außerdem bzweifel ich irgendwie das man zu einer untersuchung gezwungen werden kann
§ 17 (4) Satz 1 Wehrpflichtgesetz:
Die Wehrpflichtigen sind vor der Musterungsentscheidung auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen; sie haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen.
Aber du hast Recht, wirklich (mit Gewalt) durchsetzen kann man das nicht, man könnte aber nach Aktenlage entscheiden und das Ergebnis ist dann häufig "wehrdienstfähig".
... du kannst ja sogar nach nem unfall dem notarzt die notoperation verbieten da man schließlich nen freier mensch ist.
Natürlich kannst du das, der Notarzt würde sich sogar wegen Körperverletzung strafbar machen, aber hier geht es nicht um einen Unfall sondern um die Wehrpflicht.
§ 51 Wehrpflichtgesetz lautet:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.