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Autor Thema: Nachmusterunsantrag  (Gelesen 1544 mal)
Bobbykr
Gast
« am: 23. Juli 2010, 22:25:57 »

Hi,ich hätte eine Frage,es ist so ich wurde vor 3Monaten T5 gemustert und für 6Monate zurückgestellt,und dann soll ich einen Nachmusterungsantrag stellen wenn ich doch noch meinen Wehrdienst machen möchte.
Nun weis ich nicht wie der Antrag aussehen soll und da ich 17bin (hab mich vorzzeitig Mustern lassen)muss da eine Unterschrift eines Erziehungsberichtigten dabei sein?


danke im vorraus
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svennie
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« Antworten #1 am: 23. Juli 2010, 23:17:09 »

Hi,ich hätte eine Frage,es ist so ich wurde vor 3Monaten T5 gemustert und für 6Monate zurückgestellt,

Man kann es eigentlich nicht oft genug schreiben:

Tauglichkeitsgrade werden nicht numeriert, sie haben Namen.

In diesem Fall bist du vermutlich vorübergehend nicht wehrdienstfähig gemustert worden. Das ist jetzt aber wirklich eine bloße Vermutung. Näheres entnimmst du deinem Musterungsbescheid.

und dann soll ich einen Nachmusterungsantrag stellen wenn ich doch noch meinen Wehrdienst machen möchte.
Nun weis ich nicht wie der Antrag aussehen soll und da ich 17bin (hab mich vorzzeitig Mustern lassen)muss da eine Unterschrift eines Erziehungsberichtigten dabei sein?

Vorab: Einen solchen Antrag gibt es nicht.

Haben deine Eltern einer vorzeitigen Musterung zugestimmt, etwa weil du deinen Wehrdienst schon mit 17 ableisten möchtest?
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Bobbykr
Gast
« Antworten #2 am: 23. Juli 2010, 23:31:20 »

Auf meinem bescheid steht, nicht wehrdienstfähig, und sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen.
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Bobbykr
Gast
« Antworten #3 am: 23. Juli 2010, 23:32:12 »

Ja ich wollte Wehrdienst mit 17machen, da ich keinen Schulplatz etc bekommen hab.
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svennie
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« Antworten #4 am: 23. Juli 2010, 23:35:55 »

Auf meinem bescheid steht, nicht wehrdienstfähig, und sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen.

Na dann wars das, du wurdest auch nicht zurückgestellt. Du hättest ggf. fristgerecht Widerspruch einlegen sollen.
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Bobbykr
Gast
« Antworten #5 am: 23. Juli 2010, 23:46:22 »

Hat der mich verarscht ?
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svennie
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« Antworten #6 am: 24. Juli 2010, 00:17:50 »

Hat der mich verarscht ?

offensichtlich.

Du kansnt versuchen, das KWEA zu einer erneuten Musterung zu bringen. Hierzu müsste aber zunächst der ursprüngliche Bescheid aufgehoben werden. Einen Rechtsanspruch hast du nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__49.html
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Bobbykr
Gast
« Antworten #7 am: 24. Juli 2010, 00:22:25 »

Nur stutzig macht das 2Leute die ich kenne, es geschaft haben sich Nachmusterung zu lassen(sind schon 18+) indem sie einfach einen Brief ans Kreiswehrersatzamt geschrieben haben indem steht das die Gründe zur T5 Musterung beseitigt wurden sind. Unteranderem  wurde einer von denen wegen Cannabis T5 gemustert zusätzlich hat er nur eine bestätigung vom Hausarzt dazu gesetzt das er clean ist und wurde Nachgemustert.
-.-
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svennie
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« Antworten #8 am: 24. Juli 2010, 00:31:08 »

... Gründe zur T5 Musterung ...
... wegen Cannabis T5 gemustert ...

T5 ist ein Transporter von VW.

Und wenn dieses KWEA zu seinen Bescheiden nicht steht und diese in schöner Regelmäßigkeit wieder zurücknimmt, dann muss das ein ziemlicher Sauhaufen sein.
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Bobbykr
Gast
« Antworten #9 am: 24. Juli 2010, 00:41:24 »

Umso höher ist meine Chance nachgemustert zu werden.
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svennie
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« Antworten #10 am: 24. Juli 2010, 10:46:53 »

Umso höher ist meine Chance nachgemustert zu werden.

Ansichtssache. Es ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, dass du einen Bescheid, der dir so nicht gefällt einfach rechtskräftig werden lässt und hinterher als eine Art unverbindlichen Vorschlag verstehst.
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