wehrdienstes in 3 teilen? sind die 3 monate lang?

Nein, 1 x 6 Monate und 2 x 6 Wochen. Beim Zivildienst ist das auch so, du hast aber keinen Rechtsanspruch darauf.

morgen bekomme ich ein weiteres attest meines schmerztherapeuten - soll cih dieses einfach zum kwea schicken (ist ja teil meiner begründung des widerspruchs) oder muss ich da noch einen kommentar von mir anhängen??

Ich würde schon was dazu schreiben, sowas wie

Auch nach Meinung von Herrn (Dr.) xxxx habe ich wegen meines yyyy Problems Schwierigkeiten mit .......
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« Antworten #40 am: 19. Dezember 2007, 17:14:45 »

okay gut...

Ich frage noch einmal generell - was würdest Du mir empfehlen zu tun, wenn ich nicht ausgemustert werde? Ich habe bereits einen Studienplatz in London und möchte diesen auch am 22. September belegen. Der Dienst steht deshalb im Wege.
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« Antworten #41 am: 19. Dezember 2007, 22:29:14 »

Ich frage noch einmal generell - was würdest Du mir empfehlen zu tun, wenn ich nicht ausgemustert werde? Ich habe bereits einen Studienplatz in London und möchte diesen auch am 22. September belegen. Der Dienst steht deshalb im Wege.

Ich hätte mir vorher Gedanken darüber gemacht, bevor ich an ein Auslandsstudium gedacht hätte.

Ich würde mir in dieser Situation vermutlich anwaltliche Hilfe suchen.
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« Antworten #42 am: 20. Januar 2008, 14:40:49 »

Gestern bekam ich schlussendlich die Nachricht: "nicht wehrdienstfähig"!
Ich denke, es waren die Lebensmittelallergien, die ausschlaggebend waren.
Finally! Vielen Dank, mir sind 1000 Steine vom Herzen gefallen :-)
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« Antworten #43 am: 20. Januar 2008, 16:18:59 »

Gestern bekam ich schlussendlich die Nachricht: "nicht wehrdienstfähig"!

Glückwunsch!  Lächelnd
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