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Autor Thema: T2 gemustert, da ich Atteste nicht dabei hatte  (Gelesen 1621 mal)
lix911
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Beiträge: 3


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« am: 21. Oktober 2010, 16:49:33 »

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und mache im Juli 2010 Abitur (werde also bis dahin nicht einberufen).
Ich wurde heute trotz Asthma und Schuheinlagen (wegen Plattfuß) T2 gemustert, da ich leider die Atteste nicht dabei hatte. Diese hat der Arzt vergessen mir zu machen, sie sind erst am kommenden Wochenende fertig.

Nun meine Frage:
Soll ich jetzt gleich Widerspruchsrecht gegen den Musterungsbescheid einlegen mit Begründung, dass ich Asthma habe?
Oder reicht es, die Atteste erst nachzureichen, wenn die Politik entschieden hat, ob die Wehrpflicht ausgesetzt wird.

Außerdem will ich verweigern, was ich noch nicht getan habe. Was wäre hierfür der beste Zeitpunkt?

Ich hoffe, ich überschütte euch nicht mit meinen Fragen, und freue mich auf jede Antwort Smiley

Gruß lix911

Edit: Alle von svenni verbesserten Fehler sind korrigiert!
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 17:11:21 von lix911 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2010, 16:58:36 »

Ich wurde heute trotz Asthma und Schuheinlagen (wegen Plattfuß) T2 gemustert, da ich leider die Atteste nicht dabei hatte. Diese hat der Arzt vergessen mir zu machen, sie sind erst am kommenden Wochenende fertig.

Wie kommst du daarauf, dass das Ergebnis ein anderes gewesen wäre, wenn du entsprechende Atteste (welchen Inhalts überhaupt) dabei gehabt hättest?

Und nein, du bist nicht T2 gemustert worden, auf deinem Bescheid steht etwas anderes.

Nun meine Frage:
Soll ich jetzt gleich Widerspruchsrecht gegen den Einberufungsbescheid einlegen

Was für einen Einberufungsbescheid?

mit Begründung, dass ich Asthma habe?

Meinst du nicht, das KWEA weiß, dass du Asthma hast? Oder hast du das dann besser gleich ganz verschwiegen?

Oder reicht es, die Atteste erst nachzureichen, wenn die Politik entschieden hat, ob der Wehrdienst abgeschafft wird.

Es soll nicht der Wehrdienst abgeschafft sondern die Wehrpflicht ausgesetzt werden, das ist etwas anderes.

Angenommen, die Wehrpflicht wird ausgesetzt, warum solltest du dann irgendwelche Atteste durch die Gegend schicken? Vielleicht gibt es dann auch kein Kreiswehrersatzamt mehr ...

Außerdem will ich verweigern, was ich noch nicht getan habe. Was wäre hierfür der beste Zeitpunkt?

Im Moment würde ich erstmal überhaupt nicht daran denken, sondern erstmal klärenm, warum es denn nun wirklich zu diesem Musterungsergebnis gekommen ist. Also 1. Widerspruch einlegen und 2. Akteneinsicht durch Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte beantragen.
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lix911
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 21. Oktober 2010, 17:09:59 »

Oh je, da habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt und die falschen Begriffe benutzt...


Zitat
Wie kommst du darauf, dass das Ergebnis ein anderes gewesen wäre, wenn du entsprechende Atteste (welchen Inhalts überhaupt) dabei gehabt hättest?

Und nein, du bist nicht T2 gemustert worden, auf deinem Bescheid steht etwas anderes.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich ausgemustert werde, da mein Bruder auch Asthma hat und deswegen ausgemustert wurde (vor 5 Jahren).
Auf meinem Bescheid steht: "Wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten".

Zitat
Was für einen Einberufungsbescheid?
Ich meinte natürlich Musterungsbescheid!

Zitat
Meinst du nicht, das KWEA weiß, dass du Asthma hast? Oder hast du das dann besser gleich ganz verschwiegen?

Natürlich habe ich es nicht verschwiegen, aber da ich kein Attest hatte, hat er mir wohl nicht ganz getraut (was auch verständlich ist, sonst könnte man ja alles mögliche erzählen)

Zitat
Es soll nicht der Wehrdienst abgeschafft sondern die Wehrpflicht ausgesetzt werden, das ist etwas anderes.

Angenommen, die Wehrpflicht wird ausgesetzt, warum solltest du dann irgendwelche Atteste durch die Gegend schicken? Vielleicht gibt es dann auch kein Kreiswehrersatzamt mehr ...

Sollte die Wehrpflicht nicht ausgesetzt werden, habe ich dann trotzdem noch genug Zeit, um den Verweigerungsantrag zu stellen?
Und wie lange kann ich Atteste noch hinschicken, nur 2 Wochen lang oder solange bis ich einberufen werde?

Gruß lix911
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svennie
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« Antworten #3 am: 21. Oktober 2010, 19:38:56 »

Natürlich habe ich es nicht verschwiegen, aber da ich kein Attest hatte, hat er mir wohl nicht ganz getraut (was auch verständlich ist, sonst könnte man ja alles mögliche erzählen)

Nein, das ist nicht verständlich. Wenn der Arzt dir nicht glaubt, dann hätte er dich von einem Facharzt gründlicher untersuchen lassen müssen, bevor er die Entscheidung trifft, dass du wehrdienstfähig bist.

Sollte die Wehrpflicht nicht ausgesetzt werden, habe ich dann trotzdem noch genug Zeit, um den Verweigerungsantrag zu stellen?

Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden, von daher stellt sich die Frage nicht.

Und wie lange kann ich Atteste noch hinschicken, nur 2 Wochen lang oder solange bis ich einberufen werde?

Angenommen, du schickst dort Atteste hin, was soll dann passieren? Man heftet die in deine Akte und gut ist.

Wenn du etwas erreichen möchtest, dann solltest du die entsprechenden Aträge stellen bzw. Rechtsmittel einlegen.

Jetzt keinen Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einzulegen, wäre nicht nur fahrlässig, sondern schon fast vorsätzlich falsch.
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lix911
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« Antworten #4 am: 21. Oktober 2010, 20:11:38 »

Zitat
Nein, das ist nicht verständlich. Wenn der Arzt dir nicht glaubt, dann hätte er dich von einem Facharzt gründlicher untersuchen lassen müssen, bevor er die Entscheidung trifft, dass du wehrdienstfähig bist.

Dann hat der Arzt ja totalen Mist gemacht! Ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Der Arzt hat übrigens nur notiert, dass ich Atembeschwerden habe, sonst nichts.

Danke für die Hilfe!
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svennie
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« Antworten #5 am: 21. Oktober 2010, 20:16:34 »

Der Arzt hat übrigens nur notiert, dass ich Atembeschwerden habe, sonst nichts.

Ja und du hast dann sicherlich unterschrieben, dass diese Angaben vollständig und richtig sind. Schöner Käse.

Also Widerspruch und dann erstmal Akteneinsicht beantragen.
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