Wenn die beim Bund irgendwas falsch machen wie zb die Unterlagen nicht rausrücken dann kann man sich doch bei irgendeiner anderen stelle beschweren.
sicher, obs was bringt ist ein anderes Thema.
Die Unterlagen (bzw. Kopien derselben) kannst du ggf. vor Gericht einklagen.
Würde das bei mir nicht möglich sein da der Bund jede menge Geld für die lange anreise verschwendet hat, nur für eine "Befragung" die ja wohl jeder Arzt überall erledigen könnte.
Ich sehe da erstmal keine Dienstpflichtverletzung. Eine Begutachtung durch einen bestimmten Arzt ist zulässig. Wenn am Ende nichts dabei herauskommt, dann muss man sich viel mehr die Frage stellen: Warum nicht. An der Auswahl des Arztes wird es vermutlich nicht gelegen haben.
Er hat sich ein paar Notizen aufgeschrieben über ein paar Punklte die ich sagte (also welche "krankheit" ich habe wie LRS) aber die genauen Fragen/Antwort natürlich nicht. Müßen die das etwa genau Protokolieren? Wenn da nicht grad ein Tonband lief wird es ein genaues Protokoll nicht geben.
nein muss er nicht.
Btw. Er hat mich ja auch irgendwie unter Druck gestellt; weil mir nicht gleich was einfiel was ich zu seiner ziellos gestellten Frage sagen soll kam er gleich mit, das ich ja wieder gehen kann (genauer gesagt ich sei in "3 sec wieder draußen") wenn ich nicht antworten will.
Wird Absicht gewesen sein, evtl. wollte er "testen" ob du nur irgendwelche Standardsprüche auswendig gelernt hast.