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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Nachuntersuchung  (Gelesen 12994 mal)
Dave
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« Antworten #30 am: 24. April 2007, 16:51:44 »

so, 2 stunden hin, 2 stunden warten, 2 stunden zurück dafür das mich der arzt 5 minuten danach fragt warum ich eigentlich da bin. Als ich meinte das könnte ja so viele sachen sein, er könne doch mal ein paar themen aus mein wiederspruch angehen meint er dann wenn ich nix erzählen will kann ich wieder gehen.

Irgendwie hab ich dann paar sachen angesprochen aber er hat sich kaum/garnicht für details interessiert. Im prinzip wissen sie nun kaum mehr als im Wiederspruch eh drin steht.

Und in der einladung begünden sie die fahrt noch mit, das sie eine klinik mit allen nötigen geräten gewählt haben damit man alles mit einmal abarbeiten kann.

Das 5 minuten Gesräch hät ich auch bei jeden anderen Arzt haben können...

Und nun werden sie mein Wiederspruch ablehnen? Ob ich mich irgendwie über die Untersuchung beschweren kann?
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svennie
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« Antworten #31 am: 25. April 2007, 11:26:50 »

Und nun werden sie mein Wiederspruch ablehnen?

Das lässt sich so nicht sagen.

Ich würd nochmals Akteneinsicht beantragen und mir die genaue Fragestellung nebst Antwort des Arztes shicken lassen und diese dann ggf. genüsslich auseinandernehmen.

Ob ich mich irgendwie über die Untersuchung beschweren kann?

Dazu solltest du zunächst wissen, was der Arzt genau gefragt hat und was er geantwortet hat. Vielleicht ergibt sich die "Schlampigkeit" der Untersuchung aus der schlampigen Fragestellung. Vielleicht aber auch aus der Antwort, die an der Fragestellung vorbeigegangen ist.

Ich sollte auch mal zu einer Untersuchung bei der mir der Arzt nicht erklären konnte warum sie stattfindet, er wusste nur ganz genau, dass ich gegen den Widerspruchsbearbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte. Da hat wohl jemand bei der Forumulierung des Begutachtungsauftrages das Wesentliche vergessen und das Unwesentliche aufgebauscht...
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Dave
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« Antworten #32 am: 25. April 2007, 16:35:49 »

Wenn die beim Bund irgendwas falsch machen wie zb die Unterlagen nicht rausrücken dann kann man sich doch bei irgendeiner anderen stelle beschweren.

Würde das bei mir nicht möglich sein da der Bund jede menge Geld für die lange anreise verschwendet hat, nur für eine "Befragung" die ja wohl jeder Arzt überall erledigen könnte. Oder war das der einzigste Psychater in meiner reichweite, wohl nicht oder?

Zu den Frage/Antwort.

Er hat sich ein paar Notizen aufgeschrieben über ein paar Punklte die ich sagte (also welche "krankheit" ich habe wie LRS) aber die genauen Fragen/Antwort natürlich nicht. Müßen die das etwa genau Protokolieren? Wenn da nicht grad ein Tonband lief wird es ein genaues Protokoll nicht geben.


Btw. Er hat mich ja auch irgendwie unter Druck gestellt; weil mir nicht gleich was einfiel was ich zu seiner ziellos gestellten Frage sagen soll kam er gleich mit, das ich ja wieder gehen kann (genauer gesagt ich sei in "3 sec wieder draußen") wenn ich nicht antworten will.
« Letzte Änderung: 25. April 2007, 16:44:16 von Dave » Gespeichert
svennie
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« Antworten #33 am: 25. April 2007, 17:10:17 »

Wenn die beim Bund irgendwas falsch machen wie zb die Unterlagen nicht rausrücken dann kann man sich doch bei irgendeiner anderen stelle beschweren.

sicher, obs was bringt ist ein anderes Thema.

Die Unterlagen (bzw. Kopien derselben) kannst du ggf. vor Gericht einklagen.

Würde das bei mir nicht möglich sein da der Bund jede menge Geld für die lange anreise verschwendet hat, nur für eine "Befragung" die ja wohl jeder Arzt überall erledigen könnte.

Ich sehe da erstmal keine Dienstpflichtverletzung. Eine Begutachtung durch einen bestimmten Arzt ist zulässig. Wenn am Ende nichts dabei herauskommt, dann muss man sich viel mehr die Frage stellen: Warum nicht. An der Auswahl des Arztes wird es vermutlich nicht gelegen haben.

Er hat sich ein paar Notizen aufgeschrieben über ein paar Punklte die ich sagte (also welche "krankheit" ich habe wie LRS) aber die genauen Fragen/Antwort natürlich nicht. Müßen die das etwa genau Protokolieren? Wenn da nicht grad ein Tonband lief wird es ein genaues Protokoll nicht geben.

nein muss er nicht.

Btw. Er hat mich ja auch irgendwie unter Druck gestellt; weil mir nicht gleich was einfiel was ich zu seiner ziellos gestellten Frage sagen soll kam er gleich mit, das ich ja wieder gehen kann (genauer gesagt ich sei in "3 sec wieder draußen") wenn ich nicht antworten will.

Wird Absicht gewesen sein, evtl. wollte er "testen" ob du nur irgendwelche Standardsprüche auswendig gelernt hast.
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Dave
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« Antworten #34 am: 26. April 2007, 09:05:33 »

Mal was anderes. Ich würd gern mal umziehen in eine etwas Größere (Teurere) Wohnung weil das Loch wo ich jetzt Wohne langsam nicht mehr so ganz ausreicht. Zwinkernd

Aber wenn ich jetzt umzieh Hät ich doch im Schlimmsten fall kein anspruch auf Mietweiterzahlung oder so, oder wie sieht das aus?
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Dave
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« Antworten #35 am: 26. April 2007, 14:42:31 »

Noch etwas, :
Sagen wir die Einberufung kommt für den 1.10.
- im Oktober werde ich 23

Falls ich dann ein KDV Antrag stelle; erhöt sich dann die Altersgrenze oder nicht?
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svennie
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« Antworten #36 am: 26. April 2007, 17:50:31 »

Falls ich dann ein KDV Antrag stelle; erhöt sich dann die Altersgrenze oder nicht?

Doch, die Grenze erhöht sich um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, für eine Einberufung dürfte dafs dann aber in der Praxis kaum noch reichen.

Den Anspruch auf Mietbeihilfe verliert man nicht durch Umzug, es müssen die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Eine Variante dieser Anspruchsvoraussetzung(en) ist, dass du seit 6 Monaten alleine wohnst und "Mieter von Wohnraum" bist, es kann auch jeden Monat eine andere Wohnung sein, das spielt keine Rolle. Hast du dagegen innerhalb dieser 6 Monate bei den Eltern gewohnt, dann sieht das wieder anders aus.
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Dave
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« Antworten #37 am: 27. April 2007, 09:51:49 »

Und wenn meine Freundin auch hier Wohnt? (allerdings keine Miete zahlt)

Die zahlen doch sicher nicht jede Wohnung, was ist wenn die neue 550 Euro kostet + nebenkosten zb 150 Euro.
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svennie
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« Antworten #38 am: 27. April 2007, 12:03:14 »

Steht alles im Unterhaltssicherungsgesetz: Die Freundin ist für sich selbst verantwortlich (in diesem Fall würde also nur deine Hälfte übernommen werden und auch die übernommene Miete ist nach oben hin begrenzt (§ 7a USG). Die Obergrenze ergibt sich aus deinem eigenen Einkommen, liegt aber mindestens bei 298,59 Euro (steht auch in § 7a USG)

http://bundesrecht.juris.de/usg/__7a.html
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Dave
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« Antworten #39 am: 10. Mai 2007, 15:38:10 »

Die frage gabs hier wohl schon hunderte male aber ich stell sie nun nochmal weil ich die antwort immern och nicht genau weiß. Zwinkernd


Ich hab ein Einschreiben bekommen. Das könnte die antwort auf mein Wiederspruch gegen das Musterungsergebniss sein. (ich glaub somindest das soetwas auch das letzte mal per Einschreiben kam)
Oder evt. eine Einberufung wobei ich mitder nicht gerechnet habe eh ich nicht erst die Antwort bekomme.

Was passiert wenn ich das Einschreiben nun nicht abhole und die 7 Tage warte bis es zurück geht. (da ich nicht zu hause war lag nur ein zettel im Briefkasten das es bei der Post liegt)

Der Bund wird ja dann feststellen das ich den Brief nicht bekommen habe, daher würde ich dadurch doch zeit gewinnen oder?
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svennie
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« Antworten #40 am: 10. Mai 2007, 20:03:14 »

Der Bund wird ja dann feststellen das ich den Brief nicht bekommen habe, daher würde ich dadurch doch zeit gewinnen oder?

Ja, man wird dann als nächstes versuchen den Bescheid (welchen auch immer) gegen Postzustellungsurkunde zuzustellen.
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Dave
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« Antworten #41 am: 26. Mai 2007, 12:35:11 »

So heut kam der Brief tatsächlich per Urkunde aber ich hab in an der Tür gleich entgegengenommen.


Es war die antwort von der Verwaltung und sie schreiben ich wurde in Ulm untersucht und mir wurde die gesundheitsziffeer 13 mit VI zugeordnet.
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-13.pdf

Das ergibt natürlich:
"nicht wehrdienstfähig" signierziffer 5.


Wusst ich garnicht das ich so ein psycho bin. Smiley

Danke für die hilfe Leute, endlich bin ich frei.
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svennie
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« Antworten #42 am: 26. Mai 2007, 19:32:49 »

Glückwunsch!  Grinsend
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« Antworten #43 am: 31. Mai 2007, 11:46:26 »

Auch von mir herzlichen Glückwunsch du Glücklicher Zwinkernd
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