User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Nicht an der Musterung teilnehmen?  (Gelesen 1687 mal)
rattatapeng
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 18. April 2007, 15:09:37 »

ich hab jetzt nen ladung zur musterung bekommen aber da ich zur schule gehe und wir zur zeit sehr viele tests schreiben (schulische ausbildung) hab ich dafür überhaupt keine zeit da ich sonst wichtige dinge verpassen würde. den ersten termin hab ich bereits nicht wahrgenommen und direkt nen neuen bekommen.

das problem an der sache ist durch ne knie op werde ich so oder so ausgemustert es bringt also rein gar nichts in der schule(ausbildung) stoff zu verpassen um stunden bei der musterung zu verbringen wonach die mir sagen das ich ausgemustert werde.

meine frage jetzt... denkt ihr es reicht wenn ich die ärzlichen unterlagen einsende um gar nicht mehr zur musterung zu müssen?

und warum hat sonst immer eine schulbescheinigung gereicht das ich nichtmal einen termin bekommen habe? und jetzt hab ich einfach einen und muss da sein...

ich hoffe das es da ne möglichkeit gibt denn wichtige arbeiten verpassen  will ich auf keinen fall!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 18. April 2007, 15:18:17 »

meine frage jetzt... denkt ihr es reicht wenn ich die ärzlichen unterlagen einsende um gar nicht mehr zur musterung zu müssen?

Versuchen kannst du es, auf Verlangen bist du aber verpflichtet, dich utnersuchen zu lassen.

und warum hat sonst immer eine schulbescheinigung gereicht das ich nichtmal einen termin bekommen habe? und jetzt hab ich einfach einen und muss da sein...

Es besteht kein Zusammenhang zwischen Schulbesuch und Musterungstermin.
Gespeichert
rattatapeng
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 19. April 2007, 16:55:57 »

naja ich wollte mich dann wenigstens telefonisch dort melden was allerdings nicht geht da die zeiten nur bis früh nachmittags bzw mittags sind also wärend meiner schulzeit... ist doch einfach nicht normal die könnten doch wenigstens bis 17 uhr wie das üblich ist (selbst bei ämtern)

außerdem bzweifel ich irgendwie das man zu einer untersuchung gezwungen werden kann... du kannst ja sogar nach nem unfall dem notarzt die notoperation verbieten da man schließlich nen freier mensch ist. das man sich zur musterung melden muss und dazu gezwungen werden kann kann ich mir vorstellen aber die untersuchungen? da bezweifel ich das man dazu gezwungen werden kann. aber ok mir gehts ja eher darum das es einfach mit schule extrem schlecht hin kommt und es schlichtweg nicht geht. mal sehn ob es klappt.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 19. April 2007, 20:44:50 »

außerdem bzweifel ich irgendwie das man zu einer untersuchung gezwungen werden kann

§ 17 (4) Satz 1 Wehrpflichtgesetz:

Zitat
Die Wehrpflichtigen sind vor der Musterungsentscheidung auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen; sie haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen.

Aber du hast Recht, wirklich (mit Gewalt) durchsetzen kann man das nicht, man könnte aber nach Aktenlage entscheiden und das Ergebnis ist dann häufig "wehrdienstfähig".

... du kannst ja sogar nach nem unfall dem notarzt die notoperation verbieten da man schließlich nen freier mensch ist.

Natürlich kannst du das, der Notarzt würde sich sogar wegen Körperverletzung strafbar machen, aber hier geht es nicht um einen Unfall sondern um die Wehrpflicht.

§ 51 Wehrpflichtgesetz lautet:

Zitat
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Gespeichert
rattatapeng
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 19. April 2007, 22:21:58 »

schon nur wenn man bilder einer ct hat das das knie einfach kaputt ist und nicht stark belastet werden darf dann seh ich nicht ein dafür wichtige schulische dinge ausfallen zu lassen um dann nen vormittag beim bund zu verbringen und darauf zu wartet das die auch mal kapieren das das nichts bringt ich mein worum es mir geht ist nicht die entscheidung ob ich dann als fähig eingezogen werde sondern einfach darum das ichs mir im moment nicht leisten kann den untericht zu verpassen und ob die bei solche ärztlichen attesten dann auch von der musterung absehen oder ob die sich selbst bei sowas eindeutigem unbedingt ein eigenes bild machen wollen. mal abgesehn davon das ich mich frage warum es nen grundgesetz gib wenn dieses durch alle möglichen gesetze sowieso außer kraft gesetzt wird ^^ ich bin mal gespannt ich hoffs jedenfalls... denn sonst muss ich wohl hin verpasse einen test bei dem die nachschreibgelegenheit genau dann ist wenn ich keine möglichkeit habe dort hin zu kommen... soll heißen wenn bund und schule auf ihre richtlinen nu so viel wert legen heißt das für mich ne note schlechter. ich will hoffen das die zumindest etwas verstand haben und einsehen da es wichtigeres gibt als sowas.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 26. April 2007, 09:17:01 »

Wie folgt:
1. Schicke Kopien von deinen Unterlagen ein wenn die bestätigen können das dein Knie kein stück belastbar ist.
- Das könnte reichen, muss natürlich nicht (ist sicherlich etwas willkührlich aber kommt auch drauf an ob die unterlagen aussagekräftig genug sind)

2. Schreib das du den Termin nicht Wahr nehmen kannst da du zu diesen Zeitpunkt viele Prüfungen schreibst und daher ein fern bleiben von der Schule für dich unersätzbar wäre.

Wenn sie dir neue Einladungen schicken kannst du da jedes mal reinschreiben das zu diesen Tag Prüfung XY ist oder du auf Prüfung YZ eine vorbereitende Stunde hast die nicht aufzuholen wäre.

Alles zusammen in ein Brief, dann sollten sie die lage verstehen. (heißt natürlich nicht das sie auch nur ein funken Mitgefühl zeigen)

Und ja, sie können dich nicht zwingen das du dich Untersuchen läßt. Sie können dich aber zwingen das du da aufkreuzt und, falls du dich dann Quer stellst, kann der Arzt nach Aktenlage oder nach in Augenschein nahme eintscheiden.
(heißt mit hoher chance Tauglich wie Svennie ja sagt)
« Letzte Änderung: 26. April 2007, 09:23:30 von Dave » Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits