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Autor Thema: Röntgen Beurteilung <-- reicht es sich ausmustern zu lass  (Gelesen 858 mal)
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« am: 14. September 2010, 12:45:40 »

Hallo,
ab dem 1. Sept. habe ich mein Zivildienst angefangen. Seitdem hab ich wieder Rückenschmerzen. Davor halt nur wenn ich falsch lag oder lange Auto gefahren bin. Mein Arzt hat mich zur Röntgenaufnahme geschickt:

Rechtfertigende Indikation:
Frage nach ossär degen. Veränderung bei Schmerzen. k/go

Beurteilung:
Im Stehen deutliche Fehlstellung mit aufgehobener Lordose und Streckstellung, diskrete Gefügestörung mit Ventralgleiten von C2 zu C3. In der ap-Ebene flache linkskonvexe Skoliose. Ansonsten erhaltene dorsale Begrenzungslinie, die WK zeigen alle eine reguläre Form, Höhe und Struktur, die ZWR sind erhalten: Keine relevanten ossär degen. Veränderungen. Kein Hinweiß auf Traumafolge (C7 ist weitgehend seitl. vom Schultergürtel überlagert)

Mein Arzt meinte er weiß nicht, ob das genug ist, um sich ausmustern zu lassen , weil viele Leute sowas haben. Ich sollte es versuchen.

Was mich interessieren würde, falls es mit mein Rücken nicht klappt. Man kann sich doch noch umentscheiden und doch zum Bund gehen. Früher wurde ich gefragt, ob ich mein Grundwehrdienst nach dem zweiten Semester machen will oder vor mein Studium. Da ich denke das es demnächst abgeschafft wird, könnte ich doch so dem Wehrdienst entgehen oder?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. September 2010, 13:09:33 »

Mein Arzt meinte er weiß nicht, ob das genug ist, um sich ausmustern zu lassen , weil viele Leute sowas haben. Ich sollte es versuchen.

Wenn dein Arzt das nicht beurteilen kann, wir können das auch nicht.

Der Befundbericht ist jedenfalls ziemlich nichtssagend. Außer, dass du eine schlechte Körperhaltung hast, lässt sich dem eigentlich nichts entnehmen.

Der Arzt (ist er Orthopäde oder Allgemeinmediziner?) sollte zu der Frage stellung nehmen, welche konkreten Tätigkeiten in der militärischen Grundausbildung zumutbar wären und welche nicht.

Was mich interessieren würde, falls es mit mein Rücken nicht klappt. Man kann sich doch noch umentscheiden und doch zum Bund gehen.

Man kann sich nicht umentscheiden, weil es kein Wahlrecht gibt. Man kann (jederzeit) als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Man kann ebenfalls jederzeit auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Die Folge ist, dass man bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ggf. Grundwehrdienst leisten muss.

Früher wurde ich gefragt, ob ich mein Grundwehrdienst nach dem zweiten Semester machen will oder vor mein Studium. Da ich denke das es demnächst abgeschafft wird, könnte ich doch so dem Wehrdienst entgehen oder?

Du glaubst jetzt aber nicht ernsthaft, dass die Antwort auf diese Frage irgendwie für irgendjemanden verbindlich wäre? Man wollte dir einfach nur etwas Honig um den Bart schmieren.

Und ja, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dann könntest du ggf. - abhängig von der genauen Ausgestaltung dieser Aussetzung - davon profitieren.
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