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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Nachträglich ausmustern lassen  (Gelesen 1666 mal)
PillePalle
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« am: 23. September 2010, 19:29:20 »

Hallo Jungs,

Nächstes Jahr mache ich mein Abitur und danach müsste ich demnach Wehrdienst oder Zivildienst machen.

Da ich aber absolut keine Zeit für so etwas habe würde ich mich gerne nachträglich ausmustern lassen.

Ich wurde vor 2 Monaten bereits gemustert und der zuständige KWEA Arzt hat mich wegen meiner Trichterbrust zu einem Spezialisten geschickt. Somit wurde ich also vorerst gar nicht eingestuft. Jetzt war ich aber so schlau und hab gedacht, wenn ich gar nicht zu dem Arzt gehe also die frist von einem Monat nicht einhalte, können sie mich gar nicht für Tauglich erklären, denn sie wissen es ja schließlich immer noch nicht...

Tja falsch gedacht ! Ich bekam ein Tauglichkeitsschreiben mit der Ziffer 2.  Demnach T2.

Einen Psycho test habe ich bis heute nicht gemacht obwohl der doch normalerweise Pflicht ist ?!

Meine eigentlich Frage ist, ob ich nun nachträglich zu vertrauten Ärzten gehen kann, die mir mehrere Wehwechen bescheinigen unteranderem natürlich die Trichterbrust und mich somit nachträglich ausmustern lassen kann ?!

Wenn ja wie genau sollte ich da vor gehen ?!

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Schonmal vielen dank!
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svennie
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« Antworten #1 am: 23. September 2010, 19:37:43 »

Tja falsch gedacht ! Ich bekam ein Tauglichkeitsschreiben mit der Ziffer 2.  Demnach T2.

Das war abzusehen, der Tauglichkeitsgrad heißt im Übrigen "wehrdienstfähig", dein Verwendungsgrad lautet "verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten". Etwas anderes dürfte der Musterungsbescheid auch nicht enthalten, insbesondere keine sinnlosen Zahlen, die finden sich nur im Verwendugnsausweis, der ist rechtlich gesehen aber bedeutungslos.

Einen Psycho test habe ich bis heute nicht gemacht obwohl der doch normalerweise Pflicht ist ?!

Nö.

Meine eigentlich Frage ist, ob ich nun nachträglich zu vertrauten Ärzten gehen kann, die mir mehrere Wehwechen bescheinigen unteranderem natürlich die Trichterbrust und mich somit nachträglich ausmustern lassen kann ?!

Ganz so einfach wird es nicht funktioniere. Dass du eine Trichterbrust hast, das wird doch wohl der Musterungsarzt gesehen haben. Nun kommt es darauf an, welche Schlussfolgerungen man daraus zieht.

Aus Sicht des Musterungsarztes (und der Dienstvorschrift, an die er gebunden ist) ist eine Trichterbrust nicht tauglichkeitsrelevant:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-43.pdf

Wenn ja wie genau sollte ich da vor gehen ?!

Du solltest zunächst Widerspruch einlegen und die Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte beantragen.
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PillePalle
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« Antworten #2 am: 23. September 2010, 19:41:37 »

Zitat
Du solltest zunächst Widerspruch einlegen und die Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte beantragen.

Kann ich das denn so einfach ?!
In dem Bescheid steht nähmlich das man das angeblich nur 2 Wochen danach kann..

Danke aber schonmal für die schnelle antwort.

Aber was würde mir dieses Vorgehen bringen ?! Sorry aber kann deinen Gedankengang noch nicht ganz nachvollziehen.
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svennie
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« Antworten #3 am: 23. September 2010, 21:00:02 »

Kann ich das denn so einfach ?!
In dem Bescheid steht nähmlich das man das angeblich nur 2 Wochen danach kann..

Dass du die Frist versäumt hast (warum eigentlich?) hast du nicht geschrieben.

Danke aber schonmal für die schnelle antwort.

Aber was würde mir dieses Vorgehen bringen ?!

eine neue Tauglichkeitsüberprüfung!?

Oder anders gesagt: Der erste Schritt zum Ziel.
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PillePalle
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« Antworten #4 am: 23. September 2010, 21:32:01 »

Zitat
Dass du die Frist versäumt hast (warum eigentlich?) hast du nicht geschrieben.

Ich dachte dir oder den anderen hier wäre diese Frist bekannt.

Ich hatte damals kein wiederspruch eingelegt, weil ich dachte der Zivildienst würde nicht schaden und es sah auch danach aus als hätte ich Zeit dafür..

Doch wie das Leben nunmal ist, hat sich alles verändert und es wäre enorm von Vorteil wenn ich das irgendwie umgehen könnte.

Die Frage ist, wie leg ich denn jetzt am besten wiederspruch ein ?

Ist es nicht einfach möglich, durch ein sagen "verändern des Gesundheitszustandes" eine erneute Musterung zu beantragen. Bei welcher ich dann sämtliche Ärztliche Bescheinigungen mitbringe die ich ergattern kann.

Danke
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svennie
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« Antworten #5 am: 23. September 2010, 21:54:32 »

Ich dachte dir oder den anderen hier wäre diese Frist bekannt.

Natürlich ist mir die Frist bekannt. Wenn du dir deine Frage aber mal genau anguckst, dann weiß ich bis jetzt nur:

1. Musterung war vor 2 Monaten
2. Du solltest innerhalb eines Monats einen niedergelassenen Arzt aufsuchen
3. Du hast das nicht gemacht
4. Das KWEA hat dann (irgendwann) eine Entscheidung getroffen
5. Du bist hier und fragst.

Und da konnte ich ja wohl davon ausgehen, dass der Bescheid neu, jedenfalls noch keine 2 Wochen alt, ist.

Ich hatte damals kein wiederspruch eingelegt, weil ich dachte der Zivildienst würde nicht schaden und es sah auch danach aus als hätte ich Zeit dafür..

Und gleich verrätst du uns auch noch, dass du bei der Musterung einen KDV-Antrag gestellt hast und mittlerweile anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist?

Die Frage ist, wie leg ich denn jetzt am besten wiederspruch ein ?

Widerspruch gegen was?

Ist es nicht einfach möglich, durch ein sagen "verändern des Gesundheitszustandes" eine erneute Musterung zu beantragen.

Nö. Du kannst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, das ist etwas anderes.

Bei der Vorgeschichte und ohne vernünftige Nachweise fliegt dir der Antrag aber ziemlich schnell um die Ohren.

Bei welcher ich dann sämtliche Ärztliche Bescheinigungen mitbringe die ich ergattern kann.

Als ob es darauf ankäme.

So und jetzt hätten wir alle gern eine Sachverhaltsschilderung, mit der man auch etwas anfangen kann. Etwas konkreter bitte als ich bin gemustert worden und habe einen Brief mit einer 2 bekommen.
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PillePalle
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« Antworten #6 am: 24. September 2010, 16:37:25 »

Zitat
Natürlich ist mir die Frist bekannt. Wenn du dir deine Frage aber mal genau anguckst, dann weiß ich bis jetzt nur:

1. Musterung war vor 2 Monaten
2. Du solltest innerhalb eines Monats einen niedergelassenen Arzt aufsuchen
3. Du hast das nicht gemacht
4. Das KWEA hat dann (irgendwann) eine Entscheidung getroffen
5. Du bist hier und fragst.

Und da konnte ich ja wohl davon ausgehen, dass der Bescheid neu, jedenfalls noch keine 2 Wochen alt, ist.


Okay, das stimmt !

Zitat
Und gleich verrätst du uns auch noch, dass du bei der Musterung einen KDV-Antrag gestellt hast und mittlerweile anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist?

Ne hab gesagt ich möchte zum Bund.

Zitat
Widerspruch gegen was?

Genau das war meine Frage..

Zitat
So und jetzt hätten wir alle gern eine Sachverhaltsschilderung, mit der man auch etwas anfangen kann. Etwas konkreter bitte als ich bin gemustert worden und habe einen Brief mit einer 2 bekommen.

Okay nochmal detailliert :

- Musterung war vor ca 4 Monaten.

- Mit dem Ergebniss, das ich innerhalb eines Monates eine Nachuntersuchung bei einem Fach-Arzt antreten soll. "Ich hatte dem KWEA Arzt erzählt ich würde Stechende Schmerzen im Herz Brust Berreich spüren sobald ich mich körperlich anstrenge".

- Diese Frist habe ich wie gesagt nicht eingehalten. Und zwei Wochen nach Ablauf der Frist flog der VERWENDUNGSAUSWEIS ein.

In welchem steht, dass ich eingeschränkt Wehrdienstfähig bin. Signierziffer 2.

SO und gegen diesen BEscheid konnte ich 2 Wochen wiederspruch einlegen.

Habe ich aber bekanntlich NICHT.

So das wars.
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svennie
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« Antworten #7 am: 24. September 2010, 20:12:46 »

Zitat
...
1. Musterung war vor 2 Monaten
...

Okay, das stimmt !

Okay nochmal detailliert :

- Musterung war vor ca 4 Monaten.

 Cool

- Mit dem Ergebniss, das ich innerhalb eines Monates eine Nachuntersuchung bei einem Fach-Arzt antreten soll.

Das ist kein Musterungsergebnis. Die Entscheidung wurde ausgesetzt, ein Ergebnis gab es nicht.

- Diese Frist habe ich wie gesagt nicht eingehalten. Und zwei Wochen nach Ablauf der Frist flog der VERWENDUNGSAUSWEIS ein.

Ein Verwendungsausweis ist nichts schlimmes. Er hat rechtlich gesehen - letztlich - keinerlei Bedeutung. Es handelt sich um einen Vorschlag des Musterungsarztes an den Truppenarzt.

In welchem steht, dass ich eingeschränkt Wehrdienstfähig bin. Signierziffer 2.

SO und gegen diesen BEscheid konnte ich 2 Wochen wiederspruch einlegen.

NIcht gegen den Verwendungsausweis sondern gegen den Musterungsbescheid. So und diese Frist ist abgelaufen!? Nicht schön!

Jetzt bliebe erstmal nur noch, das KWEA dazu zu bringen, bei nachgewiesener Veränderung des Gesundheitszustandes eine erneute Tauglichkeitsüberprüfung vorzunehmen.

Es müsste also ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt werden und dieser Antrag muss darauf gestützt werden, dass sich seit der Musterung der Gesundheitszustand verändert hat.

Wenn das KWEA nun davon ausgeht, dass sich der Gesundheitszustand verändert hat und eine Tauglichkeitsüberprüfung durchführt, dann kansnt du auch wieder irgendwelche Atteste vorlegen.

Meines Erachtens sollte hier erstmal abgewartet werden, dass etwas Zeit ins Land geht, weil dir derzei wohl niemand eine Änderung des Gesundheitszustandes abnimmt.

Den Rest (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) hast du dir selbst zuzuschreiben, da ist nichts mehr zu machen.

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PillePalle
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« Antworten #8 am: 25. September 2010, 18:44:00 »

Alles klar, Danke !

Also werde ich jetzt erstmal bis frühestens März nächsten Jahres abwarten und dann einen Antrag auf eine erneute Tauglichkeitsüberprüfung "Grund: Änderung des Gesundheitszustand" stellen.

Dieser Antrag wird dann schriftlich direkt ans zuständige KWEA geschickt oder ?

Falls es zu einer Untersuchung kommt, dem zuständigen Arzt mit aller MÜhe und mit hilfe von Ärztlichen Bescheinigungen klar zumachen, dass ich untauglich bin.
Und wenn ich dann Glück habe bin ich draußen, wenn nicht eben nicht..

So habe ich das aufjedenfall verstanden.

Bitte korregieren wenn was nicht stimmt.

Danke
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svennie
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« Antworten #9 am: 25. September 2010, 19:19:21 »

Dieser Antrag wird dann schriftlich direkt ans zuständige KWEA geschickt oder ?

ja, richtig.
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