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Autor Thema: Selbstständig und zum Bund??? Reicht die Zeit überhaupt noch???  (Gelesen 738 mal)
Hyrican
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Beiträge: 1


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« am: 15. Juli 2010, 20:26:10 »

Hallo zusammen,

habe heute 15.07.10 meine Einladung zur Musterung und zur EUF bekommen.
(Termin 29.07.10)

Meine Eckdaten:

- Ich bin 21 (werde am 08.08 22 Jahre alt)
- Bin seit 01.11.2009 selbstständig (sehr erfolgreicher Handelsvertreter!)
- mein letzter Kontakt mit dem KWEA war im Nov. 2006 (Letztes Schreiben vom KWEA: Verschiebung des Musterungstermins ins letzte Ausbildungsjahr "Zeitnahe Musterung" o.ä)
- Krankheiten: Hyperhidrose (= übermäßiges Schwitzen); allergisches Asthma (Pferdehaare, Hausstaub, Milben, Pollen,...; Brillenträger (R -1,25 L -1,75); erhöhte Wahrscheinlichkeit an Morbus Chron zu erkranken (hat mein Vater, meine 2 Tanten und meine Oma); leichtes Übergewicht.

Meine Fragen:

1.) Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig lese, kann man max. bis zum 23 Lebensjahr Einberufen werden. Da der Wehrdienst 9 Monate dauert, wäre 01.01.2011 (Aufgrund meines Geburtstages am 08.Aug.) für das KWEA zu spät (es bliebe also nur 01.10.10 zum "Einrücken") Ich müsste also die Musterung bwz. die evtl. anschließende Einberufung bis zum 02.10.10 hinauszögern!? Dann hätte ich meine Ruhe (sowohl vor der Musterung als auch vorm Wehrdienst)!?

2.) Wenn ich den ersten Termin (am 29.07) nicht wahrnehme passiert ja noch nichts!? Ich werde halt erneut eingeladen!?

3.) Beim 2. Musterungstermin (falls noch einer kommt) lasse ich die Musterung und die EUF über mich ergehen. Kann ich aufgrund meiner Selbstständigkeit und allem was damit verbunden ist damit rechnen, nicht zum Bund und auch keinen Zivi machen zu müssen???

4.) Sollte ich beim 2. Termin wehrtauglich gemustert worden sein (ist das realistisch mit meinen Krankheiten?), kann ich ja danach Widerspruch einlegen, und so das ganze bis Okt. 2010 hinauszögern?

5.) Wie realistisch ist eine Einberufung unter den oben ganannten Fakten?
(Ich hab mal gelesen, dass die BW eine "Vertretung" für mich bezahlen müsste (aufgrund der Selbstständigkeit) da werden die eher Abstand nehmen oder?)

6.) Ist es sinnvoll im Moment schon einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen?

Vielen Dank schon mal für´s beantworten und die Tipps...
Gespeichert
svennie
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*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 16. Juli 2010, 00:12:39 »

Meine Fragen:

1.) Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig lese, kann man max. bis zum 23 Lebensjahr Einberufen werden.

Nein, du liest die Beiträge nicht richtig. Der 23. Geburtstag ist die Regelaltersgrenze für den Diensteintritt.

Da der Wehrdienst 9 Monate dauert, wäre 01.01.2011 (Aufgrund meines Geburtstages am 08.Aug.) für das KWEA zu spät

Das ist mir zu hoch, am 1.12. dauert der Wehrdienst 6 Monate und am 1.1.2011 bist du eindeutig noch keine 23 Jahre alt.

Ich müsste also die Musterung bwz. die evtl. anschließende Einberufung bis zum 02.10.10 hinauszögern!?

 Huch

Dann hätte ich meine Ruhe (sowohl vor der Musterung als auch vorm Wehrdienst)!?

Also das haut so nicht hin. Wirklich nicht.

2.) Wenn ich den ersten Termin (am 29.07) nicht wahrnehme passiert ja noch nichts!? Ich werde halt erneut eingeladen!?

richtig.

3.) Beim 2. Musterungstermin (falls noch einer kommt) lasse ich die Musterung und die EUF über mich ergehen. Kann ich aufgrund meiner Selbstständigkeit und allem was damit verbunden ist damit rechnen, nicht zum Bund und auch keinen Zivi machen zu müssen???

Nein, damit solltest du nun wirklich nicht rechnen.

4.) Sollte ich beim 2. Termin wehrtauglich gemustert worden sein (ist das realistisch mit meinen Krankheiten?), kann ich ja danach Widerspruch einlegen, und so das ganze bis Okt. 2010 hinauszögern?

Es spricht eher wenig dagegen, dass du wehrdienstunfähig bist, außer das allergische Asthma überzeugt den Musterungsarzt.

5.) Wie realistisch ist eine Einberufung unter den oben ganannten Fakten?

Das lässt sich nicht vorhersehen. Die Jahrgangsstärken schwanken, deinen Tauglichkeitsgrad kennst du noch nicht ...

(Ich hab mal gelesen, dass die BW eine "Vertretung" für mich bezahlen müsste (aufgrund der Selbstständigkeit) da werden die eher Abstand nehmen oder?)

Die Bundeswehr muss keinen Vertreter zahlen, sondern dein örtlich zuständiges Sozialamt. Für die Frage einer Einberufung spielt das überhaupt keine Rolle.

6.) Ist es sinnvoll im Moment schon einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen?

Ja, der wird dir dann auch einige Zähne ziehen und dich vernünftig bis zur festgestellten Wehrdienstunfähigkeit begleiten.
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